Nachrichten

 

- Landtagsbeschluss - neue Bauordnung aufgeschoben
- Kohle für die Klassenkasse – schnell noch am Europaquiz des Kreises teilnehmen
- Schnittkurse für Obstbäume im Rhein-Sieg-Kreis - jetzt anmelden!
- Jetzt zur Fischerprüfung anmelden – und im Sommer angeln
- Zweite Runde im Kampf gegen Keime – Kick-off für Hygienesiegel für Pflegeeinrichtungen 2019
 

 

 

 

 

 

 

Landtagsbeschluss - neue Bauordnung aufgeschoben

Rhein-Sieg-Kreis (db) – Das Bauaufsichtsamt des Rhein-Sieg-Kreises macht auf einen wichtigen Beschluss des nordrhein-westfälischen Landtags aufmerksam. Dieser betrifft unter anderem das sogenannte Freistellungsverfahren. Wenige Tage vor Inkrafttreten der unter der früheren Landesregierung beschlossenen Landesbauordnung hat der Landtag mehrheitlich einen Gesetzentwurf zur Änderung der Bauordnung angenommen und ihr Inkrafttreten bis zum 01. Januar 2019 aufgeschoben.
 
Durch diesen Beschluss bleibt die bisherige Bauordnung in ihren wesentlichen Teilen bis Ende 2018 gültig. "Für das Freistellungsverfahren bedeutet das, dass Bauherrinnen und Bauherren dieses noch ein weiteres Jahr in Anspruch nehmen können", sagt die Leiterin des Bauaufsichtsamtes der Rhein-Sieg-Kreises, Gundula Riesenbeck. Sofern sie gegenüber der Gemeinde erklären, sich an die Vorgaben des Bebauungsplans zu halten, erhalten sie im Gegenzug eine Freistellung vom Baugenehmigungsverfahren.
 
"Leider ist die Rechtslage für  Bauherrinnen und Bauherren, die zur Zeit ein solches Bauvorhaben planen und sich in den nächsten Monaten für das Freistellungsverfahren entscheiden, wie auch im vergangenen Jahr mit Unwägbarkeiten verbunden, insbesondere bei einer Verzögerung der Fertigstellung des Bauvorhabens", so Gundula Riesenbeck.
 
Das betreffende Gebäude sollte auf jeden Fall bis Jahresende fertiggestellt sein, da nicht sicher ist, dass das Freistellungsverfahren auch nach dem 01. Januar 2019 (flächendeckend) eine Option bleibt. Andernfalls müsste eine Baugenehmigung vorliegen. Geht es nach dem Referentenentwurf zur neuen Landesbauordnung, soll künftig jede Gemeinde selbst mittels Satzung regeln können, dass die Genehmigungsfreistellung auf ihrem Gemeindegebiet ganz oder teilweise zur Anwendung gelangt. "Das würde aber auch bedeuten", so Gundula Riesenbeck weiter, "dass in dem Fall, in dem eine Gemeinde davon keinen Gebrauch macht, dort der Grundsatz der Genehmigungspflicht gilt".
 
Wird der Gesetzentwurf übernommen, sind allein im Rhein-Sieg-Kreis 19 Städte und Gemeinden aufgerufen, über eine Satzungsregelung zu entscheiden.

 

 

 

 


Kohle für die Klassenkasse – schnell noch am Europaquiz des Kreises teilnehmen

Rhein-Sieg-Kreis (db) – Noch bis zum 31. Januar 2018 läuft die Frist für das Europaquiz des Rhein-Sieg-Kreises. Schülerinnen und Schüler von Grundschulen im Kreisgebiet bekommen dabei 13 Fragen rund um das Thema Europa gestellt.
 
Es geht um 300,00, 200,00 beziehungsweise 100,00 Euro für die Plätze 1 bis 3.
Jede Klasse kann sich mit einem ausgefüllten Fragebogen am Quiz beteiligen.
Dabei können die Schülerinnen und Schüler zeigen, wie viel sie über Europa wissen und sich gleichzeitig tolle Preise sichern.
 
Pro Klasse darf ein Fragebogen eingesandt werden. Jeder richtig ausgefüllte Quizbogen kommt in die Lostrommel, aus der dann drei Gewinner gezogen werden. Diese dürfen sich dann über Bares für ihre Klassenkasse freuen. Mitmachen lohnt sich also!
 
Die Fragebögen liegen allen Schulen im Kreisgebiet vor und können bis spätestens 31. Januar 2018 (Datum des Poststempels) an

 

 

 

 


Schnittkurse für Obstbäume im Rhein-Sieg-Kreis - jetzt anmelden!

Rhein-Sieg-Kreis (ar) – Obstbäume bis ins hohe Alter gesund halten? Die erfahrenen Obstbaumwartinnen und Obstbaumwarte des Naturschutzprojektes chance7 des Rhein-Sieg-Kreises erklären wie das geht!
 
Die Fachleute des Projekts haben sich inzwischen zu der Initiative "Natürlich-Streuobst!" zusammengeschlossen und bieten neben den Informationen rund ums Streuobst erstmalig im Februar und März auch eintägige Schnittkurse zur Obstbaumpflege an. "Viele Bürgerinnen und Bürger haben Interesse signalisiert und so lag es nah, Kursangebote für das gesamte Kreisgebiet zu organisieren", so Ralf Badtke, Projektreferent chance7.
 
Insgesamt finden nun im Februar und März 8 eintägige Schnittkurse an verschiedenen Standorten im Rhein-Sieg-Kreis statt an. Neben allgemeinen Tipps zur Anlage und Pflanzung von Obstwiesen werden hierbei vor allem Grundlagen für den fachgerechten Schnitt von Obstbäumen erläutert. Interessentinnen und Interessenten können sich über Termine, Kosten und Standorte der Schnittkurse auf der Homepage der Obstbaumwarte www.natuerlich-streuobst.de genauer informieren.  

 

 

 

 


Jetzt zur Fischerprüfung anmelden – und im Sommer angeln

Rhein-Sieg-Kreis (db) – Wer sich in diesem Frühjahr noch zur Fischerprüfung im Rhein-Sieg-Kreis anmelden möchte, kann dies noch bis zum 16. April 2018 machen. Ernst wird es für die angehenden Petri-Jüngerinnen und –Jünger ab Montag, 14. Mai 2018, und an den darauffolgenden Tagen. Dann findet wieder die Fischerprüfung im Kreisfeuerwehrhaus, Neuenhof 1c, in Siegburg statt. Prüfungsbeginn ist jeweils um 9 Uhr beziehungsweise um 14 Uhr.
 
Die Prüfung ist  in einen theoretischen Teil mit schriftlichen Fragen und einen praktischen Teil unterteilt und findet an einem Tag statt. Im praktischen Teil geht es unter anderem um den waidgerechten Zusammenbau eines Angelgeräts. Personen unter 13 Jahren und Menschen, die unter Betreuung stehen, können nicht zur Prüfung zugelassen werden.
 
Die Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung können bis spätestens Montag, 16. April 2018, über die Leiterinnen und Leiter der Vorbereitungskurse oder direkt bei der Unteren Fischereibehörde des Rhein-Sieg-Kreises, eingereicht werden.

 

 

 

 


Zweite Runde im Kampf gegen Keime – Kick-off für Hygienesiegel für Pflegeeinrichtungen 2019

Rhein-Sieg-Kreis (db) – Hunderte Alten- und Pflegeeinrichtungen sind nach 2014 jetzt wieder aufgerufen, sich am "Hygienesiegel für Pflegeeinrichtungen" zu beteiligen. Das überkommunale Netzwerk mre-netz regio rhein-ahr hat sich bei seiner Gründung im Jahr 2010 zum Ziel gesetzt, den Schutz vor Infektionskrankheiten und multiresistenten Keimen zu verbessern. "Diese Faktoren stellen gerade für ältere und pflegebedürftige Menschen ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar", sagt der Leiter des Gesundheitsamtes des Rhein-Sieg-Kreises, Dr. Rainer Meilicke.
 
Bei der ersten Aktion zum Qualitätssiegel im Jahr 2014 haben 45 der 82 Alten- und Pflegeeinrichtungen das Siegel erworben. Alle stationären Pflegeeinrichtungen des Netzwerks sind zur kostenfreien Teilnehme eingeladen.
Die Qualifizierungsphase in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Gesundheitsamt und dem mre-netz mündet bei erfolgreicher Erfüllung der Kriterien in der Verleihung des Siegels.
 
Im Vergleich zu den 10 Qualitätszielen des aktuellen Siegels wird es künftig auch neue Schwerpunkte geben. Diese liegen auf den Hygienemaßnahmen bei multiresistenten Erregern, Hygienemaßnahmen bei den zunehmenden medizinisch-pflegerischen Aufgaben der Einrichtungen und hausinternen Hygienefortbildungen. Bewährte Maßnahmen im Hygienebereich sollen von den Einrichtungen laufend optimiert werden. Dazu zählen beispielsweise eine Hygienebeauftragte oder ein Hygienebeauftragter unter den Beschäftigten.
 
"Durch die Teilnehme an der Zertifizierungsmaßnahme leisten die Heime einen wichtigen Beitrag zum Infektionsschutz ihrer Bewohnerinnen und Bewohner", so Dr. Rainer Meilicke. "Das Siegel ist ein großer Schritt in Richtung Bekämpfung von multiresistenten Erregern in den Einrichtungen".
 
Unterstützt wird die Aktion von den Gesundheitsämtern der Städte Bonn, Köln, Leverkusen sowie vom Rhein-Sieg-Kreis, dem Oberbergischen Kreis, dem Rhein-Erft-Kreis, dem Rheinisch-Bergischen-Kreis und den Kreisen Ahrweiler beziehungsweise Neuwied.
 
Die Hygienesiegel werden den Alten- und Pflegeeinrichtungen zum Jahreswechsel 2018/2019 verliehen.
 
Weitere Informationen unter http://www.mre-rhein-ahr.net
 
 
Das "mre-netz regio rhein-ahr" wurde am 01.09.2010 gegründet. Ziel ist es, den  zunehmenden Problemen mit multiresistenten Erregern (MRE) wirksam entgegen zu treten. Das bundesländerübergreifende Netzwerk wird von den beteiligten Kommunen finanziert. Es werden zwei ärztliche MRE-Koordinatorinnen beschäftigt. Zum Aufbau und zur Unterstützung der Netzwerkstruktur gehört die Nutzung der wissenschaftlichen Infrastruktur und Expertise des Universitätsklinikums Bonn beziehungsweise des Instituts für Hygiene und Öffentliche Gesundheit. Mitglieder sind neben dem Universitätsklinikum Bonn der Rhein-Sieg-Kreis, der Oberbergische Kreis, der Rhein-Erft-Kreis, der Rheinisch-Bergische Kreis,  die Bundesstadt Bonn, die Stadt Köln, die Stadt Leverkusen sowie aus Rheinland-Pfalz der Kreis Ahrweiler und der Landkreis Neuwied.