Nachrichten

 

 

 

 

- Straßenreinigung
- Bröltal-Bad
- Flächennutzungsplan der Gemeinde Ruppichteroth „Bauzentrum Köttingen“
- Pflege der Mittelinseln auf der B 478 in Schönenberg
- Bröltaler Musikverein - Spendenübergabe an die Freiwillige Feuerwehr
- Fachvortrag "Wohnberatung für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung"
- Niederschlagswasserbeseitigung Hatterscheid
- Hausärztlicher Notdienst
- Bereitschaftsdienste

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Straßenreinigung

in der Gemeinde Ruppichteroth


 

Die Gemeindestraßen werden voraussichtlich am

 Mittwoch , dem 19. Jul i 2017,

gereinigt.

Halten Sie bitte an diesem Tag nach Möglichkeit die Verkehrsflächen von Fahrzeugen frei.

Zeitliche Angaben können leider nicht gemacht werden. Ich bitte um Verständnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bröltal-Bad
 

 

 

Öffnungszeiten in den Sommerferien

 

Alt Bewährtes und Neues im Bad:

  • ähnliche Öffnungszeiten wie außerhalb der Ferien

  • die Kurse für Erwachsene laufen weiter

  • montags und mittwochs von 6 – 12 Uhr geöffnet

  • donnerstags Warmbadetag und vormittags geöffnet

  • Sommerspar-Tickets für Kids und Teens bis 16 Jahre

  • 3 x pro Woche Speedykurs für Kids ab 6 Jahren (08.-25.08.2017)

  • Handwerkerkurs mittwochs – nur für Männer

  • am 4. August 2017 FUN & ACTION mit Alice im Rahmen des Ferienpasses

  • Liegewiese mit Sonnenschirmen bei gutem Wetter geöffnet

  • Eis und Getränke sind vorhanden

 

17. Juli bis 28. August 2017

 

  • montags

    06.00 – 12.00 Uhr

    Allgemeinheit

    dienstags

    13.30 – 15.00 Uhr

    15.00 – 16.00 Uhr

    16.00 – 17.00 Uhr

    Speedy-Kurs*)

    Aqua Sport + Spaß

    Aqua Fitness XXL

    mittwochs

    06.00 – 12.00 Uhr

    15.30 – 17.00 Uhr

    17.00 – 18.30 Uhr

    19.00 – 20.00 Uhr

    20.00 – 21.00 Uhr

    Allgemeinheit

    Speedy-Kurs*)

    Damen-/Mädelsbad

    Aquarobic

    Handwerker - men only

    donnerstags

    Warmbadetag

    08.00 – 12.00 Uhr

    15.00 – 21.00 Uhr

    Allgemeinheit

    freitags

    13.30 – 15.00 Uhr

    15.00 – 18.30 Uhr

    19.00 – 20.00 Uhr

    Speedy-Kurs*)

    Allgemeinheit

    Aqua Power

    samstags

    08.00 – 12.00 Uhr

    Allgemeinheit

    sonntags

    09.00 – 12.00 Uhr

    Allgemeinheit

 

*) in der zweiten Ferienhälfte

 

Speedy-Kurs (für Kinder ab 6 Jahren)

3 x wöchentl. 1,5 Std. 08.08. bis 25.08.2017 (9 x 1,5 Std.), 54,00 €

 

Spar-Tickets (für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre)

„alle 6“ 6 Wochen gültig (17.07.-28.08.17) 25,00 €

„Halbzeit 1“ 3 Wochen gültig (17.07.-06.08.17) 15,00 €

„Halbzeit 2“ 3 Wochen gültig (07.08.-28.08.17) 15,00 €

 

Handwerker-Kurs (Aquarobic nur für Männer)

mittwochs, 6 Mal 36,00 €

 

 

Am Freitag, dem 4. August 2017, findet die Ferienpassaktion FUN & ACTION mit Alice in der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr statt.

 

Während der Sommerferien findet das Vereinsschwimmen nicht statt.


Ab Dienstag, dem 29. August 2017, gilt wieder der normale Öffnungszeitenplan.

 

 

 

 

 

Ferien(s)pass -

Bist Du mindestens 7 Jahre alt?

Kannst Du schwimmen?

Dann komm vorbei und lass Dich überraschen!

 

Wann? Freitag, 4. August 2017, 14.00 – 17.00 Uhr

Wo ? Bröltal-Bad, In der Schleeharth 20, 53809 Ruppichteroth

Tel. 0 22 95 – 56 01

Was erwartet Dich? FUN & ACTION mit Alice

DINO-Kletter-Cup, A…bomben-Contest, Staffel-Competition und

weitere Überraschungen

Was brauchst Du? a) Badezeug

b) einen Gutschein aus dem Ferienpass oder eine Eintrittskarte

(die kannst Du im Bad kaufen)

c) 1,00 € Kostenbeitrag

Was noch? Gute Laune, Lust auf Wasser, ein paar Freunde ….

 

Alice und das Team aus dem Bröltal-Bad freuen sich auf gaaaanz viele Kinder!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ruppichteroth „Bauzentrum Köttingen“

 

Bekanntmachung der Genehmigung und Rechtswirksamkeit

 

 

Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 07.12.2016 die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bauzentrums eingangs der Ortslage Köttingen beschlossen. Inhalt der 26. Flächennutzungsplanänderung ist die Umwandlung von gewerblicher Fläche in Flächen für die Landwirtschaft (ca. 5.500 m²) und Flächen für die Landwirtschaft in Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Bauzentrum mit maximaler Verkaufsfläche von 1.700 m² und 170 m² für zentrenrelevante Randsortimente (ca. 7.400 m²).

Der Änderungsbereich ist aus dem nachstehend abgedruckten Übersichtsplan ersichtlich.

 

Die Bezirksregierung in Köln hat diese Flächennutzungsplanänderung am 15.05.2017 unter dem Aktenzeichen 35.2.11-92-14/17 gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 26. Flächennutzungsplanänderung rechtsverbindlich.

 

Die genehmigte Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und zusammenfassender

Erklärung kann gemäß § 6 Abs. 5 BauGB während der Publikumszeiten und zwar

 

montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

dienstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 

im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Zimmer Nr. 106, eingesehen werden.

 

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden

Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

 

 

 

 

 

Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 1.09 „Bauzentrum Köttingen“

 

 

Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 07.12.2016 den Bebauungsplan Nr. 1.09 „Bauzentrum Köttingen“ als Satzung beschlossen.

 

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird der Bebauungsplan Nr. 1.09 „Bauzentrum Köttingen“ rechtsverbindlich.

 

Der Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung kann gemäß § 10 Abs. 3 BauGB während der Publikumszeiten und zwar

 

montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

dienstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 

im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Zimmer Nr. 106, eingesehen werden.

 

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 S. 1 und S. 2 BauGB über die fristgerechte Anmeldung etwaiger Entschädigungsansprüche in Folge der Festsetzungen dieses Bebauungsplans wird hingewiesen. Die Leistung der Entschädigung ist schriftlich bei der Gemeinde Ruppichteroth, Rathausstraße 18, 53809 Ruppichteroth, zu beantragen. Nach § 44 Abs. 4 BauGB erlischt der Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Abs. 3 S. 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

 

Nach § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung NRW kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes gegen Satzungen und sonstige ortsrechtliche Bestimmungen nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

  2. die Satzung oder die sonstige ortsrechtliche Bestimmung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,

  3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet, oder

  4. der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Pflege der Mittelinseln auf der B 478 in Schönenberg

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

durch die vielen Hinweise und Kritik aus der Bevölkerung zu der Pflege der Mittelinseln auf der B 478 in Schönenberg informiere ich Sie gerne über die konkreten Hintergründe der rückständigen Grünpflege in diesem Bereich.

 

Aus Gründen der Verkehrssicherheit und als Schutzmaßnahme für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ortsansässigen Garten- und Landschaftsbauers sowie des gemeindlichen Bauhofs werden die notwendigen Pflegemaßnahmen an den Mittelinseln von den übergeordneten Behörden nur noch durch die Aufstellung einer zwei-phasigen Ampelanlage erlaubt bzw. genehmigt. Die Abstimmung zwischen den übergeordneten Behörden und der Gemeinde hat leider eine längere Zeit in Anspruch genommen als dies vorgesehen war.

Ebenfalls war zu klären, woher eine Ampelanlage geliehen werden kann, welches nunmehr durch die Unterstützung einer Nachbarkommune möglich geworden ist. Der gemeindliche Bauhof verfügt leider nicht mehr über eine eigene Anlage. Aus haushaltsrechtlichen Gründen scheidet die Anschaffung einer eigenen Ampelanlage wegen zu hoher Kosten aus.

 

Ich bitte die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere aus Schönenberg, herzlich, noch etwas Geduld bis zur schnellstmöglichen Umsetzung der Pflege der Mittelinseln aufzubringen. Aufgrund der mit allen Beteiligten vereinbarten Lösung wird künftig die regelmäßige Pflege sichergestellt. Darüber hinaus ist es mir wichtig darauf hinzuweisen, dass die Kritik an den ortsansässigen Garten- und Landschaftsbauer wegen der verzögerten Abstimmung mit den übergeordneten Behörden und der Suche nach Leihgeräten nicht berechtigt ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bröltaler Musikverein -

Spendenübergabe an die Freiwillige Feuerwehr

 

Nach dem erfolgreichen Benefizkonzert am 06.05.2017 in der Grundschulturnhalle fand am 30.06.2017 die Spendenübergabe an die Freiwillige Feuerwehr statt. Mit einem Scheck im Gepäck kam Ulli Kramer als 1. Vorsitzender des Bröltaler Musikvereins gerne mit weiteren Musikanten zum Feuerwehrhaus in Ruppichteroth. Auch Bürgermeister Mario Loskill ließ es sich nicht nehmen, bei der Spendenübergabe an die Jugendfeuerwehr anwesend zu sein und einige Dankesworte an die Feuerwehr und die Musiker zu richten. Dabei lobte er ausdrücklich das große Engagement des Bröltaler Musikvereins und der Feuerwehrleute über die Gemeindegrenzen hinaus.

Er hob besonders die bewusste Entscheidung hervor, den Konzerterlös innerhalb der Gemeinde zu verwenden und der Jugendarbeit der Feuerwehr zukommen zu lassen. Nicht zuletzt aufgrund der hohen Spendenbereitschaft aller Konzertbesucher summierte sich die Spendensumme in der Konzerttrommel bereits auf nahezu 900 EURO. Aufgerundet durch den Bröltaler Musikverein dürfen sich die Jugendfeuerwehren Ruppichteroth und Winterscheid über insgesamt 1.000 EURO finanzielle Unterstützung freuen.

 

 

Vielen Dank für die große Unterstützung sagen die Freiwillige Feuerwehr und der Bröltaler Musikverein.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einladung zum Fachvortrag "Wohnberatung für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung" am 20.07.2017

Der AWO Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg e.V. unterstützt als starker Partner die Initiative "Mitten im Leben (MiL)" zur Föderung der Lebens- und Wohnqualität im ländlichen Raum des Rhein-Sieg-Kreis. Die fleißigen Damen der AWO-Wohnraumberatung kümmern sich um die Beratung älterer Menschen und Menschen mit Behinderung oder demenzieller Erkrankung. Auch alle Interessierte, die sich frühzeitig über die vielfältigen Möglichkeiten einer barrierefreien Anpassung der eigenen Wohnung bzw. des eigenen Hauses informieren oder einzelne Wohnbereiche barrierefrei gestalten möchten, gehören zur Zielgruppe. Zum kostenfreien Fachvortrag "Wohnberatung für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung" am Donnerstag, 20.07.2017 um 17:30 Uhr im Forum Grundschule Schönenberg (Auf der Burghardt 1, 53809 Ruppichteroth) sind Sie herzlich eingeladen. Erfahren Sie alles Wichtige über die Vermeidung von Unfallgefahren, den sinnvollen Einsatz von Hilfsmitteln und den barrierefreien Umbau von z.B. Treppenbereichen, Badezimmern, Küchen. Ihre Anmeldung zur Teilnahme hilft uns bei der Vorbereitung - per Mail an mitten-im-leben@kivi-ev.de bzw. Tel.: 02241 1485308 oder bei Gemeinde-Mitarbeiterin Anke Göber per Mail an anke.goeber@ruppichteroth.de bzw. Tel.: 02295 4958. Wir freuen uns auf Sie!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschlagswasserbeseitigung Hatterscheid

Anliegerinformation zur Vollsperrung der Straße „Am Hofgarten“

 

In der Zeit vom 17. Juli bis 29. August 2017 (Sommerferienzeit) wird es durch Kanalbauarbeiten in der Straße „Am Hofgarten“ zu Verkehrsbehinderungen kommen.

Der Straßenzug „Am Hofgarten“ zwischen den Häusern 13 und 24 ist von dieser Sperrung nicht betroffen.

Witterungsbedingte Verzögerungen oder Verschiebungen der Arbeiten können eventuell eintreten.

 

  1. Bauabschnitt

Vollsperrung „Am Hofgarten“ Nr. 1 bis Nr. 12:

Zeitraum: 17.07.2017 bis voraussichtlich 07.08.2017 (ca. 3 Wochen).

Mit Fahrzeugen ist die Ortschaft Hatterscheid in dieser Zeit von Süden her über die K 17 aus Richtung Tanneck erreichbar.

 

  1. Bauabschnitt:

Vollsperrung „Am Hofgarten“ im Bereich 23, 25, 27 bis 29:

Zeitraum: 07.08.2017 bis voraussichtlich 29.08.2017 (ca. 3 Wochen).

 

Mit Fahrzeugen ist die Ortschaft Hatterscheid in dieser Zeit von Norden über die Gemeindestraße nach Winterscheid erreichbar. Fußläufig sind die Baustellen passierbar.

Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) fährt Hatterscheid in der Zeit der Vollsperrung nicht an. Die Haltestellen „Hatterscheid Abzw.“ und „Hatterscheid Ort“ werden in der Zeit der Vollsperrung nicht bedient. Die Haltestelle „Haus Tanneck“ in der Kreisstraße 17 wird angefahren und ist nur fußläufig erreichbar. Abfahr- und Ankunftszeiten sind den aushängenden Fahrplänen zu entnehmen. Für die Kanalbauarbeiten ist es erforderlich, dass auch andere Straßenabschnitte entsprechend dem Baufortschritt gesperrt werden.

Die Umleitungsstrecken sind entsprechend ausgeschildert. Rettungsdienste und Feuerwehr werden informiert.

Wir danken für Ihr Verständnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

116 117 - Die Telefonnummer des

Hausärztlichen Notdienstes


 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Ihre Hausärztinnen und Hausärzte bieten Ihnen regelmäßig Sprechstunden an. Aber auch in der „sprechstundenfreien Zeit“ – Montag, Dienstag und Donnerstag ab 19.00 Uhr, Mittwoch und Freitag ab 14.00 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen , am 24. und 31. Dezember – ist ein „Hausärztlicher Bereitschaftsdienst“ für Sie eingerichtet.

Dazu gehören die Notfallpraxen der Kassenärztlichen Vereinigung an den Krankenhäusern Siegburg und Waldbröl sowie die Kinder-Notfallpraxis an der Kinderklinik in Sankt Augustin, die täglich bis 23.00 Uhr besetzt sind und ohne Anmeldung aufgesucht werden können. Über die Telefonnummer 116 117 können Sie zu diesen o.a. Zeiten und auch nachts bis zum nächsten Morgen 7.00 Uhr in medizinischen Notfällen die Arztrufzentrale erreichen. Dort wird ihnen mitgeteilt, wie Sie sich helfen können, wer für Sie zuständig ist oder es wird ein Arzt zum Hausbesuch bei Ihnen vorbeigeschickt. Ein Fahrdienst ist zu diesen Zeiten immer in Bereitschaft. Wegen der Größe des Versorgungsgebietes - das ist der gesamte rechtsrheinische Rhein-Sieg-Kreis - kann es aber gelegentlich einige Stunden dauern, bis der Arzt bei Ihnen zu Hause vorbeikommt.

In dringenden medizinischen Notfällen und bei Unfällen, wo innerhalb kürzester Zeit eine Versorgung erforderlich ist, sollte der Rettungsdienst unter der Telefonnummer 112 alarmiert werden!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

 

Polizei-Notruf 110

Polizeibezirksdienststelle 02295/5425

(Sankt-Florian-Straße 8)

Bürgersprechstunde nach telefonischer

Vereinbarung unter der Rufnummer 0173/5624217

Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112

Krankentransporte 02241/19-222

 

GEMEINDEWERKE RUPPICHTEROTH GmbH

VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

 

Störfall – Telefon- Nummer

 

0800/ 7766655

 

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.

 

NOTDIENST DES RWE

 

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG

unter der Telefon – Nr. 0800/4112244

 

Notruf-Nummer der Rhenag 0180/2484848

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

 

zentralen Rufnummer 116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen: 112

 

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

 

Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

 

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:

- wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,

- mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,

- freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und

- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

 

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE

Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

 

APOTHEKEN-NOTDIENST:

Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth, vom 15.07.2017 bis 21.07.2017

 

Samstag, 15. Juli 2017
Homburgische Apotheke, Hauptstr. 54, 51588 Nümbrecht, 02293/6723
Adler-Apotheke, Frankfurter Str. 100, 53773 Hennef, 02242/2626
Löwen-Apotheke, Hauptstr. 55, 51491 Overath, 02206/2223
Valentin-Apotheke, Burgstr. 6, 53757 Sankt Augustin, 02241/314500

Sonntag, 16. Juli 2017
Burg-Apotheke, Dr.-Wirtz-Str. 3, 53804 Much, 02245/91650
Burg-Apotheke, Waldbröler Str. 24, 51570 Windeck (Schladern), 02292/2900
Malteser-Apotheke, Frankfurter Str. 72, 53773 Hennef, 02242/81234
Adler-Apotheke, Bielsteiner Str. 117, 51674 Wiehl (Bielstein), 02262/72150

Montag, 17. Juli 2017
Max und Moritz Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen (Seelscheid), 02247/300707
St. Laurentius-Apotheke, Auf der Niedecke 4, 51570 Windeck (Dattenfeld), 02292/2340
Falken-Apotheke, Drabenderhöher Str. 35, 51674 Wiehl (Drabenderhöhe), 02262/701464
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 34, 51766 Engelskirchen (Ruenderoth), 02263/96110

Dienstag, 18. Juli 2017
Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 26A, 53783 Eitorf, 02243/6177
Bergische Apotheke, Bielsteiner Str. 111, 51674 Wiehl (Bielstein), 02262/2010
Die Bahnhof-Apotheke, Hauptstr. 66, 51491 Overath, 02206/2857
Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 21, 51580 Reichshof (Denklingen), 02296/1200

Mittwoch, 19. Juli 2017
Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/91790
Markt-Apotheke, Am Markt 7, 53783 Eitorf, 02243/80088
Sonnen-Apotheke, Im Weiher 21, 51674 Wiehl, 02262/9567
Schlehen-Apotheke OHG, Overather Str. 22, 51766 Engelskirchen (Loope), 02263/92030

Donnerstag, 20. Juli 2017
Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 1, 53783 Eitorf, 02243/2894
Bergische Apotheke, Hauptstr. 44-46, 53804 Much, 02245/1498
Wald-Apotheke, Hochstr. 16, 51545 Waldbröl, 02291/901034
St. Georgs Apotheke, Oberdorfstr. 42, 53757 Sankt Augustin (Buisdorf),02241/50280

Freitag, 21. Juli 2017
Adler-Apotheke OHG, Rathausstr. 25, 51570 Windeck (Rosbach), 02292/5058
Adler-Apotheke, Kaiserstr. 26, 51545 Waldbröl, 02291/92190
Steinhof Apotheke, Hauptstraße 42, 51491 Overath, 02206/912830
Oelberg-Apotheke, An der Alten Schule 3, 53639 Königswinter, 02244/870011

 

 

ALZHEIMERSPRECHSTUNDE

 

kostenfrei

im Seniorenzentrum Siegburg

Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg

 

Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats

Um 16.30 – 18.00 Uhr.

(Parkmöglichkeiten vorhanden)

Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.

Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: 02241/2504-1036 oder 2504-2000 

Multiple Sklerose

DMSG Betroffenen-Berater

Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02295-902118

e-mail: Uwe.Stommel@gmail.com

Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02243-80373

e-mail: mianwe@t-online.de

www.mskreis-ruppichteroth.de

 

Drogen-Suchthilfen

 

1.

Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Ansprechpartner: Herr Pöplau

Tel.-Nr. (02241) 1209-302

2.

Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe

-Zentrale und Beratungsstelle-

Ansprechpartner: Herr Wolf

Tel.-Nr.: 02241/66656

3.

Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg

Herr Seeger

Tel.-Nr.: 02241/541-4715

4.

Kriminalkommissariat 41 Siegburg

Ansprechpartner: Herr Krist

Tel.-Nr.: 02241/541-4411

 

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge

Kontakt- und Beratungsstelle des SPZ Eitorf in der Gemeinde Ruppichteroth

 

Jeden Mittwoch findet in den Räumen der evangelischen Kirchengemeinde, Burgstraße 8, 53809 Ruppichteroth

die Kontakt- und Beratungsstelle von 14.00 - 17.00 Uhr statt (andere Zeiten werden bekannt gegeben und/oder erfolgen per Aushang).

 

Sozialpsychiatrisches Zentrum

Eitorf/Siebengebirge

Tagesstätte und Kontaktstelle

Siegstraße 16, 53783 Eitorf/Sieg,

Tel.-Nr.: 02243-82670

E-Mail: Kobe@awo-bnsu.de

 

SPZ Notfalldienst Rhein-Sieg-Kreis ist unter der Nummer 02243-847580 zu erreichen.

 

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0    

Fax : 02243/84758-11  

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !


Tagesstätte & Kontaktstelle:

Siegstrasse 16, 53783 Eitorf

Telefon: 02243/82670

Fax: 02243/842794

 

Öffnungszeiten:
montags 11.30 - 14.30 Uhr: Brunch, Offene Angebote
donnerstags 15.00 - 19.00 Uhr: Offener Treff

Jeden 2. Samstag 9.30 - 12.00 Uhr

(Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück)

 

 

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:

Telefon: 08000 116 016 sowie

über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.

Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.

 

 

 

Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,

zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

 

Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.

Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Frau Schlüssel für Schönenberg und Winterscheid.

Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.

Die Sprechstunde von Frau Schlüssel ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:

Frau Wagner: 02247/9215-5518,

Frau Schlüssel: 02247/9215-5528.

 

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung

 

 

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

 

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung

Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.