Nachrichten

 

 

Herzlichen Glückwunsch Herrn Willibald Münch, Ruppichteroth, Winterscheid, Am Sportplatz 17, zur Vollendung des 80. Lebensjahres am 1. August 2018.

 

 

- Fundsachen
- Bröltal-Bad
- Straßeninstandsetzungsarbeiten in Beiert und Hatterscheid
- Notarsprechtag in Ruppichteroth
- Reiten im Walde und in der freien Landschaft, Entsorgung von Pferdekot
- Bereitschaftsdienste
- Aus Rat und Verwaltung

 

 

 

 

 

 

Fundsachen

Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurde folgende Fundsache gemeldet:


Schlüssel, Turnhalle Schönenberg, 12.07.2018


Eigentümer bzw. Besitzer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich telefonisch unter den Rufnummern 02295/4924 oder 4956 melden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bröltal-Bad AKTUELL


Start neuer Kurse

Schwimmkurs für Kinder ab 6 Jahren
Geplanter Start:     Dienstag, 18. Sept.  2018, 14.00 – 15.00 Uhr (inkl. Dusch- u. Umkleidezeit)

Kinder-Bronze-Kurs (auch Silber bzw. Gold)
Kinder, die bereits das „Seepferdchen“ erlangt haben, werden in diesem Kurs in den einzelnen Schwimmstilen unterrichtet und haben die Möglichkeit, das Deutsche Jugendschwimmabzeichen in Bronze (oder auch Silber bzw. Gold) zu machen.
Geplanter Start:     Mittwoch, 19. Sept.  2018, 16.00 – 17.00 Uhr (inkl. Dusch- u. Umkleidezeit)

Anmeldungen ab sofort möglich.
Ein Kurs umfasst jeweils 15 Unterrichtstunden und kostet 60,00 €.
Weitere Infos und Anmeldeformulare finden Sie auf der Homepage unter www.broeltalbad.de oder im Bröltal-Bad unter 0 22 95 – 56 01.

 

 

Ferien(s)pass
im
Bröltal-Bad!

Bist Du mindestens 7 Jahre alt?
Kannst Du schwimmen?
Dann komm vorbei!

Wann?
Freitag, 3. August 2018, 15.00 – 18.00 Uhr
Wo?
Bröltal-Bad, In der Schleeharth 20,
53809 Ruppichteroth, Tel. 0 22 95 – 56 01
Was erwartet Dich?
Spiel + Spaß
DINO-Kletter-Olympiade, Speed-Cup mit dem neuen YAMAHA SEA-SCOOTER  und weitere Überraschungen
Was brauchst Du?
    a) Badesachen
    b) einen Gutschein aus dem Ferienpass oder eine Eintrittskarte (die kaufst Du bei uns)
    c) 1,00 € Kostenbeitrag
Was noch?
Gute Laune, Lust auf Wasser, ein paar Freunde …

Das Team im Bröltal-Bad freut sich auf Dich!

 

 

 

 

 

 

 

Straßeninstandsetzungsarbeiten in Beiert und Hatterscheid


Im Zeitraum vom 06.08. bis 25.08.2018 (während der Sommerferien) werden im Rahmen der diesjährigen Deckensanierung Straßeninstandsetzungen auf nachfolgend genannten Straßenteilstücken durchgeführt:


    • Teilbereich der Zufahrtstraße nach Beiert zwischen der B 478 und
Ortseingang Beiert

    • Hatterscheid Ortsausgang bis zur Einmündung der K17.

 

Während der Durchführung der Instandsetzungsarbeiten ist mit Verkehrsbehinderungen, u.a. bedingt durch Vollsperrung des Straßenabschnittes, zu rechnen. Umleitungen werden ausgeschildert.


Im Sinne des Erhaltes unseres gemeindlichen Straßennetzes, bitte ich herzlichst um Ihr Verständnis, für die Zeit der erforderlichen Vollsperrungen Umleitungsstrecken in Kauf nehmen zu müssen. Witterungsbedingte Verzögerungen oder Verschiebungen der Arbeiten werden eventuell notwendig.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Notarsprechtag in Ruppichteroth


Der nächste Sprechtag von Herrn Notar Stefan Wegerhoff, Hennef, findet am Freitag,
dem 3. August 2018, in der Zeit von 9.00 – 11.30 Uhr, im Rathaus in Schönenberg,
Zimmer 121, statt.

Um Wartezeiten im Rahmen des Sprechtages zu vermeiden, wird um Terminvereinbarung beim Notariat in Hennef unter der Telefon-Nummer 02242 / 92410 gebeten.

Die weiteren Notarsprechtage werden rechtzeitig im Mitteilungsblatt bekanntgegeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reiten im Walde und in der freien Landschaft, Entsorgung von Pferdekot


In der letzten Zeit wurde zunehmend festgestellt, dass auf Wanderwegen und auf unbefestigten Wegen in der freien Landschaft erhebliche Beschädigungen durch Reitpferde entstanden sind. Beeinträchtigungen für Erholungssuchende insbesondere Wanderer und auch für Wild sind die Folge.

Die Wanderwege werden im Auftrage der Gemeinde regelmäßig für alle Erholungssuchenden eindeutig gekennzeichnet und sollen insbesondere auswärtige Besucher zum Verweilen in der Gemeinde einladen.

Nachstehend gebe ich die Regelungen für das Reiten im Walde und in der freien Landschaft nochmals bekannt, die im Landschaftsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen festgelegt sind:

1. Das Reiten ist danach erlaubt
a) in der freien Landschaft (außerhalb von Wäldern)
- auf allen öffentlichen Verkehrsflächen
- auf allen privaten Straßen, Wegen und Plätzen
b) im Wald
- auf den gekennzeichneten Reitwegen
- auf allen privaten Straßen, Wegen und öffentlichen Verkehrsflächen
- in den Waldgebieten im rechtsrheinischen Teil des Rhein-Sieg-Kreises (so auch in der
  Gemeinde Ruppichteroth), die durch besondere Rechtsverordnung für das Reiten
  freigegeben sind.

2. Das Reiten ist nicht erlaubt
- auf allen Flächen, Straßen, Wegen und Plätzen, auf denen Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung das Reiten verbieten,
- auf Wanderwegen, Wander-, Sport- und Lehrpfaden im Wald,
- in Gärten, in Hofräumen, auf Flächen, die zum privaten Wohnbereich gehören und auf Flächen die einem öffentlichen oder gewerblichen Betrieb dienen.

Kennzeichnung von Reitpferden

Wer reitet, muss im Besitz eines Reitkennzeichens (Reitplakette mit gültigen Jahresaufklebern) sein. Diese Kennzeichen müssen an beiden Seiten des Pferdes gut sichtbar geführt werden.

Der Aufkleber auf dem Kennzeichen gilt für das jeweilige Kalenderjahr.
Reiter erhalten die Kennzeichen und Aufkleber bei der

Kreisverwaltung des
Rhein-Sieg-Kreises
-Untere Landschaftsbehörde-
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Tel: 02241/132672 o. 132180.

Für die Kennzeichen wird pro Kalenderjahr eine Reitabgabe erhoben. Sie beträgt derzeit je Kennzeichensatz und Kalenderjahr 39,14 €, für Reiterhöfe 89,14 €.

Das Kennzeichen bezieht sich auf den Halter/ Halterin des Pferdes.
Diese/r muss dafür sorgen, dass aufgezeichnet wird, wer mit dem Pferd geritten ist.

Entsorgung von Pferdekot

Durch die von den Pferden hinterlassenen Kothaufen entsteht auf den öffentlichen Verkehrsflächen eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Die Gefährdung besteht darin, dass durch das Abkoten der Pferde eine Verunreinigung der öffentlichen Fläche entsteht, welche nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zu entsorgen sind.
Ferner können durch die Kothaufen für Fahrrad- und Rollstuhlfahrer Hindernisse entstehen, welche zu Stürzen oder zur Verunreinigung der Bekleidung führt.
Radwege sind hier im Besonderen entlang L 312, L 350, B 478 und der K 17 zu nennen.

Ordnungswidrig handelt, wer
- in der freien Landschaft außerhalb von Wegen oder im Wald außerhalb von Reitwegen oder
  ohne Zulassung auf anderen Wegen reitet,
- kein am Pferd zu befestigendes Kennzeichen führt oder
- öffentliche Verkehrsflächen verunreinigt

Die Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbuße geahndet werden.

Die Wanderwege in der Gemeinde Ruppichteroth sind gekennzeichnet (mit Buchstaben, Zahlen und Symbolen).
Für Reiter mitnutzbare Wanderwege sind mit einem Hufeisen (Farbmarkierung auf den Bäumen etc.) gekennzeichnet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

Polizei-Notruf                    110
Polizeibezirksdienststelle                  02295/5425
(Sankt-Florian-Straße 8)                   
Bürgersprechstunde nach telefonischer
Vereinbarung unter der Rufnummer    0173/5624217
Feuerwehr- und Rettungsdienst:    112
Krankentransporte                                02241/19-222

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH GmbH
  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

Störfall – Telefon- Nummer

0800/ 7766655

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.

NOTDIENST  DES  RWE

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   116 117

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
-    wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
-    mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
-    an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

APOTHEKEN-NOTDIENST:

Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth, vom 28.07.2018 bis 03.08.2018

Samstag, 28. Juli 2018
Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 26A, 53783 Eitorf, 02243/6177
Sonnen-Apotheke, Im Weiher 21, 51674 Wiehl, 02262/9567
Linden-Apotheke, Hauptstr. 55, 53797 Lohmar, 02246/4380
Glückauf-Apotheke, Olper Str. 31, 51491 Overath (Untereschbach), 02204/71010
Sonntag, 29. Juli 2018
Burg-Apotheke, Dr.-Wirtz-Str. 3, 53804 Much, 02245/91650
Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 2A, 51545 Waldbröl, 02291/2574
St. Georgs Apotheke, Oberdorfstr. 42, 53757 Sankt Augustin (St. Augustin - Buisdorf), 02241/50280
Schlehen-Apotheke OHG, Overather Str. 22, 51766 Engelskirchen (Loope), 02263/92030
Montag, 30. Juli 2018
Burg-Apotheke, Dr.-Wirtz-Str. 3, 53804 Much, 02245/91650
Burg-Apotheke, Waldbröler Str. 24, 51570 Windeck (Schladern), 02292/2900
Malteser-Apotheke, Frankfurter Str. 72, 53773 Hennef, 02242/81234
Bergische Apotheke, Bielsteiner Str. 111, 51674 Wiehl (Bielstein), 02262/2010
Dienstag, 31. Juli 2018
Max und Moritz Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen (Seelscheid), 02247/300707
Siegtal-Apotheke, Siegtalstr. 34, 51570 Windeck (Herchen), 02243/2503
Wald-Apotheke, Hochstr. 16, 51545 Waldbröl, 02291/901034
Agger-Apotheke, Königstr. 6, 51645 Gummersbach (Dieringhausen), 02261/98450
Mittwoch, 1. August 2018
Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 1, 53783 Eitorf, 02243/2894
Heide-Apotheke, Pastor-Biesing-Str. 2B, 53797 Lohmar (Birk), 02246/913650
Adler-Apotheke, Bielsteiner Str. 117, 51674 Wiehl (Bielstein), 02262/72150
Holtkamp Apotheke Alte Heerstraße, Alte Heerstraße 60, 53757 Sankt Augustin, 02241/1482400
Donnerstag, 2. August 2018
Markt-Apotheke, Am Markt 7, 53783 Eitorf, 02243/80088
Bergische Apotheke, Hauptstr. 44-46, 53804 Much, 02245/1498
Die Bären-Apotheke, Otto-Kaufmann-Str. 11-13, 51588 Nümbrecht, 02293/902484
Linden-Apotheke, Oberwiehler Str. 53, 51674 Wiehl (Oberwiehl), 02262/93535
Freitag, 3. August 2018
Bröltal-Apotheke OHG, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, 02295/5171
Forellen-Apotheke, Zeithstr. 137, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/6033
Linden-Apotheke, Oberwiehler Str. 53, 51674 Wiehl (Oberwiehl), 02262/93535
Wilhelm-Apotheke, Wilhelmstr. 68, 53721 Siegburg, 02241/65950

ALZHEIMERSPRECHSTUNDE


kostenfrei
im Seniorenzentrum Siegburg
Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg

Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats
Um 16.30 – 18.00 Uhr.
(Parkmöglichkeiten vorhanden)
Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.
Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: 02241/2504-1036 oder 2504-2000
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@gmail.com
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
www.mskreis-ruppichteroth.de

  Drogen-Suchthilfen

1.
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2.
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3.
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4.
Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Kontakt- und Beratungsstelle des SPZ Eitorf in der Gemeinde Ruppichteroth

Jeden Mittwoch findet in den Räumen der evangelischen Kirchengemeinde, Burgstraße 8, 53809 Ruppichteroth
die Kontakt- und Beratungsstelle von 14.00 - 17.00 Uhr statt (andere Zeiten werden bekannt gegeben und/oder erfolgen per Aushang).

Sozialpsychiatrisches Zentrum
Eitorf/Siebengebirge
Tagesstätte und Kontaktstelle
Siegstraße 16, 53783 Eitorf/Sieg,
Tel.-Nr.: 02243-82670
E-Mail: Kobe@awo-bnsu.de

SPZ Notfalldienst Rhein-Sieg-Kreis ist unter der Nummer 02243-847580 zu erreichen.

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0   
Fax :                    02243/84758-11 

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon:       02243/82670
Fax:             02243/842794

Öffnungszeiten:
montags         11.30 - 14.30 Uhr: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 - 19.00 Uhr: Offener Treff
Jeden 2. Samstag  9.30 - 12.00 Uhr
(Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück)
       

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:
Telefon: 08000 116 016 sowie
über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.
Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.

 

Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,
zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.
Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Frau Schlüssel für Schönenberg und Winterscheid.
Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.
Die Sprechstunde von Frau Schlüssel ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247/9215-5518,
Frau Schlüssel: 02247/9215-5528.

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung
 

Die Beratung der Zukunftslotsen

steht Ihnen bei Geldsorgen, Erziehungsproblemen, Lebenskrisen, Schwierigkeiten bei Behördengängen oder mit Formularen kompetent, vertraulich und kostenlos zur Seite.
Darüber hinaus sind sie auch telefonisch erreichbar unter Tel.-Nr. 02245-4418
in Much Ort, Pfarrheim St. Martinus, Klosterstraße 8
jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie
jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 14.00 bis 16.00 Uhr Sozialberatung des SKF.
Frau Dipl.-Sozialpädagogin Heike Gießrigl vom Sozialen Dienst des SKF steht für Beratungsgespräche zur Verfügung.
Für Gespräche mit Frau Gießrigl bitten wir um eine Terminabsprache (Tel.: 02241-958046,
E-Mail: heike.giessrigl@skf-bonn-rhein-sieg.de).

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus Rat und Verwaltung

 

 

 

Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln
Az.: 54.2.12.1- Bröl
Das durch ordnungsbehördliche Verordnung vom 18.06.2013 festgesetzte Überschwemmungsgebiet (ÜSG) der Bröl – vom Gewässerkilometer (km) 0+000 (Mündung in die Sieg) bis zum km 43+100-, verkündet im Amtsblatt Nr. 27 vom 08.07.2013 (S. 276, lfd. Nr. 446, Az: 54.2.12.1 – Bröl), wird im Bereich der Stadt Hennef, der Gemeinden Neunkirchen-Seelscheid und Ruppichteroth (im Bereich der Gemeinde Ruppichteroth nur bis Gewässerkilometer 11+700) gemäß § 76 Abs.2 Satz 3 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG) in Verbindung mit
§ 83 Abs. 2 Landeswassergesetz (LWG) an neue Erkenntnisse angepasst. Die Unterlagen zum geänderten ÜSG der Bröl (Entwurf der geänderten ordnungsbehördlichen Verordnung und die dazugehörigen Überschwemmungsgebietskarten) im vorgenannten Bereich liegen zwei Monate lang gemäß § 83 Abs. 2 LWG NRW in der Bezirksregierung Köln, Gebäude Kattenbug, Dezernat 54, Zimmer K 506, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln und in den von der Änderung der Überschwemmungsgebietsausweisung betroffenen Kommunen, hier im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth, Zimmer 208/209, Rathausstraße 18, 53809 Ruppichteroth und zwar in der Zeit vom Freitag, den 03.08.2018 bis einschließlich zum Dienstag, den 02.10.2018 einschließlich während der Dienststunden zur Einsichtnahme für jedermann aus.

Gleichzeitig wird diese Bekanntmachung auf den Internetseiten der vorgenannten Kommunen veröffentlicht. Die Unterlagen werden parallel gem. § 27a VwVfG NRW, d.h. bis zum Ende der Auslegungsfrist auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln unter:
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/verfahren/54_ueberschwemmungsgebiete/broel

zugänglich gemacht. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsichtnahme bei den oben genannten Stellen ausliegenden Unterlagen.

Stellungnahmen zur geplanten Änderung des Überschwemmungsgebietes können Sie schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb von zwei Wochen nach Ende des vorgenannten Auslegungszeitraumes, das heißt bis einschließlich zum 16.10.2018 bei der Gemeinde Ruppichteroth, Zimmer 208/209, Rathausstraße 18, 53809 Ruppichteroth oder bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 54, Zeughausstr. 1-10, 50667 Köln einreichen bzw. erklären.

Im festgesetzten Überschwemmungsgebiet gelten die Verbots- und Genehmigungstatbestände sowie die sonstigen Regelungen gemäß §§ 78 ff WHG und § 84 Abs. 3 LWG NRW. Mit Inkrafttreten der geänderten Festsetzung des Überschwemmungsgebietes wird das bisherige in diesem Bereich aufgehoben.

Kosten, die durch die Einsichtnahme in die Unterlagen entstehen, werden nicht erstattet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift zur Sitzung des Rates

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 04. Juli 2018 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.


Öffentlicher Teil


Tagesordnungspunkt:
Vorlage und Bericht über die überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Aufgrund einer detaillierten Vorstellung der Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Gemeinde Ruppichteroth 2018 in Form einer Abschlusspräsentation in der unmittelbar zuvor stattgefundenen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses wird eine nochmalige Darstellung als nicht mehr notwendig erachtet.
Frau Kaspar von der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) geht daher lediglich allgemein auf die Prüfung der einzelnen Themenbereiche ein.

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Rechnungsprüfungs-ausschusses, den Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt zur Kenntnis zu nehmen.

einstimmig


Tagesordnungspunkt:
Erweiterung des katholischen Kindergarten Sankt Servatius in Winterscheid;
hier: Weitergehende Untersuchung von Heizvarianten

Durch Herrn Jüngling vom Ingenieurbüro Jüngling aus Hennef wird die erneut vorgenommene weitergehende Untersuchung von Heizvarianten auf der Grundlage der in der Verwaltungsvorlage V/WP14/0272 und deren Anhänge dargestellten Ausführungen bzw. Berechnungen vorgestellt und die damit verbundenen Fragen beantwortet.

Der Rat der Gemeinde beschließt, die Beheizung des Kindergartens Sankt Servatius über eine Erdwärme-Wärmepumpe (Geothermie) in Kombination mit einem Gasbrennwertgerät für die Abdeckung der Spitzenlast vorzunehmen.

einstimmig

 

 

 

 

 


Tagesordnungspunkt:
Nachwahl zu verschiedenen Ausschüssen des Rates der Gemeinde Ruppichteroth

Der Rat der Gemeinde nimmt folgende Nachwahlen vor:

Vorschlag der SPD-Fraktion vom 17.06.2018:

neu für den:
- Betriebsausschuss
- Ausschuss für Schule und Sport
- Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus
- Ausschuss für Planung und Umweltschutz
- Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren
Herr Daniel Meis aus Ruppichteroth
als zusätzlicher stellvertretender sachkundiger Bürger in den zuvor aufgeführten Ausschüssen des Rates der Gemeinde.

einstimmig


Tagesordnungspunkt:
Einführung eines kommunalen Ordnungsdienstes;
hier: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung

Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth beschließt aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses die Einführung eines ordnungsbehördlichen Außendienstes in Form einer interkommunalen Zusammenarbeit mit den Städten Sankt Augustin und Lohmar sowie den Gemeinden Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid und Windeck.

Hierzu wird der Bürgermeister ermächtigt, eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen.

Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei 1 Ja-Stimme des Bürgermeisters, 14 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 2 Ja-Stimmen der FDP-Fraktion, 1 Ja-Stimme der Fraktion DIE LINKE, 6 Nein-Stimmen der SPD-Fraktion, 3 Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen


Tagesordnungspunkt:
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.01/3
Winterscheid-Süd im Bereich Ecke „Hauptstraße“ und der Straße „In der Dellenwiese“;
hier:     a) Entscheidung über die nach Fassung des Aufstellungsbeschlusses eingegangenen Stellungnahmen
    b) Entscheidung über die anlässlich der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
    c) Satzungsbeschluss

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz

 


    a) über die der Verwaltungsvorlage V/WP14/0267 als Anhang 5 beigefügte Stellungnahme, welche nach Fassung und Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses eingereicht wurde, wie aus Anlage 1 dieser Niederschrift ersichtlich (siehe Hinweis am Ende der Bekanntmachung) – zu entscheiden

einstimmig bei 2 Enthaltungen der FDP-Fraktion

    b) über die der Verwaltungsvorlage V/WP14/0267 als Anhang 6 – 15 beigefügten Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB – wie aus der Anlage 2 dieser Niederschrift ersichtlich (siehe Hinweis am Ende der Bekanntmachung) – zu entscheiden

einstimmig bei 2 Enthaltungen der FDP-Fraktion

    c) die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.01/3 Winterscheid-Süd im Bereich Ecke „Hauptstraße“ und der Straße „In der Dellenwiese“ in der mit der Verwaltungsvorlage V/WP14/0267 übersandten Form als Satzung

einstimmig mit 2 Enthaltungen der FDP-Fraktion

Die Planunterlagen zur vorgenannten 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.3.01/3 Winterscheid-Süd im Bereich Ecke „Hauptstraße“ und der Straße „In der Dellenwiese“ haben in der Sitzung ausgelegen.
 

Tagesordnungspunkt:
28. Änderung des Flächennutzungsplanes im Beriech „Winterscheid-Nord“;
hier:    a) Entscheidung über die anlässlich der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie zu den anlässlich der erneuten Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
    b) Feststellungsbeschluss

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz

    a) über die der Verwaltungsvorlage V/WP14/0268 als Anhänge 42, 43 und 44 beigefügten Anregungen und Bedenken gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB einschließlich der Anregungen und Bedenken aus der erneuten Offenlage – wie aus der Anlage 3 dieser Niederschrift ersichtlich (siehe Hinweis am Ende der Bekanntmachung) – zu entscheiden.

einstimmig

    b) die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Winterscheid-Nord“ in der mit der Verwaltungsvorlage V/WP14/0268 versandten Form.

einstimmig

 

Die Planunterlagen zur vorgenannten 28. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Winterscheid-Nord“ haben in der Sitzung ausgelegen.


Tagesordnungspunkt:
1. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3.01 Winterscheid-Ortslage;
hier:     a) Entscheidung über die anlässlich der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie zu den anlässlich der erneuten Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungsnahmen
    b) Satzungsbeschluss

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz

    a) über die der Verwaltungsvorlage V/WP14/0269 als Anhänge 1, 2 und 3 beigefügten Anregungen und Bedenken gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB einschließlich der Anregungen und Bedenken aus der erneuten Offenlage – wie aus der Anlage 4 dieser Niederschrift ersichtlich (siehe Hinweis am Ende der Bekanntmachung) – zu entscheiden.

einstimmig

    b) die 1. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3.01 „Winterscheid-Ortslage“ in der mit der Verwaltungsvorlage V/WP14/0269 versandten Form.

einstimmig

Die Planunterlagen zur vorgenannten 1. Erweiterung des Bebauungsplanes 3.01/1 Winterscheid-Ortslage haben in der Sitzung ausgelegen.


Tagesordnungspunkt:
Änderungen des Landesentwicklungsplanes NRW (LEP);
hier: Stellungnahme der Gemeinde Ruppichteroth

Bürgermeister Loskill geht auf die vorliegende Anfrage der FDP-Fraktion vom 25.06.2018 ein. Gemeindevertreter Smielick von der FDP-Fraktion bittet gemäß seiner Anfrage ergänzend um schriftliche Beantwortung.

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz, dass zu den vorgesehenen Änderungen zum Landesentwicklungsplan NRW /LEP) keine Stellungnahme der Gemeinde Ruppichteroth abgegeben wird.

einstimmig bei 2 Enthaltungen der FDP-Fraktion

 

 

 

Tagesordnungspunkt:
Radwegekonzept des Rhein-Sieg-Kreises;
hier: Beteiligung der Kommune

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz folgende Maßnahmenliste für neue Radwege an Kreisstraßen und beauftragt die Verwaltung, an den Rhein-Sieg-Kreis, Fachbereich Verkehr und Mobilität, folgende Stellungnahme abzugeben:

zu a)     Maßnahmenliste für neue Radwege an Kreisstraßen
Die Maßnahmenliste für neue Radwege an Kreisstraßen auf dem Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth stellt sich wie folgt dar:
    1. K 55 von Abzweig L312 bis zur Gemeindegrenze und weiterführend anschließend an die L 333 (auf dem Gebiet der Gemeinde Windeck)
    2. K 50 von Abzweig B 478 durch die Ortslage Büchel bis zur Gemeindegrenze und weiterführend bei Umsetzung der Maßnahme auf dem Gebiet der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid

zu b)    Anlegung von Schutzstreifen an Kreisstraßen im innerörtlichen Bereich
Die Frage hinsichtlich der etwaigen Anlegung eines Schutzstreifens entlang einer Kreisstraße im innerörtlichen Bereich beschränkt sich auf dem Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth ausschließlich auf die Ortslage Büchel (hier: K 50).
In diesem Bereich wird eine gesicherte Führung des Radverkehrs ausschließlich durch einen von der Fahrbahn getrennt verlaufenden Radweg als sinnvoll erachtet.

zu c)    Mitteilung von dringend notwendigen Lückenschlüssen für Radwege an Bundes- und Landesstraßen
    Dem Rhein-Sieg-Kreis sind im Zuge der zu erstellenden Stellungnahme an das Verkehrsministerium des Landes NRW folgende dringende notwendige Lückenschlüsse für Radwege entlang der folgenden Bundes- und Landstraßen mitzuteilen:
    - L 86 zwischen Anschlussstelle B 478 und K 17
    - L 312 zwischen den Anschlussstellen B 478 und K 55 (in Richtung Siegtal)
    - L 312 zwischen der Ortslage Hambuchen und L 350

einstimmig


Tagesordnungspunkt:
Jährliche Berichterstattung der Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr
Ruppichteroth

Der Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth, Herr Gemeindebrandinspektor Ralf Schneider, und sein Stellvertreter, Herr Gemeindebrandinspektor Kai Willach, führen auf der Grundlage des Jahresberichtes 2017 zur Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth aus und beantworten die damit verbundenen Fragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeinde-vertreter.

Der Rat der Gemeinde nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 


Nichtöffentlicher Teil

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgende Tagesordnungspunkte beraten
bzw. abgeschlossen

-
Jährliche Berichtserstattung der Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth

-
Aufstellung der Vorschlagliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen des Amtsgerichtes Siegburg und des Landgerichtes Bonn für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023

-
Grundschulverbund Winterscheid/Schönenberg
- Hauptstandort Winterscheid –
Durchführung des Erweiterungsbaus
- Auftragsvergaben für die Gewerke Rohbauarbeiten, Kunststofffenster und Türanlagen mit Sonnenschutz, Innen- und Außenputz mit Trockenbau und Abhangdecken, Elektro-arbeiten sowie Heizungs- und Sanitärarbeiten –
hier:  Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gemäß § 60 Abs. 1
         der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

-
Energetische Maßnahmen an gemeindlichen Gebäuden unter Verwendung von Mitteln aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG);
hier: Auftragsvergabe für den Einbau von Wandheizplatten mit Erneuerung der
        Steuerung und Rückbau der alten Luftheizung in der Schulturnhalle Ruppichteroth

-
Mitteilungen und Anfragen:
Kauf der ehemaligen Synagoge in Ruppichteroth;
hier:     Aktueller Sachstandsbericht

 

Hinweis zu den zuvor genannten Anlagen 1, 2, 3, und 4:

Die Unterlagen zu den Anlagen können während der Publikumszeiten und zwar

    montags bis freitags        von    08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
    dienstags            von     14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
    donnerstags            von     14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Zimmer Nr. 106, eingesehen werden.

Außerdem werden die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Ruppichteroth unter http://www.ruppichteroth.de/cms122a/aktuell/amtliche_bekanntmachungen/beteiligungen_der_oeffentlichkeit_nach_baugesetzbuch/ für alle Bürgerinnen und Bürger ab sofort veröffent-licht.
Die Gemeindeverwaltung druckt Ihnen diese Unterlagen auch gerne in Papierform aus. Sie können diese an der Infothek im Rathaus in Schönenberg abholen oder die Gemeindeverwaltung sendet Ihnen diese Unterlagen gerne zu. Bei Interesse melden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 02295-4976 (Herr Rosenstein)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift zur Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses

     Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 04. Juli 2018 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.


Öffentlicher Teil

Tagesordnungspunkt:
Vorlage und Bericht über die überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Durch Frau Kaspar, Herrn Keils und Herrn Daschner von der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) werden die Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Gemeinde Ruppichteroth 2018 in Form einer Abschlusspräsentation vorgestellt und erläutert.
Im Einzelnen werden die geprüften Themenbereiche

    • Finanzen
    • Schulen
    • Sport- und Spielplätze
    • Verkehrsflächen
und der mit der Bewertung dieser Themen verbundene
    • Kommunalindex für Wirtschaftlichkeit (KIWI)

dargestellt.

In Zusammenhang mit der Präsentation werden die Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet.

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde, den Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zur Kenntnis zu nehmen.

einstimmig