Nachrichten

 

 

 

Herzlichen Glückwunsch Herrn Siegfried Heubaum, Ruppichteroth, Bornscheid 64, zur Vollendung des 80. Lebensjahres am 7. März 2018.

 

 

- Stellenausschreibung
- Tierfund
- Sprechstunden des Seniorenbüros
- Bürgersprechstunde des Ordnungsamtes und des Polizeibezirksdienstes
- Aktuelle Bodenrichtwerte 2018
- Arbeitskreis „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“
- Wahl der Schöffinnen und Schöffen
- Bereitschaftsdienste
- Aus Rat und Verwaltung

 

 

 

 

Stellenausschreibung

Die Gemeinde Ruppichteroth sucht zur Verstärkung des Hausmeisterteams zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter
für den Bereich Gebäudewirtschaft und zur Betreuung von Flüchtlingsheimen

Es handelt sich um eine Vollzeitstelle mit 39 Wochenstunden befristet für die Dauer von 2 Jahren.

Das Aufgabengebiet umfasst
    • alle anfallenden Aufgaben als Hausmeisterin/Hausmeister für die gemeindlichen
Übergangs- bzw. Flüchtlingsheime
    • flexible, fachspezifische Arbeitseinsätze in anderen gemeindlichen Einrichtungen

Erwartet werden:
    • eine hausmeisternahe abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung
    • sicherer Umgang mit einschlägigem Werkzeug, Maschinen und Geräten
    • Führerschein Klasse B
    • Bereitschaft Dienst zu ungünstigen Zeiten zu verrichten (z.B. frühmorgens, abends oder am Wochenende im Falle der Notwendigkeit zur Durchführung von erforderlichem Winterdienst an den Gebäuden, im Rahmen von Zuweisungen oder Abschiebungen von Flüchtlingen sowie zur Kontrolle von Aufenthaltspflichten der Flüchtlinge)
    • Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Organisationsvermögen, Flexibilität und Pünktlichkeit

Die Gemeinde Ruppichteroth bietet Ihnen eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem modernen Arbeitsumfeld. Die Einstellung erfolgt nach den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Wenn Sie Interesse haben und weitere Auskünfte erhalten möchten, setzen Sie sich mit Herrn Brettholle, entweder telefonisch unter 02295/4927 oder per E-Mail unter folgender Adresse: michael.brettholle@ruppichteroth.de, in Verbindung.

Die Chancengleichheit von Frauen und Männern, Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund sind für uns selbstverständlich.

Wir freuen uns, wenn Sie Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr sind oder Interesse an einer Teilnahme am aktiven Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth haben.

Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen in Papierform bis zum 23.03.2018 an

Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth
-Personalamt-
Rathausstraße 18
53809 Ruppichteroth

Kosten im Zusammenhang mit einer Bewerbung bzw. einem Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet.

Onlinebewerbungen können derzeit leider nicht entgegengenommen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tierfund


Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurde folgendes Fundtier gemeldet:

1 gelber Kanarienvogel
Fundort: Schönenberg

Eigentümer bzw. Besitzer des Tieres können sich bei Eigentums- bzw. Besitznachweis beim Ordnungsamt, Zimmer 101, Tel. 02295/4924 oder 4956 melden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sprechstunden des Seniorenbüros

 

Sehr geehrte Seniorinnen und Senioren,
sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen!

Wir sind für Sie da! Nutzen Sie unser Angebot und besuchen Sie uns im Seniorenbüro.
Die Beratungsstunden im Seniorenbüro finden jeweils am 2. und 4. Donnerstag im Monat, in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr, im Rathaus in Schönenberg, Erdgeschoss Altbau, Zimmer 121, statt. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit Frau Papenfuß-Sauerwein unter
der Telefonnummer 02295-4921. Wir möchten genügend Zeit für Sie einplanen, damit wir in in Ruhe über Ihre Anliegen reden können.

Wir informieren Sie auch gerne über:
    • Taschengeldbörse – Jugendliche helfen Seniorinnen und Senioren
    • Besuchs- und Begleitdienst – Ehrenamtler stehen Seniorinnen und Senioren z. B. für Einkäufe, Arztbesuche usw. zur Seite.

Melden Sie sich auch bei uns, wenn wir Sie in unsere Mitgliederliste des Fördervereins aufnehmen dürfen oder Sie Spaß an Ausflügen mit anderen Seniorinnen und Senioren haben.
Während der Sprechstunden sind die ehrenamtlichen Beraterinnen und Berater des Arbeitskreises Senioren und behinderte Menschen unter der Telefonnummer 02295-4959 erreichbar. Sie können sich ebenfalls gerne über die E-Mail Adresse
seniorenbuero@ruppichteroth.de an das Beratungsteam wenden.

Folgende Sprechstunden sind vorgesehen:

Donnerstag, den 8. März 2018       10.00 – 12.00 Uhr.
Donnerstag, den 22. März 2018     10.00 – 12.00 Uhr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemeinsame Bürgersprechstunde des Ordnungsamtes und des Polizeibezirksdienstes


Die gemeinsamen Bürgersprechstunden im März finden jeweils dienstags am
13. und 27. März 2018, in der Zeit von 16.00 bis 17.00 Uhr, im Rathaus der
Gemeinde Ruppichteroth (Zimmer 102) statt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aktuelle Bodenrichtwerte 2018

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Sieg-Kreis und in der Stadt Troisdorf hat gemäß § 196 Baugesetzbuch (neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004 - BGBl. I S. 2414 unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen) und gemäß § 11 der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (Gutachterausschussverordnung - GAVO NRW) vom 23.03.2004 (GV. NRW. 2004 S. 146) die Bodenrichtwerte zum 01.01.2018 ermittelt und in der Zeit vom  bis  für die folgenden Gemeinden und Städte beschlossen:
Gemeinde:    Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Swisttal,
Wachtberg, Windeck
Stadt:    Bad Honnef, Bornheim, Hennef, Königswinter, Lohmar, Meckenheim, Niederkassel, Rheinbach, Sankt Augustin, Siegburg, Troisdorf
Die Bodenrichtwerte sind voraussichtlich ab dem 01.03.2018 für jedermann kostenfrei im Internet einsehbar. Unter der Adresse www.boris.nrw.de wird interessierten Bürgern nach Eingabe von Gemeinde/Stadt, Straßenname und Hausnummer ein Kartenausschnitt mit Darstellung des aktuellen Bodenricht­wertes präsentiert, wobei auch dessen beschreibende Informationen abge­rufen werden können. Ein Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert innerhalb eines Gebietes. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit einem definierten Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück).

Jedermann kann während der üblichen Geschäftszeiten von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Kreishaus in 53721 Siegburg, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, Zimmer A 5.06, Auskunft über die Bodenrichtwerte erhalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Arbeitskreis „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der Arbeitskreis „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“ sucht Fahrräder für die Bewohner der Flüchtlingsunterkünfte. Es wäre schön, wenn wir den Flüchtlingen helfen könnten, etwas mobiler zu sein. Gesucht werden Damen-, Herren- und Kinderfahrräder. Sollten Sie noch ein Fahrrad übrig haben, welches Sie uns überlassen könnten, melden Sie sich bitte bei Herrn Klaus Schramm, Tel.: 02295/5848, Mail: fluechtlingshilfe@ruppichteroth.de.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 für
die Strafkammer am Landgericht Bonn und die Schöffengerichte bei den Amtsgerichten Bonn, Euskirchen, Siegburg und Waldbröl


Die Gemeinde Ruppichteroth hat dem Amtsgericht Siegburg für die Wahl der Schöffinnen
und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 Vorschläge von Personen zu
unterbreiten, die zur Übernahme dieses Amtes bereit und geeignet sind.

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt und kann nur von Deutschen wahrgenommen werden.

Personen, die bereit sind, ein Schöffenamt zu übernehmen und für die Aufnahme in die von
mir zu erstellende Vorschlagsliste in Frage kommen, werden gebeten, sich umgehend
-spätestens bis zum 31.05.2018- beim Ordnungsamt der Gemeinde Ruppichteroth,
Zimmer 101, unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasse zu melden oder ihre Bewerbung mit folgenden Angaben schriftlich vorzulegen:

 -  Familienname,
 -  Geburtsname, wenn er anders als der Familienname lautet,
 -  Vorname,
 -  Geburtsort,
 -  bei kreisangehörigen Orten in der Bundesrepublik Deutschland mit Angabe des Kreises,
    bei nicht in der Bundesrepublik Deutschland gelegenen Orten mit Angabe des Landes,
 -  Geburtstag,
 -  Beruf und
 -  Anschrift mit Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer.

Ein Bewerbungsformular kann unter www.ruppichteroth.de heruntergeladen werden.

Nach den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der z.Zt. gültigen Fassung
können in die dem Amtsgericht vorzulegende Vorschlagsliste nicht aufgenommen werden,

a)
Personen, die nach Kenntnis der Gemeinde gemäß § 32 GVG zum Schöffenamt unfähig sind, nämlich:

1.
Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher
Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe
von mehr als sechs Monaten verurteilt sind,

2.
Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den
Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

b)
Personen, die gemäß § 33 GVG aus persönlichen Gründen nicht zum Schöffenamt
berufen werden sollen, nämlich:

1.
Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste Lebensjahr
noch nicht vollendet haben würden,

2.
Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden,

 

 

3.
Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde
wohnen,

4.
Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind,

5.
Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für
das Amt nicht geeignet sind,

6.
Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.

c)
Personen, die gemäß § 34 GVG aus beruflichen Gründen nicht zum Schöffenamt
berufen werden sollen, nämlich:

1.
die Bundespräsidentin bzw. der Bundespräsident,

2.
die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung,

3.
Beamtinnen und Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand
versetzt werden können,

4.
Richterinnen und Richter, Beamtinnen und Beamte der Staatsanwaltschaft,
Notarinnen und Notare, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,

5.
gerichtliche Vollstreckungsbeamtinnen und -beamte, Polizeivollzugsbeamtinnen
und -beamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs-
und Gerichtshelferinnen und -helfer,

6.
Religionsdienerinnen und -diener und Mitglieder solcher religiösen Ver-einigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind.

d)
Personen, die gemäß § 44a des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) nicht zum Schöffenamt berufen werden sollen, nämlich diejenigen, die

1.
gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen
haben oder

2.
wegen einer hauptamtlichen oder inoffiziellen Mitarbeit beim Staatssicherheits-
dienst der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Sinne des § 6
Abs. 4 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes vom 20. Dezember 1991 oder als nach
§ 6 Abs. 5 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes gleichgestellte Personen für das
Ehrenrichteramt nicht geeignet sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

Polizei-Notruf                    110
Polizeibezirksdienststelle                  02295/5425
(Sankt-Florian-Straße 8)                   
Bürgersprechstunde nach telefonischer
Vereinbarung unter der Rufnummer    0173/5624217
Feuerwehr- und Rettungsdienst:    112
Krankentransporte                                02241/19-222

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH GmbH
  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

Störfall – Telefon- Nummer

0800/ 7766655

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.

NOTDIENST  DES  RWE

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   116 117

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
-    wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
-    mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
-    an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

APOTHEKEN-NOTDIENST:

Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth, vom 03.03.2018 bis 09.03.2018

Samstag, 3. März 2018
Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 1, 53783 Eitorf, 02243/2894
Bergische Apotheke, Hauptstr. 44-46, 53804 Much, 02245/1498
Falken-Apotheke, Drabenderhöher Str. 35, 51674 Wiehl (Drabenderhöhe), 02262/701464
Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 2A, 51545 Waldbröl, 02291/2574
Sonntag, 4. März 2018
Adler-Apotheke, Kaiserstr. 26, 51545 Waldbröl, 02291/92190
Die Bahnhof-Apotheke, Hauptstr. 66, 51491 Overath, 02206/2857
Rats-Apotheke, Nogenter Platz 3, 53721 Siegburg, 02241/51132
Oelberg-Apotheke, An der Alten Schule 3, 53639 Königswinter, 02244/870011
Montag, 5. März 2018
Siegtal-Apotheke, Siegtalstr. 34, 51570 Windeck (Herchen), 02243/2503
Kur-Apotheke, Hauptstr. 23, 51588 Nümbrecht, 02293/91340
Sonnen-Apotheke, Im Weiher 21, 51674 Wiehl, 02262/9567
Löwen-Apotheke, Hauptstr. 55, 51491 Overath, 02206/2223
Dienstag, 6. März 2018
St. Laurentius-Apotheke, Auf der Niedecke 4, 51570 Windeck (Dattenfeld), 02292/2340
Ginkgo-Apotheke, Siebenbürger Platz 13, 51674 Wiehl, 02262/999111
Elefanten-Apotheke, Hauptstr. 37b, 53797 Lohmar, 02246/4954
Glocken-Apotheke, Hermann-Ehlers-Str. 61, 53840 Troisdorf (Friedrich-Wilhelm-H.), 02241/804689
Mittwoch, 7. März 2018
Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 26A, 53783 Eitorf, 02243/6177
Steinhof Apotheke, Hauptstraße 42, 51491 Overath, 02206/912830
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 34, 51766 Engelskirchen (Ruenderoth), 02263/96110
Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 21, 51580 Reichshof (Denklingen), 02296/1200
Donnerstag, 8. März 2018
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 24-26, 53804 Much, 02245/91920
Kur-Apotheke, Hauptstr. 23, 51588 Nümbrecht, 02293/91340
Dorotheen-Apotheke, Frankfurter Str. 56a, 53773 Hennef, 02242/82943
Pleis-Apotheke, Niederpleiser Str. 87, 53757 Sankt Augustin (Niederpleis), 02241/336655
Freitag, 9. März 2018
Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 72, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/920170
Homburgische Apotheke, Hauptstr. 54, 51588 Nümbrecht, 02293/6723
Adler-Apotheke OHG, Rathausstr. 25, 51570 Windeck (Rosbach), 02292/5058
Peter und Paul Apotheke, Bahnhofsplatz 7, 51766 Engelskirchen, 02263/3622


ALZHEIMERSPRECHSTUNDE

kostenfrei
im Seniorenzentrum Siegburg
Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg

Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats
Um 16.30 – 18.00 Uhr.
(Parkmöglichkeiten vorhanden)
Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.
Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: 02241/2504-1036 oder 2504-2000
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@gmail.com
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
www.mskreis-ruppichteroth.de

  Drogen-Suchthilfen

1.
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2.
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3.
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4.
Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.
SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Kontakt- und Beratungsstelle des SPZ Eitorf in der Gemeinde Ruppichteroth

Jeden Mittwoch findet in den Räumen der evangelischen Kirchengemeinde, Burgstraße 8, 53809 Ruppichteroth
die Kontakt- und Beratungsstelle von 14.00 - 17.00 Uhr statt (andere Zeiten werden bekannt gegeben und/oder erfolgen per Aushang).

Sozialpsychiatrisches Zentrum
Eitorf/Siebengebirge
Tagesstätte und Kontaktstelle
Siegstraße 16, 53783 Eitorf/Sieg,
Tel.-Nr.: 02243-82670
E-Mail: Kobe@awo-bnsu.de

SPZ Notfalldienst Rhein-Sieg-Kreis ist unter der Nummer 02243-847580 zu erreichen.

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0   
Fax :                    02243/84758-11 

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon:       02243/82670
Fax:             02243/842794

Öffnungszeiten:
montags         11.30 - 14.30 Uhr: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 - 19.00 Uhr: Offener Treff
Jeden 2. Samstag  9.30 - 12.00 Uhr
(Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück)
       

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:
Telefon: 08000 116 016 sowie
über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.
Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.

 

Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,
zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.
Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Frau Schlüssel für Schönenberg und Winterscheid.
Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.
Die Sprechstunde von Frau Schlüssel ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247/9215-5518,
Frau Schlüssel: 02247/9215-5528.

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus Rat und Verwaltung

 

 


Ordnungsbehördliche Verordnung
über die Verkürzung der Sperrzeiten im Gebiet
der Gemeinde Ruppichteroth
vom 20.02.2018

Aufgrund des § 3 der Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen, zur Regelung von Zuständigkeiten und Festlegungen auf dem Gebiet des Gewerberechts (Gewerberechts-verordnung - GewRV) vom 17. November 2009 (GV. NRW. S. 626/SGV. NRW. 7101), zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. April 2017 (GV. NRW. S. 395) und der §§ 25 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW. S. 528/
SGV. NRW. 2060), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Dezember 2016 (GV. NRW. S. 1062) wird von der Gemeinde Ruppichteroth als örtliche Ordnungsbehörde aufgrund des Beschlusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 19.02.2018 für die Gemeinde Ruppichteroth folgende ordnungsbehördliche Verordnung erlassen:
§ 1
Gemäß § 3 Abs. 4 und Abs. 5 GewRV wird der Beginn der Sperrzeit für Jahrmärkte, Kirmesveranstaltungen, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen in den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag auf 3:00 Uhr, in den Nächten von Sonntag auf Montag und von Montag auf Dienstag auf 1:00 Uhr festgesetzt.
§ 2
Diese Verordnung tritt eine Woche nach dem Tag ihrer Verkündung in Kraft.
Ihre Geltungsdauer endet mit Ablauf des 02.03.2038.

 

 

 

Ordnungsbehördliche Verordnung
über allgemeine Ausnahmen vom Verbot ruhestörender Betätigungen
während der Zeit der Nachtruhe im Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth
vom 20.02.2018

Aufgrund des § 9 Abs. 3 des Gesetzes zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen (Landes-Immissionsschutzgesetz - LImschG) vom
18. März 1975 (GV. NRW. S. 232/SGV. NRW. 7129), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. September 2016 (GV. NRW. S. 790) und der §§ 25 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW. S. 528/SGV. NRW. 2060), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Dezember 2016 (GV. NRW. S. 1062) wird von der Gemeinde Ruppichteroth als örtliche Ordnungsbehörde aufgrund des Beschlusses des Rates
der Gemeinde Ruppichteroth vom 19.02.2018 für die Gemeinde Ruppichteroth folgende ordnungsbehördliche Verordnung erlassen:
§ 1
(1)
Für die nachfolgend aufgelisteten Großveranstaltungen wird gemäß § 9 LImschG wegen des Vorliegens eines besonderen öffentlichen Bedürfnisses in den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag in der Zeit von 22:00 Uhr bis
3:00 Uhr und in den Nächten von Sonntag auf Montag und von Montag auf Dienstag
in der Zeit von 22:00 Uhr bis 1:00 Uhr eine Ausnahme von der generellen Nachtruheregelung des § 9 Abs. 1 LImschG getroffen:
- Historische Rheinische Christophorus-Fahrt in Schönenberg
- Summer Night Factory-Party in Ruppichteroth
- Fest der Freiwilligen Feuerwehr, Löschzug Winterscheid
- Fest der Freiwilligen Feuerwehr, Löschzug Ruppichteroth
- Kirmes in Schönenberg
- Kirmes in Winterscheid
- Kirmes in Ruppichteroth.
Für die Veranstaltung „Tanz in den Mai“ in Winterscheid gilt die Ausnahmeregelung
in der Zeit von 22:00 Uhr bis 3:00 Uhr ausschließlich in der Nacht vom 30. April
auf den 1. Mai.
(2)
Silvester und an den Karnevalstagen (Weiberfastnacht, Karnevalssamstag, Karnevalssonntag und Rosenmontag) gilt die Ausnahmeregelung in der jeweiligen Nacht von 22:00 Uhr bis 3:00 Uhr.
§ 2
(1)
Ordnungswidrig handelt, wer gegen die Regelungen des § 1 verstößt.
(2)
Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 17 Abs.1 LImschG mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden.
2
§ 3
(1)
Diese Verordnung tritt eine Woche nach dem Tag ihrer Verkündung in Kraft.
Ihre Geltungsdauer endet mit Ablauf des 02.03.2038.
(2)
Mit dem Tag des Inkrafttretens tritt die ordnungsbehördliche Verordnung über allgemeine Ausnahmen vom Verbot ruhestörender Betätigungen während der Zeit der Nachtruhe im Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth vom 04.10.2005 außer Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz


Am Donnerstag, den 8. März 2018, um 18.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:


Öffentlicher Teil


 1.  
Fragestunde für Einwohner


 2.
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.01/3 Winterscheid-Süd im Bereich Ecke "Hauptstraße" und der Straße "In der Dellenwiese";
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung der 3. Änderung des Bebauungsplans
        gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und zur Beteiligung der
        Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB


 3.
Energieagentur Rhein-Sieg e. V.;
hier: Mitgliedschaft der Gemeinde Ruppichteroth


 4.
Mitteilungen und Anfragen

 

 

 

 

 

Niederschrift zur Sitzung des Rates

      Nachstehend wird die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 19. Februar 2018 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.


Öffentlicher Teil


Tagesordnungspunkt:
Einführung und Verpflichtung eines Gemeindevertreters

Gemeindevertreter Thomas Schmidt wird durch Bürgermeister Loskill gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in den Rat der Gemeinde Ruppichteroth eingeführt.

Der Bürgermeister weist auf die bereits vorgenommene Verpflichtung von Gemeindevertreter Schmidt in der durch die Verwaltungsvorschriften zu § 32 GO NRW a.F. vorgeschriebenen feierlichen Form als sachkundiger Bürger im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus am 07.07.2014 hin.


Tagesordnungspunkt:
Ehrung eines Gemeindevertreters

Für 10-jährige ununterbrochene Tätigkeit im Rat der Gemeinde Ruppichteroth überreicht Bürgermeister Loskill an Gemeindevertreter Claus Müller eine Urkunde sowie ein Buchgeschenk. Der Bürgermeister zeigt die Stationen des kommunalpolitischen Werdegangs von Gemeindevertreter Müller auf und würdigt dessen Verdienste für die Gemeinde, unter anderem in der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth.
Bürgermeister Loskill spricht Gemeindevertreter Müller Dank und Anerkennung für seine Tätigkeit zum Wohle der Gemeinde Ruppichteroth aus.


Tagesordnungspunkt:
Nachwahl zu verschiedenen Ausschüssen des Rates der Gemeinde Ruppichteroth

Der Rat der Gemeinde nimmt folgende Nachwahlen vor:

Vorschlag der CDU-Fraktion vom 09.01.2018 und vom 11.01.2018:

A)

Rechnungsprüfungsausschuss

neu:
bisher:

Thomas Schmidt aus Ruppichteroth
als Gemeindevertreter
Ulrike Mroz aus Oeleroth
als Gemeindevertreterin

 

 

B)

 

 

Ausschuss für Schule und Sport

neu:
bisher:

Thomas Schmidt aus Ruppichteroth
als Gemeindevertreter
Ulrike Mroz aus Oeleroth
als Gemeindevertreterin


C)


Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus

neu:
bisher:

Thomas Schmidt aus Ruppichteroth
als Gemeindevertreter
Thomas Schmidt aus Ruppichteroth
als sachkundiger Bürger


D)

Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren

neu:
Jörg Bosbach aus Kammerich
als stellvertretender sachkundigen Bürger

 

Vorschlag der FDP-Fraktion vom 30.01.2018:

E)

Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren

neu:
bisher:

Carmen Gummersbach aus Ruppichteroth
als sachkundige Bürgerin
Monique Müller
als sachkundige Bürgerin


einstimmig


Tagesordnungspunkt:
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Verkürzung der Sperrzeiten im Gebiet der
Gemeinde Ruppichteroth

Der Bürgermeister weist ergänzend auf die gemäß Ordnungsbehördengesetz im vorliegenden Verordnungsentwurf vorzusehende befristete Geltungsdauer der „Ordnungsbehördlichen Verordnung“ von 20 Jahren nach Inkrafttreten hin.

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses
die „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Verkürzung der Sperrzeiten im Gebiet der
Gemeinde Ruppichteroth“.

einstimmig

Hinweis:
Die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Verkürzung der Sperrzeiten im Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth wurde im Mitteilungsblatt (Amtsblatt) für die Gemeinde Ruppichteroth am 23. Februar 2018, Kalenderwoche 8, öffentlich bekannt gemacht.

 

 


Tagesordnungspunkt:
Ordnungsbehördliche Verordnung über allgemeine Ausnahmen vom Verbot ruhestörender Betätigungen während der Zeit der Nachtruhe im Gebiet der
Gemeinde Ruppichteroth

Der Bürgermeister weist ergänzend auf die gemäß Ordnungsbehördengesetz im vorliegenden Verordnungsentwurf vorzusehende befristete Geltungsdauer der „Ordnungsbehördlichen Verordnung“ von 20 Jahren nach Inkrafttreten hin.

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses die „Ordnungsbehördliche Verordnung über allgemeine Ausnahmen vom Verbot ruhestörender Betätigungen während der Zeit der Nachtruhe im Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth“.

einstimmig

Hinweis:
Die Ordnungsbehördliche Verordnung über allgemeine Ausnahmen vom Verbot ruhestörender Betätigungen während der Zeit der Nachtruhe im Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth wurde im Mitteilungsblatt (Amtsblatt) für die Gemeinde Ruppichteroth am
23. Februar 2018, Kalenderwoche 8, öffentlich bekannt gemacht.


Tagesordnungspunkt:
"Der VRS-MobilPass muss langfristig über 2018 erhalten bleiben!"
- Antrag der SPD-Fraktion vom 30.11.2017 -

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses zum
Antrag der SPD-Fraktion vom 30.11.2017:

Der Rat der Gemeinde spricht sich für eine Fortsetzung des Sozialtickets in Nordrhein-Westfalen aus und fordert die Landesregierung auf, die Landeszuschüsse für den VRS-MobilPass auch über das Jahr 2018 hinaus zu garantieren und gleichzeitig die Zuschüsse entsprechend der Bedarfe zu erhöhen, um Mobilität für möglichst viele Menschen zu ermöglichen. Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss an den Ministerpräsidenten und dem Minister für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zu übermitteln.

einstimmig


Tagesordnungspunkt:
Grundschulverbund Winterscheid/Schönenberg
- Hauptstandort Winterscheid -;
hier: Beschluss zur Durchführung des Erweiterungsbaus

Aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Schule und Sport beschließt der Rat der Gemeinde, die Erweiterung der Grundschule in Winterscheid, Pastoratsstraße 2, 53809 Ruppichteroth, auf der Grundlage der in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport am 06.02.2018 vorgestellten Planung durchzuführen.

einstimmig

 

 

Tagesordnungspunkt:
Katholischer Kindergarten Sankt Servatius in Winterscheid;
hier: Beschluss zur Durchführung des Erweiterungsbaus

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Familie und Senioren, die Erweiterung des Katholischen Kindergartens Sankt Servatius in Winterscheid, Herrnsteinstraße 4, 53809 Ruppichteroth, auf der Grundlage der in der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie und Senioren am 07.02.2018 vorgestellten Planung unter dem Vorbehalt der beantragten Förderung durchzuführen.

Damit verbunden ist der Auftrag aus der vorgenannten Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie und Senioren an die Verwaltung, die Planung der Heizungsanlage zu überprüfen und Alternativen vorzustellen.

einstimmig