Nachrichten

 

 

- Stellenausschreibungen
- Widerspruchsrecht Übermittlung von Daten
- Dorfweiher in Winterscheid
- 11. Unternehmerfrühstück
- ADFC-Fahrradklima-Test
- Sprechstunde des Sozialarbeiters
- Bildung eines Wahlausschusses
- Bereitschaftsdienste

 

 

 

Stellenausschreibungen

Die Gemeinde Ruppichteroth sucht im Fachbereich 3 eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter (m/w/d) für den Bereich Gebäudewirtschaft und zur Betreuung von Flüchtlingsheimen.

 

Die Gemeinde Ruppichteroth bietet zum 1. August 2025 einen Ausbildungsplatz als Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d) -Fachrichtung Kommunalverwaltung- an.

 

Weitere Informationen zu dieser Stellenausschreibung erhalten Sie unter www.ruppichteroth.de/stellenausschreibungen/.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage, an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen und aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk


Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) Parteien, Wähler-gruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der
Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Sie haben gemäß § 50 Abs. 5 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt.
Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung zu erheben. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Abs. 2 BMG Auskunft erteilen über Vor- und Familienname, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Sie haben gemäß § 50 Abs. 5 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt.
Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die betroffene Person gemeldet ist, zu erheben. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 3 BMG Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über den Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und die derzeitigen Anschriften. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden.
Sie haben gemäß § 50 Abs. 5 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die betroffene Person gemeldet ist, zu erheben. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

 

 

 

Widerspruchsrecht für die Datenübermittlung nach dem Soldatengesetz


Die Gemeinde Ruppichteroth als Meldebehörde ist gemäß § 58c Abs. 1 Satz 1 des               Soldatengesetzes (SG) verpflichtet, dem Bundesamt für das Personalmanagement der                       Bundeswehr jährlich bis zum 31. März den Familiennamen, die Vornamen und die
aktuelle Anschrift von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu übermitteln,
die im nächsten Jahr volljährig werden.
Zum 31. März 2025 werden somit die Daten der Personen übermittelt, die im Jahr 2026      volljährig werden (Geburtsjahrgang 2008).

Diese Datenübermittlung dient ausschließlich dem Zweck der Übersendung von In-                    formationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften. Die Daten sind zu löschen,
wenn die Betroffenen dies verlangen, spätestens jedoch nach Ablauf eines Jahres nach
der erstmaligen Speicherung der Daten beim Bundesamt für das Personalmanagement
der Bundeswehr.

Der Betroffene hat das Recht gemäß § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) der
Datenübermittlung zu widersprechen.

Der Widerspruch kann jederzeit schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde
Ruppichteroth, Bürgerbüro, Schönenberg, Rathausstraße 18, 53809 Ruppichteroth,
eingelegt werden.

Der Widerspruch wird dann im Melderegister eingetragen und es werden zu der be-
treffenden Person keine Auskünfte im Datenübermittlungsverfahren an das Bundesamt
für das Personalmanagement der Bundeswehr erteilt.

 

 

 

 

 

Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser
Religionsgesellschaft


Haben Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft Familienangehörige,
die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören,
darf die Meldebehörde gemäß § 42 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) von diesen
Familienangehörigen folgende Daten übermitteln:

    1. Vor- und Familienname,
    2. frühere Namen
    3. Geburtsdatum und Geburtsort,
    4. Geschlecht,
    5. Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft,
    6. derzeitige Anschriften und letzte frühere Anschrift,
    7. Auskunftssperren nach § 51 BMG und bedingte Sperrvermerke nach § 52 BMG
sowie
    8. Sterbedatum.

Sie haben gemäß § 42 Abs. 3 BMG das Recht, der Datenübermittlung nach § 42 Abs. 2 BMG zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die
Übermittlung von Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts an die jeweilige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft. Diese Zweckbindung wird dem Empfänger bei der Übermittlung mitgeteilt. Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung zu erheben. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Linden entlang der Hauptstraße im Bereich des Dorfweihers in Winterscheid

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

durch die vielen Hinweise aus der Bevölkerung in Winterscheid zur Ersatzbepflanzung der Linden entlang der Hauptstraße im Bereich des Dorfweihers informiere ich Sie gerne über die konkreten Hintergründe der Finanzierung dieser Maßnahme.

Entgegen meiner Pressemitteilung vom 16. September 2024, wodurch leider der Eindruck erweckt wurde, dass die Ersatzbepflanzung der neun Linden durch das Förderprojekt zur Neugestaltung des Dorfplatzes am Dorfweiher in Winterscheid in Höhe von 90.000 Euro finanziert wird, stellt sich dies wie folgt anders dar:

Die Finanzierung der neuen Linden entlang der Hauptstraße im Bereich des Dorfweihers, die im Zuge der Ausschachtung für den Neubau der Hauptstraße entfernt werden mussten, erfolgt durch die im gemeindlichen Haushaltsplan 2024 für die Sanierung der Hauptstraße bereit gestellten Geldmittel.
Diese Ersatz- bzw. Neubepflanzung ist kein Bestandteil der zuvor erwähnten Fördermaßnahme. Sie verringert somit nicht die bereit gestellten Fördermittel von 85 % der veranschlagten Kosten von 90.000 Euro zur Neugestaltung des Dorfplatzes am Dorfweiher.

Es wurde nunmehr unabhängig von der Fördermaßnahme der Auftrag für die Neubepflanzung der Linden entlang der Hauptstraße im Bereich des Dorfweihers erteilt. Diese Arbeiten sollen in diesem Herbst stattfinden und abgeschlossen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

11. Ruppichterother Unternehmerfrühstück am 6. November 2024


Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer,

die nächste Veranstaltung in der Reihe „Ruppichterother Unternehmerfrühstück“
kündigt sich mit dem interessanten und wichtigen Thema „Fachkräftemangel/ Fachkräftesicherung“ an.  

Die Interessengemeinschaft von Gewerbetreibenden aus der Gemeinde Ruppichteroth – der Gewerbeverein „Schaufenster Ruppichteroth“ und ich laden Sie, liebe Unternehmerinnen und Unternehmer, daher recht herzlich zum 11. Ruppichterother Unternehmerfrühstück ein

am Mittwoch, den 6. November 2024, um 7:45 Uhr,
in den Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg.

Sofern Sie als Unternehmerin und Unternehmer keine schriftliche Einladung per E-Mail
erhalten haben, so betrachten Sie bitte diese Veröffentlichung als persönliche Einladung.

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

    1. „Rezeptbuch zur Fachkräftegewinnung“
Frau Silvia Kluth von der IHK Bonn/Rhein-Sieg wird einen Vortrag über das Thema „Fachkräftemangel“ halten und dabei das „Rezeptbuch zur Fachkräftegewinnung“ vorstellen.
Das Schaufenster Ruppichteroth stellt wertvolle Praxisbeispiele aus der Gemeinde für die Gemeinde vor.

    2. Aktuelle Berichte aus dem Rat und dem Rathaus
Bürgermeister Mario Loskill informiert über aktuelle wichtige Themen.


Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, sich verbindlich

bis spätestens Mittwoch, den 30. Oktober 2024
unter 02295/4921 oder
per E-Mail unter buergermeister@ruppichteroth.de
anzumelden.

 

Das Schaufenster Ruppichteroth und ich würden uns freuen, wenn Sie unsere Einladung zum 11. Ruppichterother Unternehmerfrühstück annehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jetzt beim ADFC-Fahrradklima-Test 2024 abstimmen
Die Radfahrerinnen und Radfahrer können wieder das Fahrradklima vor ihrer Haustür bewerten.
Zur Online-Umfrage zum großen ADFC-Fahrradklima-Test 2024 sind alle Radfahrerinnen und Radfahrer aus ganz Deutschland eingeladen, anhand von 27 Fragen die Fahrradfreundlichkeit ihrer Wohnorte zu bewerten. Aus den Ergebnissen errechnet der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) das Ranking der fahrradfreundlichsten Städte und Gemeinden Deutschlands. Individuelle Ortsprofile geben den Kommunen wertvolle Rückmeldungen, wie sie das Angebot für Radfahrende weiter verbessern können. Der ADFC-Fahrradklima-Test wird gefördert vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr.
Schwerpunktthema: Das Miteinander im Straßenverkehr
Der Fahrradclub führt den ADFC-Fahrradklima-Test 2024 zum elften Mal durch. Neben den Basisfragen – beispielsweise zum Sicherheitsgefühl beim Radfahren und zur Breite der Radwege – gibt es in diesem Jahr Zusatzfragen zum Miteinander im Straßenverkehr. Hier geht es etwa darum, wie Radfahrende das Verhalten von anderen Verkehrsteilnehmenden bewerten, ob es rücksichtsvoll zugeht und ausreichend Überholabstand eingehalten wird.
Bis zum 30. November 2024 kann man auf www.fkt.adfc.de an der Online-Umfrage zum ADFC-Fahrradklima-Test 2024 teilnehmen. Das Beantworten der 27 Fragen dauert nur rund zehn Minuten. Die Bewertung erfolgt auf einer Skala von eins bis sechs, vergleichbar mit Schulnoten. Wer mag, kann im Anschluss einen Newsletter abonnieren, um über die Ergebnisse informiert zu werden. Die fahrradfreundlichsten Städte in sechs Größenklassen werden im Frühjahr 2025 im Bundesverkehrsministerium in Berlin ausgezeichnet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sprechstunde des Sozialarbeiters der Gemeinde Ruppichteroth


Die Gemeinde Ruppichteroth bietet über ihren Sozialarbeiter bedürftigen
Personen, Wohnungslosen, Menschen mit Migrationshintergrund und zugewiesenen Flüchtlingen im Bereich der psychosozialen Betreuung und sozialen
Integration eine Sprechstunde an.
Diese soll regelmäßig am dritten Donnerstag eines Monats stattfinden.
Die Sprechstunde dient Personen, die aufgrund unterschiedlichster Belastungen
und sozialer Probleme Hilfe bei der Bewältigung ihres Alltags benötigen.

Die nächste Sprechstunde findet am

Donnerstag, den 17. Oktober 2024, von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth, Zimmer 121, statt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bildung eines Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2025

Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 26. September 2024 beschlossen, den Wahlausschuss für die Kommunalwahl 2025 mit vier Beisitzern zu besetzen.
Folgende Beisitzer und persönliche Stellvertreter wurden in dieser Sitzung für den Wahlausschuss bestellt:

Beisitzer
    Stellvertreter
Sven Vogel
    CDU    (Gemeinde-vertreter)    Björn Franken    CDU    (sachkundiger Bürger)
Rita Winkler
    CDU    (Gemeinde-
vertreterin)    Simone Hamacher    CDU    (Gemeinde-
vertreterin)
Dr. Boris Menrath    Bündnis
90/Die
Grünen    (sachkundiger
Bürger)    Holger Zacharias    Bündnis
90/Die
Grünen)    (Gemeinde-
vertreter)
Dirk Düster    SPD    (Gemeinde-
vertreter)    Shanmugarajah Senthan    SPD    (Gemeinde-
vertreter)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

Polizei-Notruf                       110
Polizeibezirksdienststelle                     02295-5425
(Sankt-Florian-Straße 8)                   
Bürgersprechstunde nach telefonischer
Vereinbarung unter der Rufnummer      0174-6492325
Feuerwehr- und Rettungsdienst:       112
Krankentransporte                                       02241-19222

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH GMBH
  -VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE-

Störfall-Telefon-Nummer

0800-7766655

Unter den oben genannten Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke
Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde
Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.


NOTDIENST STROM

Störfälle im Bereich der Stromversorgung melden Sie bitte dem zuständigen Netzbetreiber Regionetz unter der Telefonnummer 02295-90700100.

Alternativ kann auch direkt die Störfallnummer 0241-413687187 des Netzbetreibers
Regionetz genutzt werden.


NOTDIENST GAS

Bei Störfällen im Gasversorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der
RHEIN-SIEG-NETZ GmbH unter der Telefonnummer 0800-6484848.


Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                      112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
 -  wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
 -  mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
 -  freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
 -  an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Tel.-Nr.: 0228-19240


APOTHEKEN-NOTDIENST

Apotheken-Notdienst-Hotline

Alle Informationen zu den notdiensthabenden Apotheken gibt es telefonisch:
kostenlos aus dem deutschen Festnetz: 0800-0022833
vom Mobiltelefon ohne Vorwahl: 22833 (Anruf oder SMS mit „apo“ oder der
fünfstelligen Postleitzahl; max. 69 Cent/Min/SMS)

Die 24-Stunden-Notdienstbereitschaft wechselt täglich um 9.00 Uhr morgens.

Aktuelle Notdienstpläne der Apotheken finden Sie auch im Internet unter
www.aknr.de


Ambulanter Hospizdienst Much e.V.

zuständig auch für Ruppichteroth
Beratung und Unterstützung von schwerstkranken Menschen und deren Angehörige
Tel.-Nr.: 02245-618090


ALZHEIMERSPRECHSTUNDE

kostenfrei
im Seniorenzentrum Siegburg
Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg

Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats
um 16.30 bis 18.00 Uhr.
(Parkmöglichkeiten vorhanden)

 

 

Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und
anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis
Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.
Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: Tel.-Nrn.: 02241-25041036 oder 25042000
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel - DMSG Betroffenen-Berater
Tel.-Nr.: 02295-902118
E-Mail: Uwe.Stommel@gmail.com
Michael Wendel - DMSG Betroffenen-Berater
Tel.-Nr.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
www.mskreis-ruppichteroth.de

  Drogen-Suchthilfen

1.    Suchtkrankenhilfe des Caritasverbands für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr.: 02241-1209302
2.    Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241-66656
3.    Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241-5414715
4.    Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241-5414411

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295-4925, erhältlich.

SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge (SPZ)
in Trägerschaft des AWO Kreisverbands Bonn/Rhein-Sieg e.V.

Die Angebote des SPZs richten sich an Menschen in seelischen Krisen oder mit psychischen Erkrankungen sowie deren Angehörige.

Diese Angebote halten wir vor:
•    Krisendienst und Beratungsstelle
•    Angebote für ältere Menschen
•    Angebote für Kinder und Jugendliche
•    Offene Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten
•    Eingliederungshilfe.

 

Für diese Städte und Gemeinden sind wir zuständig:
•    Eitorf
•    Windeck
•    Ruppichteroth
•    Neunkirchen-Seelscheid
•    Much
•    Königswinter
•    Bad Honnef.

Unter diesen Kontaktdaten erreichen Sie uns, wenn Sie Fragen haben oder einen Beratungstermin vereinbaren wollen:

SPZ Eitorf/Siebengebirge
Spinnerweg 51-54
53783 Eitorf/Sieg
Tel.-Nr.: 02243-847580
Fax-Nr.: 02243-8475811
E-Mail: spz@awo-bnsu.de

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Und hier bieten wir offene Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten für alle Interessierten an:

KoBe Eitorf:
Siegstraße 16, 53783 Eitorf/Sieg
Dienstag: 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

KoBe Ruppichteroth:
Wilhelmstraße 15, 53809 Ruppichteroth
Montag: 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Dienstag: 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr
Freitag: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

KoBe Königswinter:
Hauptstraße 109, 53639 Königswinter
Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Kontakt (Tel.-Nr.): 0172-7364635


Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:
Tel.-Nr.:  08000-116016 sowie
über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.

 


Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen
für 15 Sprachen zugeschaltet werden.

Sprechstunde der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid, Much und Ruppichteroth

Seit dem 01.10.3017 ist neben Frau Wagner, die seit dem Jahre 2012 Ansprechpartnerin
für die Familien und Kinder aus Ruppichteroth im Rahmen der Bezirkssozialarbeit ist,
Frau Ley als Bezirkssozialarbeiterin des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid
für die Gemeinde Ruppichteroth tätig.
Frau Wagner ist für den Hauptort Ruppichteroth und die umliegenden Orte wie
u.a. Bölkum, Stranzenbach, Obersaurenbach, Kämerscheid und Ennenbach zuständig.
Im Zuständigkeitsbereich von Frau Ley hingegen liegen die Hauptorte Schönenberg
und Winterscheid sowie die umliegenden Orte wie u.a. Ahe, Oberlückerath, Rose und Ingersauelermühle.
Die offene Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14.00 Uhr
bis 15.00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“ statt. Frau Ley ist donnerstags im Rahmen der offenen Sprechstunde von
14.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen.
Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: Tel.-Nr.: 02247-92155518
Frau Ley: Tel.-Nr.: 02247-92155528.
 
Vermittlung von Kindertagespflegeplätzen und allgemeine Fragen zur Kindertagespflege
Jugendhilfezentrum für Neunkirchen-Seelscheid, Much und Ruppichteroth
Fachberatung Kindertagespflege
Pamela Billotin
Telefon 02247 9215-5546, Mo – Do 8:30 – 12:30 Uhr
pamela.billotin@rhein-sieg-kreis.de
Ausführliche Informationen zur Kindertagespflege finden Sie auf rhein-sieg-kreis.de/kindertagespflege .


Lotsenpunkt Ruppichteroth im ‚Café Alte Schule‘, Burgstr. 14 – Neue Anschrift!
Jeden 2. u. 4. Donnerstag / Monat von 15 – 17 h / telefonisch unter 015736532204 erreichbar. Kostenlose Beratung durch geschulte Soziallotsen. Ob es um finanzielle oder familiäre Probleme geht, um die Suche nach einem Kindergartenplatz oder einer Seniorenbetreuung, oder ob Hilfestellung beim Ausfüllen eines Antrages gefragt ist - die Lotsen helfen weiter. Sie kennen das Hilfenetz in Ruppichteroth und Umgebung und arbeiten eng mit Fachdiensten wie der Allgemeinen Sozialberatung des SkF (Sozialdienst katholischer Frauen: Frau Zimmermann,  0175 5708636 jeden 2. U. 4. Do in Much, 9 - 12h) zusammen. Die Soziallotsen sind für jeden da - unabhängig von Konfession oder Weltanschauung. Ihre Hilfe macht auch an den Gemeindegrenzen nicht Halt.


N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des
Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Tel.-Nr.: 02295-902318
oder 0160-8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden.


Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-
Kreises, -Der Landrat-, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Tel.-Nr.: 02241-132107,
E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.