Nachrichten

 

 

Herzlichen Glückwunsch Frau Edelgard Otto, Ruppichteroth, Ahe, Eichenweg 4, zur Vollendung des 90. Lebensjahres am 1. August 2017. Den Eheleuten Heinrich und Rosemarie Schmalstieg geb. Odenthal, Ruppichteroth, Im Rosengarten 5, zum Fest der Diamantenen Hochzeit am 2. August 2017. Frau Martha Kotthoff, Ruppichteroth, Winterscheid, Auf dem Hohen Stein 16, zur Vollendung des 80. Lebensjahres am 3. August 2017.

 

 

 

 

- Bröltal-Bad
- Einladung zur Bürgerversammlung
- Besuchs- und Begleitdienst informiert
- Notarsprechtag in Ruppichteroth
- Bereitschaftsdienste
- Aus Rat & Verwaltung

 

 

 

 

 

 

Bröltal-Bad AKTUELL

 

 

Öffnungszeiten in den Sommerferien

 

17. Juli bis 28. August 2017

 

  • montags

    06.00 – 12.00 Uhr

    Allgemeinheit

    dienstags

    13.30 – 15.00 Uhr

    15.00 – 16.00 Uhr

    16.00 – 17.00 Uhr

    Speedy-Kurs*)

    Aqua Sport + Spaß

    Aqua Fitness XXL

    mittwochs

    06.00 – 12.00 Uhr

    15.30 – 17.00 Uhr

    17.00 – 18.30 Uhr

    19.00 – 20.00 Uhr

    20.00 – 21.00 Uhr

    Allgemeinheit

    Speedy-Kurs*)

    Damen-/Mädelsbad

    Aquarobic

    Handwerker - men only

    donnerstags

    Warmbadetag

    08.00 – 12.00 Uhr

    15.00 – 21.00 Uhr

    Allgemeinheit

    freitags

    13.30 – 15.00 Uhr

    15.00 – 18.30 Uhr

    19.00 – 20.00 Uhr

    Speedy-Kurs*)

    Allgemeinheit

    Aqua Power

    samstags

    08.00 – 12.00 Uhr

    Allgemeinheit

    sonntags

    09.00 – 12.00 Uhr

    Allgemeinheit

 

*) in der zweiten Ferienhälfte

 

Speedy-Kurs (für Kinder ab 6 Jahren)

3 x wöchentl. 1,5 Std. 08.08. bis 25.08.2017 (9 x 1,5 Std.), 54,00 €

 

Spar-Tickets (für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre)

„alle 6“ 6 Wochen gültig (17.07.-28.08.17) 25,00 €

„Halbzeit 1“ 3 Wochen gültig (17.07.-06.08.17) 15,00 €

„Halbzeit 2“ 3 Wochen gültig (07.08.-28.08.17) 15,00 €

 

Handwerker-Kurs (Aquarobic nur für Männer)

mittwochs, 6 Mal 36,00 €

 

Während der Sommerferien findet das Vereinsschwimmen nicht statt.

Ab Dienstag, dem 29. August 2017, gilt wieder der normale Öffnungszeitenplan.

 

 

 

 

 

Ferien(s)pass -

 

Bist Du mindestens 7 Jahre alt?

Kannst Du schwimmen?

Dann komm vorbei und lass Dich überraschen!

 

Wann? Freitag, 4. August 2017, 14.00 – 17.00 Uhr

Wo ? Bröltal-Bad, In der Schleeharth 20, 53809 Ruppichteroth

Tel. 0 22 95 – 56 01

Was erwartet Dich? FUN & ACTION mit Alice

DINO-Kletter-Cup, A…bomben-Contest, Staffel-Competition und

weitere Überraschungen

Was brauchst Du? a) Badezeug

b) einen Gutschein aus dem Ferienpass oder eine Eintrittskarte

(die kannst Du im Bad kaufen)

c) 1,00 € Kostenbeitrag

Was noch? Gute Laune, Lust auf Wasser, ein paar Freunde ….

 

Alice und das Team aus dem Bröltal-Bad freuen sich auf gaaaanz viele Kinder!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einladung zur Bürgerversammlung von Schönenberg am 10.08.2017

 Anfang des Jahres organisierte kivi e.V. im Rahmen der Initiative „Mitten im Leben“ für alle MiL-Standorte Ortsbegehungen mit den Experten von DORV UG, einer erfahrenen Organisation zur fachmännischen Beurteilung und Einschätzung lokaler Nahversorgungsstrukturen. Auf Grundlage der Expertenmeinungen und -empfehlungen zeigen drei Standorte besonders großes Potential für die Erprobung eines innovativen Nahversorgungskonzeptes, so auch bei Ihnen in Schönenberg. Gerne möchten wir Sie zur Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse und Einschätzungen der DorV-Experten einladen: Donnerstag, 10. August 2017 um 18:30 Uhr im Forum Grundschule Schönenberg (Auf der Burghardt 1, 53809 Ruppichteroth). Wir freuen uns auf einen lebendigen Austausch mit Ihnen. Bei Fragen können Sie sich gerne an kivi-Mitarbeiterin Fabienne Deck (Tel.: 02241 14 85 308 / E-Mail: fabienne.deck@kivi-ev.de) oder Gemeinde Mitarbeiterin Anke Göber (Tel. 02295 4958 / Mail: anke.goeber@ruppichteroth.de) wenden.

Hintergrund zu DorV: Ein sogenanntes DorV-Zentrum fußt keinesfalls ausschließlich auf der Versorgung mit Lebensmitteln. Je nach Standort wird gemeinsam mit den Menschen vor Ort individuell entschieden, welche Zusatzangebote zudem noch sinnvoll und hilfreich sind. So können zudem auch Kooperationen mit Dienstleistungspartnern wie Banken, Deutsche Post, Versicherungen etc. in Betracht gezogen oder ein weiterer Schwerpunkt auf die Vermittlung und Koordination vorhandener sozial-medizinischer Angebote wie Sozialberatung, Altenhilfe, Apothekendienst etc. gelegt werden. Auch die zentrale (Selbst-)Organisation kultureller Angebote in Zusammenarbeit mit bestehenden Angeboten und Anbietern wie Computerkurse und generationsübergreifende Aktionen ist denkbar. Zentrale Säule eines solchen DorV-Zentrums stellt die Möglichkeit der Kommunikation dar - ein Ort der Begegnung als Mittelpunkt des Dorfes.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Besuchs- und Begleitdienst informiert

Wir fahren nach Siegburg

Zum Shoppen, Bummeln, Kaffee trinken


 

Am Dienstag, den 1. August 2017, um 13.00 Uhr starten wir an der „Alten Post“ in Ruppichteroth. Nach unserer Ankunft in Siegburg steht Ihnen die Zeit bis 17.30 Uhr zur freien Verfügung.

Termin: 1. August 2017, Abfahrt: 13.00 Uhr „Alte Post“ Ruppichteroth
Rückfahrt: 17.30 Uhr ab Siegburg.

Der Unkostenbeitrag beträgt 3,00 € pro Person. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Aus diesem Grund bitten wir um telefonische Anmeldung bei
Hans-Peter Weiss unter der Telefonnummer: 02295-6892.

Ruppichteroth, den 17. Juli 2017


 

Hans-Peter Weiss

für den „Besuch- und Begleitdienst“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Notarsprechtag in Ruppichteroth

 

 

Der nächste Sprechtag von Herrn Notar Stefan Wegerhoff, Hennef, findet am Freitag,

dem 4. August 2017, in der Zeit von 9.00 – 11.30 Uhr, im Rathaus in Schönenberg,

Zimmer 121, statt.

 

Um Wartezeiten im Rahmen des Sprechtages zu vermeiden, wird um Terminvereinbarung beim Notariat in Hennef unter der Telefon-Nummer 02242 / 92410 gebeten.

 

Die weiteren Notarsprechtage werden rechtzeitig im Mitteilungsblatt bekanntgegeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

 

Polizei-Notruf 110

Polizeibezirksdienststelle 02295/5425

(Sankt-Florian-Straße 8)

Bürgersprechstunde nach telefonischer

Vereinbarung unter der Rufnummer 0173/5624217

Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112

Krankentransporte 02241/19-222

 

GEMEINDEWERKE RUPPICHTEROTH GmbH

VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

 

Störfall – Telefon- Nummer

 

0800/ 7766655

 

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.

 

NOTDIENST DES RWE

 

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG

unter der Telefon – Nr. 0800/4112244

 

Notruf-Nummer der Rhenag 0180/2484848

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

 

zentralen Rufnummer 116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen: 112

 

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

 

Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

 

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:

- wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,

- mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,

- freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und

- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

 

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE

Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

 

APOTHEKEN-NOTDIENST:

Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth, vom 29.07.2017 bis 04.08.2017

Samstag, 29. Juli 2017
Apotheke im Generationenhaus, Humperdinckstraße 22-26, 53773 Hennef, 02242/9177000
Adler-Apotheke OHG, Rathausstr. 25, 51570 Windeck (Rosbach), 02292/5058
Hirsch-Apotheke OHG, Wahlscheider Str. 25, 53797 Lohmar (Wahlscheid), 02206/7937
Linden-Apotheke, Oberwiehler Str. 53, 51674 Wiehl (Oberwiehl), 02262/93535

Sonntag, 30. Juli 2017
Max und Moritz Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen (Seelscheid), 02247/300707
Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 26A, 53783 Eitorf, 02243/6177
Sonnen-Apotheke, Im Weiher 21, 51674 Wiehl, 02262/9567
Apotheke am Markt, Markt 7, 51766 Engelskirchen (Ruenderoth), 02263/96180

Montag, 31. Juli 2017
Bröltal-Apotheke OHG, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, 02295/5171
Burg-Apotheke, Dr.-Wirtz-Str. 3, 53804 Much, 02245/91650
Dorotheen-Apotheke, Frankfurter Str. 56a, 53773 Hennef, 02242/82943
Bergische Apotheke, Bielsteiner Str. 111, 51674 Wiehl (Bielstein), 02262/2010

Dienstag, 1. August 2017
Siegtal-Apotheke, Siegtalstr. 34, 51570 Windeck (Herchen), 02243/2503
Heide-Apotheke, Pastor-Biesing-Str. 2B, 53797 Lohmar (Birk), 02246/913650
Pleis-Apotheke, Niederpleiser Str. 87, 53757 Sankt Augustin (Niederpleis), 02241/336655
Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 21, 51580 Reichshof (Denklingen), 02296/1200

Mittwoch, 2. August 2017
Kur-Apotheke, Hauptstr. 23, 51588 Nümbrecht, 02293/91340
Burg-Apotheke, Waldbröler Str. 24, 51570 Windeck (Schladern), 02292/2900
St. Rochus-Apotheke, Hauptstr. 53, 53721 Siegburg (Kaldauen), 02241/381855
Adler-Apotheke, Bielsteiner Str. 117, 51674 Wiehl (Bielstein), 02262/72150

Donnerstag, 3. August 2017
Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 1, 53783 Eitorf, 02243/2894
Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 2A, 51545 Waldbröl, 02291/2574
Neue-Apotheke, Kaiserstr. 34, 53721 Siegburg, 02241/63522
Medica Apotheke im Ärztehaus, Marie-Juchacz-Str. 2, 51645 Gummersbach, 02261/8175633

Freitag, 4. August 2017
Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 72, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/920170
St. Laurentius-Apotheke, Auf der Niedecke 4, 51570 Windeck (Dattenfeld), 02292/2340
Homburgische Apotheke, Hauptstr. 54, 51588 Nümbrecht, 02293/6723
Apotheke Alte Heerstraße, Alte Heerstraße 60, 53757 Sankt Augustin, 02241/1482400

 

ALZHEIMERSPRECHSTUNDE

 

kostenfrei

im Seniorenzentrum Siegburg

Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg

 

Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats

Um 16.30 – 18.00 Uhr.

(Parkmöglichkeiten vorhanden)

Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.

Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: 02241/2504-1036 oder 2504-2000 

Multiple Sklerose

DMSG Betroffenen-Berater

Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02295-902118

e-mail: Uwe.Stommel@gmail.com

Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02243-80373

e-mail: mianwe@t-online.de

www.mskreis-ruppichteroth.de

 

Drogen-Suchthilfen

 

1.

Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Ansprechpartner: Herr Pöplau

Tel.-Nr. (02241) 1209-302

2.

Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe

-Zentrale und Beratungsstelle-

Ansprechpartner: Herr Wolf

Tel.-Nr.: 02241/66656

3.

Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg

Herr Seeger

Tel.-Nr.: 02241/541-4715

4.

Kriminalkommissariat 41 Siegburg

Ansprechpartner: Herr Krist

Tel.-Nr.: 02241/541-4411

 

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.


SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge

Kontakt- und Beratungsstelle des SPZ Eitorf in der Gemeinde Ruppichteroth

 

Jeden Mittwoch findet in den Räumen der evangelischen Kirchengemeinde, Burgstraße 8, 53809 Ruppichteroth

die Kontakt- und Beratungsstelle von 14.00 - 17.00 Uhr statt (andere Zeiten werden bekannt gegeben und/oder erfolgen per Aushang).

 

Sozialpsychiatrisches Zentrum

Eitorf/Siebengebirge

Tagesstätte und Kontaktstelle

Siegstraße 16, 53783 Eitorf/Sieg,

Tel.-Nr.: 02243-82670

E-Mail: Kobe@awo-bnsu.de

 

SPZ Notfalldienst Rhein-Sieg-Kreis ist unter der Nummer 02243-847580 zu erreichen.

 

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0    

Fax : 02243/84758-11  

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !


Tagesstätte & Kontaktstelle:

Siegstrasse 16, 53783 Eitorf

Telefon: 02243/82670

Fax: 02243/842794

 

Öffnungszeiten:
montags 11.30 - 14.30 Uhr: Brunch, Offene Angebote
donnerstags 15.00 - 19.00 Uhr: Offener Treff

Jeden 2. Samstag 9.30 - 12.00 Uhr

(Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück)

 

 

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:

Telefon: 08000 116 016 sowie

über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.

Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.

 

 

 

Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,

zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

 

Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.

Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Frau Schlüssel für Schönenberg und Winterscheid.

Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.

Die Sprechstunde von Frau Schlüssel ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:

Frau Wagner: 02247/9215-5518,

Frau Schlüssel: 02247/9215-5528.

 

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung

 

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

 

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung

Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus Rat & Verwaltung:

 

 

 

 

Wahl einer Schiedsperson und der Stellvertreterin bzw. des Stellvertreters für das Schiedsamt in der Gemeinde Ruppichteroth

 

 

Nach Ablauf der Wahlperiode von fünf Jahren hat der Rat der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 8. Juni 2017

 

  • die bisherige Schiedsperson Frau Christina Ottersbach für die Dauer von fünf Jahren zur Schiedsfrau und

 

  • Herrn Dieter Theuer ebenfalls für die Dauer von fünf Jahren zum stellvertretenden Schiedsmann

 

für den Schiedsamtsbezirk Ruppichteroth gewählt.

 

Die Wahl wurde vom Amtsgericht Siegburg durch Beschluss vom 04. bzw. 13.07.2017 gemäß des § 4 des Schiedsamtsgesetzes NRW bestätigt.

 

Die Schiedspersonen sind ab sofort tätig und wie folgt erreichbar:

 

 

Schiedsfrau:

 

Christina Ottersbach

Schönenberg

Auf dem Gleichen 1

53809 Ruppichteroth

 

Tel.: 02295/1250

stellvertretender Schiedsmann:

 

Dieter Theuer

Thal

Thal 1

53809 Ruppichteroth

 

Tel.: 02295/9098725

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

 

 

1. Haushaltssatzung der Gemeinde Ruppichteroth für die Haushaltsjahre 2017 und 2018

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.7.1994 (GV.NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2016 (GV.NRW S. 966) hat der Rat der Gemeinde Ruppichteroth mit Beschluss vom 25. April 2017

folgende Haushaltssatzung erlassen:


 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2017 und 2018, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

im Ergebnisplan mit

2017 2018

dem Gesamtbetrag der Erträge auf 18.666.649 € 19.134.765 €

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 21.234.586 € 21.020.523 €

 

im Finanzplan mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

der laufenden Verwaltungstätigkeit auf 17.018.420 € 17.902.255 €

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

der laufenden Verwaltungstätigkeit auf 19.020.190 € 19.646.105 €

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

der Investitionstätigkeit auf 2.416.830 € 2.563.180 €

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

der Investitionstätigkeit auf 8.458.780 € 2.761.260 €

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

der Finanzierungstätigkeit auf 6.186.000 € 237.300 €

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

der Finanzierungstätigkeit auf 503.000 € 670.600 €

 

festgesetzt.


 

§ 2

 

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

2017 2018

6.186.000 € 186.000 €

festgesetzt.


 


 


 


 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

2017 2018

0 € 1.143.800 €

festgesetzt.


 


 

§ 4

 

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf

 

2017 2018

2.567.937 € 1.885.758 €

festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

2017 2018

25.000.000 € 28.000.000 €

festgesetzt.


 

§ 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 wie folgt festgesetzt:

2017 2018

1. Grundsteuer

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) auf 275 v.H. 275 v.H.

1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 495 v.H. 510 v.H.

2. Gewerbesteuer auf 450 v.H. 450 v.H.


 

Für das Jahr 2017 wurden die Realsteuerhebesätze mit Hebesatzsatzung (Ratsbeschluss vom 07.12.2016) festgesetzt.

 

 

§ 7

 

 

Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2023 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen.

 

 

 

 

 

§ 8

 

 

Gemäß § 22 Gemeindehaushaltsverordnung NRW sind Haushaltsermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragbar. Ermächtigungsübertragungen können durch den Bürgermeister unter folgenden Voraussetzungen vorgenommen werden:

 

 

  1. Ermächtigungsübertragungen für Aufwendungen sind zulässig, wenn

1. der Aufwand oder die Zahlungsverpflichtung im laufenden Haushaltsjahr entstanden,

aber noch nicht abgerechnet ist,

 

2. ein geplanter Aufwand im laufenden Haushaltsjahr nicht beauftragt werden konnte, aber

aus unabweisbar notwendigen Gründen beauftragt werden muss, und der Haushaltsplan des Folgejahres zum Zeitpunkt der Beauftragung keine neue Ermächtigung gewährt oder

 

3. der Aufwand zur Erfüllung einer rechtlichen Zweckbindung für erhaltene Erträge erforderlich ist.

 

Die Zulässigkeit der Ermächtigungsübertragung ist auf die Höhe des bereits entstandenen bzw. des voraussichtlichen Aufwandes begrenzt.

Die Dauer der Ermächtigungsübertragung ist zu 1. auf das dem Haushaltsjahr folgenden Jahr beschränkt. Ermächtigungsübertragungen zu 2. können maximal für zwei Jahre vorgenommen werden. Ermächtigungsübertragungen zu 3. sind möglich, bis die Zweckbindung erfüllt ist.

 

  1. Ermächtigungen für Investitionsauszahlungen sind zulässig, wenn

1. Maßnahmen am Ende des Haushaltsjahres noch nicht abgerechnet sind,

 

2. Baumaßnahmen noch nicht abgeschlossen sind und im Folgejahr fortgesetzt werden müssen,

 

3. Maßnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht beauftragt werden konnten, aber aus unabweisbar notwendigen Gründen beauftragt werden müssen, bevor der Haushaltsplan des Folgejahres dazu eine neue Ermächtigung gewährt,

 

4. die geplante Auszahlung zur Erfüllung einer rechtlichen Zweckbindung für erhaltene Einzahlungen erforderlich ist.

 

Die Zulässigkeit der Ermächtigungsübertragung ist auf die Höhe der bereits entstandenen Ausgabeverpflichtung bzw. der voraussichtlichen Ausgabe/des voraussichtlichen Ausgabebedarfs begrenzt.

Die Dauer der Ermächtigungsübertragung ist zu 1. auf das dem Haushaltsjahr folgenden Jahr beschränkt. Ermächtigungsübertragungen zu 2. und 3. können solange erfolgen, bis die Investitionsmaßnahme abgeschlossen und abgerechnet ist. Ermächtigungsübertragungen zu 4. sind möglich, bis die Zweckbindung erfüllt ist.

 

 

 

§ 9

 

Defizitüberschreitungen von mehr als 500.000 € gelten als erheblich im Sinne von § 81 Abs. 2

Ziff. 1 b) GO NRW.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß

§ 80 Absatz 5 GO NRW dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Siegburg mit Schreiben vom 09.05.2017 angezeigt worden.

 

Die nach § 76 Absatz 2 GO NRW erforderliche Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes ist vom Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Siegburg mit Verfügung vom 24.07.2017 erteilt worden.

 

Der Haushaltsplan und das Haushaltssicherungskonzept liegen zur Einsichtnahme vom 31.07.2017 bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses 2018 während der öffentlichen Dienstzeiten im Rathaus öffentlich aus und sind auf der gemeindlichen Homepage "www.ruppichteroth.de" unter "Service Haushalt/Jahresrechnung" im Internet verfügbar.

 

 

Hinweis nach § 7 Abs. 6 GO NRW:

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

 

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

 

  1. diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden

 

  1. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

 

  1. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.