Nachrichten

 

 

- Anmeldung für Plätze in den Kindertageseinrichtungen
- Straßenreinigung
- Breitbandausbau
- Besuchs- und Begleitdienst
- Bereitschaftsdienste
- Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten
- Niederschrift zur Sitzung des Rates

 

 

 

Anmeldung für Plätze in den Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Ruppichteroth


Sehr geehrte Eltern,

auch in diesem Jahr möchte ich Ihnen die Möglichkeit eines einheitlichen Anmeldeverfahrens für die Kindergärten in der Gemeinde Ruppichteroth bieten.
In den folgenden kurzen Darstellungen der einzelnen Einrichtungen können Sie sich einen ersten Eindruck über den jeweiligen Träger und seine Angebote verschaffen.
Anmeldeschluss für alle Einrichtungen ist der 29. November 2019.
Ich bitte Sie, sich direkt mit Ihrer jeweiligen Wunscheinrichtung in Verbindung zu setzen oder Ihre Anmeldung über das Internetportal „KiTaPLUS“ (https://kitaplus.de)
vorzunehmen. Dort können Sie Ihr Kind auch für mehrere Einrichtungen anmelden und Ihre Prioritäten vermerken.


Bewegungskindergarten Winterscheider Wirbelwinde

Winterscheid
Zum Ortsiefen 4
53809 Ruppichteroth
Tel.-Nr.: 02247-5990
E-Mail: leitung@wirbelwinde.de
Ansprechpartnerin: Frau Martina Noike

Wir sind ein dreigruppiger Bewegungskindergarten mit 55 Kindern zwischen 4 Monaten
und 6 Jahren. Unser modernes Haus ist auf zwei Ebenen gebaut und die Kinder sind in
altershomogenen Gruppen untergebracht.
Da wir ein zertifizierter Bewegungskindergarten sind, bieten wir den Kindern täglich
zahlreiche Möglichkeiten zum Laufen, Klettern, Fahrzeuge fahren etc. an.
Diese Angebote nutzen die Kinder in den Spielbereichen im gesamten Haus.
An zwei Tagen pro Woche bewegen wir uns zusätzlich im Wald oder in der Turnhalle.
Jede Woche (donnerstags) besuchen die „Großen“ die Turnhalle des ortsansässigen
Turn- und Sportvereins, die wir mit viel Spaß und Freude nutzen.
Die „Kleineren“ gehen donnerstags in unsere hauseigene Turnhalle.
Für die Kinder setzen wir an diesen Tagen spezielle Impulse zur weiteren Erprobung der
Grobmotorik.
Drei bis viermal im Jahr findet (jahreszeitlich vorgegeben) eine feste Waldwoche statt, in der wir jeden Tag „auf Achse“ sind.
Wir bieten täglich ein Frühstücksbuffet mit viel Abwechslung an.
Im täglichen Umgang mit den Kindern ist uns besonders wichtig, dass ein vertrauensvolles und harmonisches Miteinander entsteht.
Hieraus resultierend können die Kinder gestärkt und behütet zahlreiche wichtige Erfahrungen für Ihre Entwicklung machen.

 

 

Unsere Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 7.00 Uhr bis 16.30 Uhr und Freitag von 7.00 bis 14.00 Uhr.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Weitere Informationen finden Sie auf www.wirbelwinde.de
oder auch gerne persönlich bei unserer Kindergartenleiterin Martina Noike unter Tel.-Nr.
02247-5990.


Katholischer Kindergarten St. Servatius

Winterscheid
Herrnsteinstraße 4
53809 Ruppichteroth                        
Tel.-Nr.: 02247-2200
E-Mail: KigaStServatius@web.de
Homepage: www.katholische-kita-winterscheid.de
Ansprechpartnerin: Frau Julia Hermann

Unsere Einrichtung befindet sich in der Trägerschaft des katholischen Kirchengemeinde-verbands St. Severin Ruppichteroth. Die Tageseinrichtung bietet 45 Plätze mit der
Möglichkeit der ganztägigen Betreuung für Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren an.
Unser pädagogisches Konzept richtet sich nach dem katholischen Glauben und der
Reggio-Pädagogik. Seit September 2017 sind wir ein zertifizierter Gesundheitskindergarten
KITA Vital.

Eine lebensweltbezogene und ganzheitliche Gesundheitsförderung ist eine zentrale Aufgabe in unserem Kindergarten. Gesundheitsförderung heißt für uns, die Entwicklung eines jeden durch gesunde Ernährung, vielfältige Bewegungsmöglichkeiten, regelmäßige Entspannungsangebote und die Stärkung des kindlichen Selbstvertrauens zu fördern.

Das „Herzstück“ der Reggio-Pädagogik ist die Projektarbeit. Durch die Projekte, die sich
aus Spielhandlungen, Gesprächen und Beobachtungen der Kinder ergeben, werden in den
Kindern Lernprozesse angeregt, anknüpfend an ihre eigenen Erfahrungen und realem
Handeln.

Es ist uns wichtig, dass die Kinder in einer Atmosphäre des Vertrauens, der Geborgenheit
und der Sicherheit im alltäglichen Miteinander leben.
Durch regelmäßige Waldtage haben die Kinder das ganze Jahr über die Möglichkeit, die    Veränderung der Natur im Jahreskreis kennenzulernen.

Weitere Informationen finden Sie auf www.katholische-kita-winterscheid.de oder auch
gerne persönlich bei unserer Kindergartenleiterin Julia Hermann unter Tel.-Nr. 02247-2200.

 

 

Katholischer Kindergarten St. Severin

Mucher Straße 1
53809 Ruppichteroth
Tel.-Nr.: 02295-5115
E-Mail: kath_kiga_st_severin@t-online.de
Ansprechpartnerin: Frau Rebecca Lucaci

Unsere Einrichtung befindet sich in der Trägerschaft des katholischen Kirchengemeinde-verbands St. Severin Ruppichteroth. Wir bieten 60 Plätze für Kinder von 2 bis 6 Jahren an.
Die Öffnungszeiten sind von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

Unser Konzept richtet sich nach dem katholischen Glauben und in Anlehnung an die
Reggio-Pädagogik. Dabei steht das selbständige, eigenständige, kritische, neugierige,
kompetente und aktive Kind im Mittelpunkt der individuellen Förderung.

Das Ziel unserer pädagogischen Arbeit ist das Selbstbewusstsein der Kinder zu bestärken
und es wachsen zu lassen.

Die Kinder werden bei uns in der Tageseinrichtung zum Experimentieren, Erfinden und
Erforschen angeregt. Ihre Kreativität wird gefördert und ihre Wahrnehmungen mit allen
Sinnen angeregt. In der Projektarbeit setzen sich die Kinder mit ihren Fragen auseinander
und versuchen gemeinsam mit den Erzieherinnen Lösungen zu entwickeln.
Die Themen für Projekte entwickeln sich aus dem Alltagsgeschehen, Wetter, Natur,
Konflikte und Erlebtes können z.B. Grundlage für ein Projekt sein.

Im Kinderparlament erfahren die Kinder Mitbestimmung und Verantwortung.
Die Kinder werden in Entscheidungsprozessen mit einbezogen und wir trauen ihnen
selbständiges Handeln zu.

Durch regelmäßige Waldtage und auch Waldwochen haben die Kinder das ganze Jahr
über die Möglichkeit, die Veränderung der Natur im Jahreskreis kennenzulernen.

Seit Oktober 2016 haben wir in unserer Einrichtung eine Köchin, die täglich das
Mittagessen frisch zubereitet.

Weitere Informationen finden Sie unter www.katholische-kita-ruppichteroth.de.
Eine Anmeldung ist zu den Öffnungszeiten der Einrichtung jederzeit möglich.
Für ein Beratungsgespräch und eine Hausbesichtigung vereinbaren Sie bitte einen Termin, damit wir uns Zeit für Sie nehmen können. Wir freuen uns auf Ihr Interesse!

 

 

 


Ökumenischer Kindergarten „Schneckenhaus“ in Büchel

Büchel
Alte Schule 4
53809 Ruppichteroth
Tel-Nr.: 02295-1274
E-Mail: kgbuechel@gmx.de
Ansprechpartnerin: Frau Gabriele Fuchs

Wir sind eine eingruppige Kindertageseinrichtung mit einer altersgemischten Gruppe für
20 Kinder von 2 bis 6 Jahren. Wir bieten eine Öffnungszeit von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr an.
Unsere Einrichtung mit ihrem großen Außengelände befindet sich in einer alten Schule.

Das Haus ist insgesamt so modernisiert und gestaltet, dass die Kinder es mit viel
Aufforderungscharakter erleben. Im „Schneckenhaus“ gibt es viele unterschiedliche
Räumlichkeiten, die den individuellen Bedürfnissen der Kinder entsprechen.

Seit Januar 2013 sind wir ein zertifizierter Gesundheitskindergarten KITA Vital
(www.kivi-ev.de) Das heißt, wir praktizieren Gesundheitsförderung, indem wir Gesund-
heit und Bildung als übergreifendes Thema in unseren täglichen Spiel-, Lern- und Arbeits-
alltag integrieren. Unser Ziel ist es, die Kinder und Eltern in Bezug auf ausreichende
Bewegung, Ruhe und Entspannung sowie eine gesunde Ernährung zu sensibilisieren.
Lernen braucht Bewegung. Bewegung fördert Körper und Geist, Wahrnehmung und
Koordination.

Aber Kinder brauchen auch Möglichkeiten und Unterstützung, um zur Ruhe zu kommen.
So können Entspannungsgewohnheiten von klein auf die Weichen fürs Leben stellen.
Und eine ausgewogene Ernährung ist die optimale Grundlage für eine gute Entwicklung
und das Wohlbefinden eines jeden Kindes.
„Alles braucht Z e i t:
erkennen, begreifen, verstehen ….
Kinder sind n e u in dieser Welt, sind n e u g i e r i g.
Sie wollen verstehen: genau betrachten, immer wieder sehen,
Vertraut werden - zuhören - Unterschiede wahrnehmen …
Sie wollen begreifen: anfassen -  fühlen - schmecken - riechen“  
(Anne Kettner-Grosbüsch)

Neugierig geworden? Dann schauen Sie nach Absprache gerne bei uns herein!

 

 

 

 


Ökumenisches Familienzentrum „Unter´m Regenbogen“ in Ruppichteroth
                    
Am Kindergarten 4
53809 Ruppichteroth
Tel.-Nr.: 02295-1230
E-Mail: leitung@oekumenisches-familienzentrum.de
Leitung: Frau Birgit Kerstgens
Internet: www.oekumenisches-familienzentrum.de
Das Ökumenische Familienzentrum „Unter´m Regenbogen“ bietet Betreuungsmöglichkeiten in der Zeit von 7.00 Uhr bis 16:00 Uhr für 110 Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt in sechs Gruppen an. Die Jüngsten werden in einer kleinen Gruppe liebevoll    betreut und die Älteren erfahren eine besondere Förderung, die sie gut auf die Schulzeit      vorbereitet. Zusätzlich zu unseren U3 und Ü3 Gruppen betreuen wir in jeder Gruppe Kinder mit besonderem Förderbedarf (Einzelintegration). In unserem Familienzentrum erfahren die Kinder zum einen eine optimale und individuelle Betreuung, Förderung (verschiedene            Therapieangebote sind vor Ort, wie die Frühförderstelle Much, eine Logopädin und eine           Ergotherapeutin) und Erziehung. Zum anderen sollen aber auch Eltern und Familien                  verschiedene Bildungs-, Beratungs- und Freizeitangebote in Anspruch nehmen können.       
Seit August 2014 sind wir plusKiTa, d.h., dass wir Kinder mit einem zusätzlichen Förder-  bedarf im Bereich Sprachentwicklung durch qualifiziertes Fachpersonal fördern und unter-stützen.
Gemeinsam mit den Kindern bewältigen wir den Alltag in unserer Einrichtung und beziehen die Kinder in Projekte, Angebote, Festgestaltung und vieles mehr mit ein.
Durch Mitbestimmung in Kinderbesprechung und Kinderparlament und durch Eigen-
verantwortung für sich selbst und die Gemeinschaft, wachsen sie in ihrem Tun und und
ihrer Selbstständigkeit.
Eine Anmeldung während unserer Öffnungszeiten ist jederzeit möglich.
Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin, damit wir Ihnen und Ihrem Kind in aller Ruhe
die Einrichtung zeigen können.
Wir freuen uns auf Sie und Ihr Kind!

 

 

 

 

 

 

 

 


Ökumenischer Kindergarten „Spatzennest“ in Schönenberg

Schönenberg
Auf der Burghardt 7
53809 Ruppichteroth
Tel.-Nr.: 02295-2137
E-Mail: oekumenischekita-schoenenberg@t-online.de
Homepage: www.oekumenische-kita-spatzennest.de
Leitung: Doris Heimann, Anja Hensel

Das Spatzennest ist eine Kindertagesstätte am Ortsrand von Schönenberg gelegen.
Die Grundschule in Schönenberg befindet sich in unmittelbarer Nähe.

Neben unserem großzügigen Außengelände, das zu vielfältigen Bewegungsarten einlädt,
bietet auch der nahegelegene Wald die Möglichkeit von Erkundungsausflügen, Spazier-
gängen und Entdeckungen in der Natur. Wir betreuen derzeit 74 Kinder im Alter von
einem Jahr bis zum Schuleintritt. Dabei arbeiten wir nach dem sog. „Offenen Konzept“.
Das heißt, es gibt keine festen Gruppen für die Kinder, sondern jedem Kind wird eine
Bezugserzieherin zugeordnet, die es eingewöhnt und in seiner Entwicklung begleitet.

Die Räume sind als Funktionsräume eingerichtet, um den Kindern größtmöglichen
Entfaltungsraum zu bieten. Dieses Raumkonzept bietet den Kindern sehr gute Rahmen-
bedingungen, um eigene Ideen umzusetzen, fördert somit kreatives Denken und macht
Selbstbildungsprozesse möglich. Dabei haben wir unser Haus in zwei Bereiche aufgeteilt
mit den Altersstrukturen 1 bis ca. 4 Jahre und im anderen Bereich die älteren Kinder bis
zum Schuleintritt. Diese Aufteilung macht es möglich, den besonderen Bedürfnissen
der verschiedenen Entwicklungsstufen gerecht zu werden.

Die pädagogischen Schwerpunkte in unserem Haus haben wir auf das Spiel, die Bewegung, religiöse Erziehung und Förderung der Kommunikationsfähigkeit gelegt, wobei dem Spiel dabei die größte Bedeutung zugemessen wird, weil es die wichtigste Lernform von Kindern im Vorschulalter ist und das Kind im Spiel seine Bildungsprozesse selbst organisieren kann nach eigenen Interessen und in seinem individuellen Entwicklungstempo.
Wir als pädagogische Fachkräfte betrachten uns in diesen Prozessen als Begleiter und
Möglichmacher.

Sehr wichtig ist uns auch die Zusammenarbeit mit den Eltern. Die Kinder verbringen immer mehr Zeit in der Kita, daher ist ein guter Austausch zwischen pädagogischem Personal und Eltern von großer Bedeutung. Durch Aufnahmegespräche, Elternabende, regelmäßige
Entwicklungsgespräche und auch verschiedene Feste, die wir mit den Familien feiern,
versuchen wir einen engen Kontakt zu halten.

 

 


Wir arbeiten mit dem Frühförderzentrum Much zusammen, sodass Kinder mit besonderem Förderbedarf in unserer Einrichtung therapeutisch betreut werden können (z.B. Ergotherapie und Logopädie).

Unsere Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag, von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr, und umfassen Betreuungszeiten von 35 oder 45 Wochenstunden.

Gerne können Sie uns besuchen, um sich persönlich ein detailliertes Bild von unserer
Einrichtung zu machen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit uns.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Straßenreinigung
in der Gemeinde Ruppichteroth

Die Gemeindestraßen werden voraussichtlich am
Mittwoch, dem 23. Oktober 2019,
gereinigt.
Halten Sie bitte an diesem Tag nach Möglichkeit die Verkehrsflächen von Fahrzeugen frei.
Zeitliche Angaben sind leider nicht möglich. Ich bitte um Verständnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Breitbandausbau in Ruppichteroth

Gemeinsam mit dem Kooperationspartner innogy/Westnetz erschließt NetCologne Teile von Ruppichteroth mit schnellem Internet. Das Ausbau-Projekt des Rhein-Sieg-Kreises wird über Fördermittel des Bundes und des Landes NRW finanziert. Ziel ist es, Gebiete mit schnellem Internet auszubauen, die heute noch nicht über schnelles Internet verfügen.
Alle Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich über den Breitbandausbau zu informieren.
Termine der Infoveranstaltungen
Mittwoch, 30.10.2019
Dienstag, 05.11.2019
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: Bröltalhalle, Dr.-Herzfeld-Straße 7, 53809 Ruppichteroth
Teilnehmer:     Bürgermeister Mario Loskill,
         Referat Wirtschaftsförderung des Rhein-Sieg-Kreises,
         NetCologne,
         innogy/Westnetz
Agenda: u.a. Informationen und Hintergrund zum Förderprojekt, Zeitpunkt des Ausbaus
Sofern Sie vorab Fragen haben, wenden Sie sich gerne an das Service-Center der NetCologne unter Telefon 0221-2222-800 (online: netcologne.de/rhein-sieg) oder an Frau Ines Barczewski, Breitbandkoordinatorin des Rhein-Sieg-Kreises, unter Telefon 02241-133431 bzw. per Mail an ines.barczewski@rhein-sieg-kreis.de (online: rhein-sieg-kreis.de/breitband).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kinobesuch für jedermann in Asbach:
„Das perfekte Geheimnis“ – am 31. Oktober 2019

Liebe Seniorinnen und Senioren,
liebe Freunde des Besuchs- und Begleitdienstes,
liebe Bürgerinnen und Bürger,
der nächste Ausflug ins Kino findet am 31. Oktober 2019 statt. Seien Sie wieder dabei und verbringen Sie einen schönen Nachmittag mit lieben Menschen.
Wir möchten alle Interessierten, egal ob Jung ob Alt, dazu einladen mit uns nach Asbach ins „Seniorenkino“ zu fahren. Das Kino bietet einen Film um 15.00 Uhr an. Damit die Geselligkeit nicht zu kurz kommt, trinken wir ab 14.00 Uhr gemeinsam Kaffee. Der Eintritt beinhaltet Kaffee so viel Sie möchten und 1 Stück Kuchen. Die Kosten betragen pro Teilnehmer 10,00 €. Das Kino ist ebenerdig, sodass Sie keine Treppen steigen müssen!
                                    Treffpunkt: 13.15 Uhr an der „Alten Post“ in Ruppichteroth.
Sofern Sie also Lust darauf haben, einen schönen Nachmittag mit netten Menschen zu verbringen, dann melden Sie sich bitte bis zum 25. Oktober 2019 bei mir, Hans-Peter Weiß, unter der Telefonnummer 02295-6892 an.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!
Ruppichteroth, den 8. Oktober 2019


Hans Peter Weiß
für den Besuchs- und Begleitdienst

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

Polizei-Notruf                    110
Polizeibezirksdienststelle                  02295/5425
(Sankt-Florian-Straße 8)                   
Bürgersprechstunde nach telefonischer
Vereinbarung unter der Rufnummer    0173/5624217
Feuerwehr- und Rettungsdienst:    112
Krankentransporte                                02241/19-222

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH GmbH
  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

Störfall – Telefon- Nummer

0800/ 7766655

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.

NOTDIENST  DES  RWE

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   116 117

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
-    wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
-    mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
-    an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240


APOTHEKEN-NOTDIENST

Apotheken-Notdienst-Hotline

Alle Informationen zu den notdiensthabenden Apotheken gibt es telefonisch:
kostenlos aus dem deutschen Festnetz: 0800 00 22833
vom Mobiltelefon ohne Vorwahl: 22833 (Anruf oder SMS mit „apo“ oder der fünfstelligen Postleitzahl; max. 69 Cent/Min/SMS)

Die 24-Stunden-Notdienstbereitschaft wechselt täglich um 9.00 Uhr morgens.

Aktuelle Notdienstpläne der Apotheken finden Sie auch im Internet unter
www.aknr.de

 

ALZHEIMERSPRECHSTUNDE

kostenfrei
im Seniorenzentrum Siegburg
Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg

Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats
Um 16.30 – 18.00 Uhr.
(Parkmöglichkeiten vorhanden)
Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.
Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: 02241/2504-1036 oder 2504-2000
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@gmail.com
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
www.mskreis-ruppichteroth.de

  Drogen-Suchthilfen

1.
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2.
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3.
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4.
Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Kontakt- und Beratungsstelle des SPZ Eitorf in der Gemeinde Ruppichteroth

Jeden Mittwoch findet in den Räumen der evangelischen Kirchengemeinde, Burgstraße 8, 53809 Ruppichteroth
die Kontakt- und Beratungsstelle von 14.00 - 17.00 Uhr statt (andere Zeiten werden bekannt gegeben und/oder erfolgen per Aushang).

Sozialpsychiatrisches Zentrum
Eitorf/Siebengebirge
Tagesstätte und Kontaktstelle
Siegstraße 16, 53783 Eitorf/Sieg,
Tel.-Nr.: 02243-82670
E-Mail: Kobe@awo-bnsu.de

SPZ Notfalldienst Rhein-Sieg-Kreis ist unter der Nummer 02243-847580 zu erreichen.

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0   
Fax :                    02243/84758-11 

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon:       02243/82670
Fax:             02243/842794

Öffnungszeiten:
montags         11.30 - 14.30 Uhr: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 - 19.00 Uhr: Offener Treff
Jeden 2. Samstag  9.30 - 12.00 Uhr
(Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück)
       

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:
Telefon: 08000 116 016 sowie
über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.
Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.


Sprechstunde der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid, Much und Ruppichteroth

Seit dem 01. Oktober 2017 ist neben Frau Wagner, die seit dem Jahre 2012 Ansprechpartnerin für die Familien und Kinder aus Ruppichteroth im Rahmen der Bezirkssozialarbeit ist, Frau Ley als Bezirkssozialarbeiterin des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid für die Gemeinde Ruppichteroth tätig.
Frau Wagner ist für den Hauptort Ruppichteroth und die umliegenden Orte wie
u.a. Bölkum, Stranzenbach, Obersaurenbach, Kämerscheid und Ennenbach zuständig. Im Zuständigkeitsbereich von Frau Ley hingegen liegen die Hauptorte
Schönenberg und Winterscheid sowie die umliegenden Orte wie u.a. Ahe, Oberlückerath, Rose und Ingersauelermühle.
Die offene Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“ statt. Frau Ley ist donnerstags im Rahmen der offenen Sprechstunde von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen.
Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247-92155518
Frau Ley: 02247-92155528.
 

Die Beratung der Zukunftslotsen

steht Ihnen bei Geldsorgen, Erziehungsproblemen, Lebenskrisen, Schwierigkeiten bei Behördengängen oder mit Formularen kompetent, vertraulich und kostenlos zur Seite.
Darüber hinaus sind sie auch telefonisch erreichbar unter Tel.-Nr. 02245-4418
in Much Ort, Pfarrheim St. Martinus, Klosterstraße 8
jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von 15.00 bis 17.00 Uhr Beratung durch die Sozial-Lotsen, ohne Terminvereinbarung, Tel. 02245.4148 sowie
jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 10.00 bis 12.00 Uhr Beratung durch Ines Mildner-Rest ( Dipl. Soziaalarbeiterin – SKF ), mit Terminvereinbarung, Tel. 02241.958046
Frau Dipl.-Sozialpädagogin Heike Gießrigl vom Sozialen Dienst des SKF steht für Beratungsgespräche zur Verfügung.
Für Gespräche mit Frau Gießrigl bitten wir um eine Terminabsprache (Tel.: 02241-958046,
E-Mail: heike.giessrigl@skf-bonn-rhein-sieg.de).
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage, an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen und aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk


Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) Parteien, Wähler-gruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der
Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Sie haben gemäß § 50 Abs. 5 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt.
Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung zu erheben. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Abs. 2 BMG Auskunft erteilen über Vor- und Familienname, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Sie haben gemäß § 50 Abs. 5 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt.
Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die betroffene Person gemeldet ist, zu erheben. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 3 BMG Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über den Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und die derzeitigen Anschriften. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden.
Sie haben gemäß § 50 Abs. 5 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die betroffene Person gemeldet ist, zu erheben. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

 

 

Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religions- gesellschaft


Haben Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, darf die Meldebehörde gemäß § 42 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) von diesen Familien-angehörigen folgende Daten übermitteln:

    1. Vor- und Familienname,
    2. Geburtsdatum und Geburtsort,
    3. Geschlecht,
    4. Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft,
    5. derzeitige Anschriften und letzte frühere Anschrift,
    6. Auskunftssperren nach § 51 BMG sowie
    7. Sterbedatum.

Sie haben gemäß § 42 Abs. 3 BMG das Recht, der Datenübermittlung nach § 42 Abs. 2 BMG zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts an die jeweilige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft. Diese Zweckbindung wird dem Empfänger bei der Übermittlung mitgeteilt. Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung zu erheben. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

 

 

Widerspruchsrecht für die Datenübermittlung nach dem Soldatengesetz


Die Gemeinde Ruppichteroth als Meldebehörde ist gemäß § 58c Abs. 1 Satz 1 des               Soldatengesetzes (SG) verpflichtet, dem Bundesamt für das Personalmanagement der                       Bundeswehr jährlich bis zum 31. März den Familiennamen, die Vornamen und die aktuelle
Anschrift von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu übermitteln, die im nächsten
Jahr volljährig werden.
Zum 31. März 2020 werden somit die Daten der Personen übermittelt, die im Jahr 2021      volljährig werden (Geburtsjahrgang 2003).

Diese Datenübermittlung dient ausschließlich dem Zweck der Übersendung von In-                    formationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften. Die Daten sind zu löschen, wenn            die Betroffenen dies verlangen, spätestens jedoch nach Ablauf eines Jahres nach der erst-                maligen Speicherung der Daten beim Bundesamt für das Personalmanagement der                          Bundeswehr.

Der Betroffene hat das Recht gemäß § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) der Daten-              übermittlung zu widersprechen.

Der Widerspruch kann jederzeit schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde
Ruppichteroth, Bürgerbüro, Schönenberg, Rathausstraße 18, 53809 Ruppichteroth, eingelegt
werden.

Der Widerspruch wird dann im Melderegister eingetragen und es werden zu der betreffenden Person keine Auskünfte im Datenübermittlungsverfahren an das Bundesamt für das
Personalmanagement der Bundeswehr erteilt.

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift zur Sitzung des Rates

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 7. Oktober 2019 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

Öffentlicher Teil

Tagesordnungspunkt:
Unterstützung der „Historischen Rheinischen Christophorus-Fahrt“ in Schönenberg

Der Rat der Gemeinde beschließt, die Veranstaltung „Historische Rheinische Christophorus-Fahrt“ und deren Organisation zu unterstützen.

Durch die wichtige ehrenamtliche, freiwillige Tätigkeit des Lenkungsteams der
Christophorus-Fahrt mit seinen vielen Helferinnen und Helfern besteht für die Gemeinde Ruppichteroth Kostenneutralität. Die Kosten werden ausschließlich aus den Einnahmen der Veranstaltung und durch Sponsoring getragen. In den jeweiligen Haushaltsplänen bzw. Haushaltssatzungen der Gemeinde werden folglich für diese freiwillige Aufgabe keine finanziellen Mittel eingestellt.

einstimmig


Tagesordnungspunkt:
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Straße
"Sonnenhang" (Hauptort Ruppichteroth);
hier: Ergebnis der Umfrage

Herr Seuthe berichtet für die Verwaltung über das Ergebnis der stattgefundenen Umfrage zur Umsetzung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Straße „Sonnenhang“ (Hauptort Ruppichteroth).

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz, auf Grundlage des Umfrageergebnisses keine zusätzlichen Verkehrs-beruhigungsmaßnahmen in der Straße „Sonnenhang“ (Hauptort Ruppichteroth) vorzusehen. Die Haushaltsinhaber/-innen sowie die Grundstückseigentümer/-innen sind entsprechend zu informieren.

einstimmig

 

Tagesordnungspunkt:
Kommunaler Klimaschutz
- Anträge der SPD-Fraktion vom 06.06.2019,   der FDP-Fraktion vom 01.07.2019 und der  CDU-Fraktion vom 02.07.2019 sowie
- Anregung „Resolution zur Ausrufung des Klimanotstandes“ durch „attac Rhein-Sieg“, mitgezeichnet  durch „BI Naturfreunde Troisdorf“, durch „BUND  Rhein-Sieg-Kreis“ sowie durch „NABU Kreisverband  Rhein-Sieg“ vom 14.06.2019

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz, dass die Gemeinde Ruppichteroth ihr Bekenntnis zu ihrer Verantwortung für die Menschen, Natur und Umwelt bekräftigt und ihre kommunale Klimapolitik für die Umsetzung zahlreicher laufender und geplanter Maßnahmen in Ruppichteroth weiterhin
ambitioniert fortsetzen wird. In diesem Zusammenhang werden folgende Handlungsfelder und -schritte benannt:

Die Verwaltung wird beauftragt

    • ihre Anstrengungen zu verstärken, bei allen raumwirksamen Entscheidungen (insbesondere innerhalb der Bauleitplanung), den Belangen des Klimaschutzes noch höheren Rang einzuräumen,
    • an der Umsetzung des bereits 2012 beschlossenen Klimaschutzkonzeptes festzuhalten,
    • an der Umsetzung des 2018 beschlossenen Teilkonzeptes zur Klimaanpassung fest-zuhalten,
    • in jeder zweiten Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde über ihre Klimaschutzaktivitäten zu berichten und bei Bedarf die Strategien zu Klimaschutz und Klimaanpassung an neue Erkenntnisse anzupassen und weiterzuentwickeln.

Folgende Maßnahmen aus dem Antrag der FDP-Fraktion vom 24. September 2019 sind mit in den Maßnahmenkatalog aufzunehmen.

    • Der Versiegelungsgrad kommunaler Flächen ist flurstückscharf auszuweisen. Alle nicht bebauten kommunalen Flächen, die nicht für eine barrierefreie Wegebeziehung vorgesehen sind, müssen entsiegelt, begrünt und extensiv gepflegt werden.
    • Oberflächen kommunaler Gebäude im Bestand und im Neubau sind in diesem Zuge auch auf dunkle Flächen, die für eine Überhitzung anfällig sind, zu prüfen und entsprechend zu verändern. Kommunale Dachflächen in relevanter Größe werden, soweit dies möglich ist, begrünt und mit einer Smart-Roof-Technologie bestückt.

Die genannten und noch zu entwickelnden Maßnahmen stehen dabei unter dem Vorbehalt zu fassender, erforderlicher Beschlüsse über die einzelnen Maßnahmen sowie vorbehaltlich der Bereitstellung erforderlicher Haushaltsmittel.

Die Erklärung des Klimanotstandes wird nicht vorgenommen.

einstimmig


Tagesordnungspunkt:
Feststellung des Jahresabschlusses 2018 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abwasser der Eigenbetriebe Ruppichteroth

Der Rat der Gemeinde stellt aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW, den Jahresabschluss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abwasser der Eigenbetriebe Ruppichteroth für das Jahr 2018 mit einer Bilanzsumme von 24.551.866,34 € und einem Jahresgewinn in Höhe von 95.654,84 € fest und beschließt, den Jahresgewinn wie folgt zu verwenden:

Zuführung in die allgemeine Rücklage
95.654,84 €

einstimmig

Der Rat der Gemeinde erteilt dem Betriebsausschuss für das Geschäftsjahr 2018 des
Abwasserbetriebes Entlastung.

einstimmig

An der Beratung und Beschlussfassung zur Entlastung des Betriebsausschusses nehmen
folgende Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, die gleichzeitig Mitglied im
Betriebsausschuss des Rates der Gemeinde sind, wegen Befangenheit nicht teil:

Christoph Demmer, Günter Nördershäuser, Christoph Schmidt, Rita Winkler, Shanmugarajah Senthan, Frank Kemper.


Tagesordnungspunkt:
Feststellung des Jahresabschlusses 2018 für den Eigenbetrieb Energie der Eigenbetriebe Ruppichteroth
Der Rat der Gemeinde stellt aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses, vorbehaltlich der Genehmigung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW, den Jahresabschluss des Energiebetriebes der Eigenbetriebe Ruppichteroth für das Jahr 2018 mit einer Bilanzsumme von 311.211,17 € und einem Jahresgewinn in Höhe von 4.486,29 € fest und beschließt, den
Jahresgewinn in die allgemeine Rücklage einzustellen.
einstimmig

Der Rat der Gemeinde erteilt dem Betriebsausschuss für das Geschäftsjahr 2018 des Energiebetriebes Entlastung.

einstimmig

An der Beratung und Beschlussfassung zur Entlastung des Betriebsausschusses nehmen
folgende Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, die gleichzeitig Mitglied im
Betriebsausschuss des Rates der Gemeinde sind, wegen Befangenheit nicht teil:

Christoph Demmer, Günter Nördershäuser, Christoph Schmidt, Rita Winkler, Shanmugarajah Senthan, Frank Kemper.

 


Nichtöffentlicher Teil

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgende Tagesordnungspunkte beraten bzw. beschlossen:

    • Vorstellung "civitec 2018plus"
- Zukunftsorientierte Weiterentwicklung des kommunalen Zweckverbandes civitec im Bereich der Informationstechnologie (IT) -