Nachrichten

 

Die Büros der Gemeindeverwaltung Ruppichteroth sind am Donnerstag den 23. Februar 2017 (Weiberfastnacht) ab 12.00 Uhr, am Freitag, den 24. Februar 2017 (Rathausstürmung) ab 11.00 Uhr und am Montag den 27. Februar 2017 (Rosenmontag) ganztägig geschlossen.

 

- Nachruf
- Fundsachen
- Wahl einer Schiedsperson
- Teil-Aufhebung der Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest
- Sirenenüberprüfung
- Bröltal Bad
- Bereitschaftsdienste

 

Nachruf

 

Am 21. Januar 2017 verstarb

 

Frau Emma Zanders

 

aus Ruppichteroth

 

im Alter von 93 Jahren.

 

Die Verstorbene war in der Zeit vom 16.01.1974 bis 31.10.1988 als Schulsekretärin an der Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth beschäftigt.

Frau Zanders hat während ihrer langjährigen Tätigkeit die vielfältigen Aufgaben einer Schulsekretärin stets gewissenhaft und pflichtbewusst erledigt. Bei ihrer Arbeit zeichnete sie sich durch große Hilfsbereitschaft aus und verbreitete mit ihrem ausgeglichenen Wesen eine freundliche Atmosphäre im Schulalltag.

 

Bei dem Lehrerkollegium, den Eltern und Schülern war Frau Zanders beliebt und geachtet.

 

Unsere Gedanken sind bei ihrer Familie, mit der wir um einen lieben Menschen trauern, den wir in guter Erinnerung behalten werden.

 

Wir werden ihr stets ein ehrendes Andenken bewahren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fundsachen

Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurden folgende Fundsachen gemeldet:

2 Armbänder und 1 Kette, Turnhalle Schönenberg, 31.01.2017

Brille, Rathaus Schönenberg, 03.02.2017


Eigentümer bzw. Besitzer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich telefonisch unter den Rufnummern 02295/4924 oder 4956 melden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wahl einer Schiedsperson und der Stellvertreterin bzw. des Stellvertreters für das Schiedsamt in der Gemeinde Ruppichteroth

 

Die Amtszeit der Schiedsfrau Christina Ottersbach und deren Stellvertreter Herrn Hans-Dieter Theuer wird gemäß § 3 Abs. 3 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (Schiedsamtsgesetz - SchAG NRW) mit Ablauf des 28. Juni 2017 enden. Somit ist die Wahl einer neuen Schiedsperson und deren Stellvertretung erforderlich.

Nach den Bestimmungen des SchAG NRW in der z.Zt. geltenden Fassung wird eine Schiedsperson bzw. stellvertretende Schiedsperson für die Dauer von fünf Jahren vom Rat der Gemeinde gewählt.

Das Schiedsamt hat neben seinen bisherigen Zuständigkeiten als Vergleichsbehörde bei den Tatbeständen
 

  • Hausfriedensbruch,

  • Beleidigung,

  • Körperverletzung,

  • Bedrohung und

  • Sachbeschädigung


durch das Gesetz zur Modernisierung und Bereinigung von Justizgesetzen im Land Nordrhein-Westfalen vom 26. Januar 2010 wesentliche neue Aufgaben für außergerichtliche Streitschlichtung erhalten. Schiedsämter sind hiernach Gütestellen im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) geworden.

Die Erhebung einer Klage ist erst zulässig, nachdem von einer Gütestelle versucht worden ist, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen.

Gemäß § 2 Abs. 1 SchAG NRW muss eine Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

Schiedsperson kann nicht sein (§ 2 Abs. 2 SchAG NRW):
- wer die Fähigkeiten zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
- wer unter Betreuung steht.

Schiedsperson soll nicht sein (§ 2 Abs. 3 und 4 SchAG NRW):
- wer das 30. Lebensjahr nicht und das 70. Lebensjahr bereits vollendet hat;
- wer in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat;
- durch sonstige, nicht unter Absatz 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

 

 

 

 

 

 

Wer an der Tätigkeit als Schiedsperson in der Gemeinde Ruppichteroth interessiert ist, kann sich bis zum 3. März 2017 bewerben bei:

 

Gemeinde Ruppichteroth

Der Bürgermeister

Schönenberg

Rathausstraße 18

53809 Ruppichteroth.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Teil-Aufhebung der Allgemeinverfügung für den Rhein-Sieg-Kreis zum Schutz gegen die Geflügelpest
-Aufstallung des Geflügels-



Aufgrund § 13 Abs. 1 in Verbindung mit der Risikobewertung gemäß Abs. 2 Geflügelpest-Verordnung hebe ich meine Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 21.12.2016, in Kraft getreten am 24.12.2016, für folgende 16 kreisangehörige Kommunen auf:

 

Alfter

Bad Honnef

Bornheim

Eitorf

Hennef

Königswinter

Meckenheim

Much

Neunkirchen-Seelscheid

Ruppichteroth

Sankt Augustin

Siegburg

Swisttal

Troisdorf

Wachtberg

Windeck.

 

Die Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhalter gemäß der Verordnung des Bundes über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen vom 18. November 2016 bleiben ebenfalls unabhängig von der Aufhebung der Stallpflicht für alle Geflügelhalter verbindlich zu beachten.

Für die Geflügelhalter in den Kommunen Lohmar, Niederkassel und Rheinbach gilt die Verpflichtung zur Aufstallung des Geflügels unverändert weiter.

Ausnahmen können auf Antrag nur in begründeten Einzelfällen unter besonders engen

Voraussetzungen und mit strengen Auflagen gemäß § 13 Abs. 3 GeflPestVO genehmigt

werden.

Begründung:

Mit Erlass vom 20.12.2016 hatte das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen nach Ausbruch der Geflügelpest in einer Putenhaltung im Kreis Soest und auf Grund der anhaltenden Dynamik der

Seuchenentwicklung in der Wildvogelpopulation eine flächendeckende Aufstallung nach

§ 13 Geflügelpest-Verordnung angeordnet.

 

 

 

 

Mit Allgemeinverfügung vom 21.12.2016, in Kraft getreten am 24.12.2016, habe ich diese Verpflichtung zur Aufstallung für alle Geflügelhalter auf dem Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises umgesetzt.

Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat zum 24.01.2017 eine neue Risikobewertung vorgelegt. Danach ist nach wie vor von einem hohen Eintragsrisiko des Virus in Nutzgeflügelbestände auszugehen. Bei den bisher in Deutschland verzeichneten 54 Ausbrüchen (Stand: 01.02.2017) geht das FLI in den meisten Fällen von einem direkten oder indirekten Eintrag über kontaminiertes Material (Schuhwerk, Fahrzeuge, Gegenstände) als wahrscheinlichste Infektionsquelle aus. Von den 54 Ausbrüchen entfallen bislang 5 Ausbrüche auf Nordrhein-Westfalen.

Diese Ausbrüche entfallen jeweils auf Gebiete mit einer hohen Geflügeldichte (> 1.000 Stück/qkm) oder auf Risikogebiete (Sammelplätze von durchziehenden Wildvögeln sowie Rast- und Ruheplätze an oder in der Nähe von Seen, Flüssen und Feuchtbiotopen).

Für Nordrhein-Westfalen zeichnet sich damit ein erhöhtes Einschleppungsrisiko für Regionen ab, die sowohl als klassisches Risikogebiet gelten als auch eine hohe Geflügeldichte aufweisen. Die flächendeckende Aufstallung von Nutzgeflügel in Nicht-Risikogebieten mit einer geringeren Geflügeldichte als 300 Stück Geflügel/qkm bietet nach den vorliegenden

Erkenntnissen mithin keinen zusätzlichen Gewinn an Biosicherheit. Insofern ist die nach § 13 Abs. 1 Geflügelpest-Verordnung vorgesehene Risikobewertung für Nordrhein-Westfalen

entsprechend anzupassen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Aufstallung in Einzelfällen zu erheblichen Tierschutzproblemen führen kann.

Entsprechend hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen mit Erlass vom 02.02.2017 verfügt, dass unter Berücksichtigung dieser Erkenntnisse die Aufstallungsverpflichtung für Gebiete aufzuheben ist, in denen die Geflügeldichte unter 300 Stück Geflügel/qkm liegt. Dies trifft für die genannten 16 Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis mit Ausnahme der Kommunen Lohmar, Niederkassel und Rheinbach zu. Insofern ist für die drei letztgenannten Kommunen die

Aufstallungsverpflichtung bis auf weiteres aufrechtzuerhalten.


Inkrafttreten:

Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überprüfung der Sirenen zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth

Am Samstag, den 11. Februar 2017 zwischen 12.00 Uhr und 12.15 Uhr erfolgt eine Überprüfung der Sirenen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth in den Orten Ruppichteroth, Schönenberg und Winterscheid durch einen Probealarm.

Für den Probealarm wird das einheitliche Signal für Feueralarm verwendet. Hierbei handelt es sich um den zweimal unterbrochenen Dauerton von 1 Minute.

Bei einem erforderlichen Feuerwehreinsatz während des Probealarms wird das Signal „Feueralarm“ wiederholt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Öffnungszeiten des Bröltal-Bades an den Karnevalstagen


 

Das Bröltal-Bad ist an Weiberfastnacht, dem 23. Februar 2017 bis 12.00 Uhr geöffnet. Aus Energiespargründen wird auf den Warmbadetag verzichtet.

An Rosenmontag, dem 27. Februar 2017, ist das Bad von 6.00 bis 8.00 Uhr geöffnet. Das Vereinsschwimmen am Nachmittag entfällt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

 

Polizei-Notruf 110

Polizeibezirksdienststelle 02295/5425

(Sankt-Florian-Straße 8)

Bürgersprechstunde nach telefonischer

Vereinbarung unter der Rufnummer 0173/5624217

Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112

Krankentransporte 02241/19-222

 

GEMEINDEWERKE RUPPICHTEROTH GmbH

VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

 

Störfall – Telefon- Nummer

 

0800/ 7766655

 

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.

 

NOTDIENST DES RWE

 

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG

unter der Telefon – Nr. 0800/4112244

 

Notruf-Nummer der Rhenag 0180/2484848

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

 

zentralen Rufnummer 116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen: 112

 

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

 

Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

 

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:

- wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,

- mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,

- freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und

- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

 

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE

Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

 

APOTHEKEN-NOTDIENST:

Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth, vom 11.02.2017 bis 17.02.2017

Samstag, 11. Februar 2017
Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 26A, 53783 Eitorf, 02243/6177
Die Linden-Apotheke, Zeithstr. 109, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/97510
Linden-Apotheke, Oberwiehler Str. 53, 51674 Wiehl (Oberwiehl), 02262/93535
Aggertal-Apotheke, Bahnhofsplatz 4, 51766 Engelskirchen, 02263/3750

Sonntag, 12. Februar 2017
Kur-Apotheke, Hauptstr. 23, 51588 Nümbrecht, 02293/91340
Heide-Apotheke, Pastor-Biesing-Str. 2B, 53797 Lohmar (Birk), 02246/913650
Antonius-Apotheke, Schulstraße 25, 53757 Sankt Augustin (Niederpleis), 02241/334510
Siebengebirgs-Apotheke, Dollendorfer Str. 7, 53639 Königswinter (Oberpleis), 02244/2010

Montag, 13. Februar 2017
Markt-Apotheke, Am Markt 7, 53783 Eitorf, 02243/80088
Hirsch-Apotheke OHG, Wahlscheider Str. 25, 53797 Lohmar (Wahlscheid), 02206/7937
Löwen-Apotheke, Wülfringhausener Str. 1-5, 51674 Wiehl, 02262/93308
Neue-Apotheke, Kaiserstr. 34, 53721 Siegburg, 02241/63522

Dienstag, 14. Februar 2017
Max und Moritz Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen (Seelscheid), 02247/300707
St. Laurentius-Apotheke, Auf der Niedecke 4, 51570 Windeck (Dattenfeld), 02292/2340
Adler-Apotheke, Bielsteiner Str. 117, 51674 Wiehl (Bielstein), 02262/72150
Adler-Apotheke, Kaiserstr. 126, 53721 Siegburg, 02241/52740

Mittwoch, 15. Februar 2017
Bröltal-Apotheke OHG, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, 02295/5171
Bergische Apotheke, Bielsteiner Str. 111, 51674 Wiehl (Bielstein), 02262/2010
Stallberg Apotheke, Zeithstr. 311, 53721 Siegburg (Stallberg), 02241/385980
Adler-Apotheke, Hauptstr. 231, 51503 Rösrath (Hoffnungsthal), 02205/2357

Donnerstag, 16. Februar 2017
Falken-Apotheke, Drabenderhöher Str. 35, 51674 Wiehl (Drabenderhöhe), 02262/701464
Adler-Apotheke OHG, Rathausstr. 25, 51570 Windeck (Rosbach), 02292/5058
Rats-Apotheke, Nogenter Platz 3, 53721 Siegburg, 02241/51132
Herz-Apotheke, Hauptstr. 253, 51503 Rösrath (Hoffnungsthal), 02205/1323

Freitag, 17. Februar 2017
Burg-Apotheke, Dr.-Wirtz-Str. 3, 53804 Much, 02245/91650
Burg-Apotheke, Waldbröler Str. 24, 51570 Windeck (Schladern), 02292/2900
easyApotheke Siegburg City Dr. Irene Pigulla e.K., Neue Poststr. 1-3, 53721 Siegburg, 02241-8663620
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 34, 51766 Engelskirchen (Ruenderoth), 02263/96110

 

ALZHEIMERSPRECHSTUNDE

 

kostenfrei

im Seniorenzentrum Siegburg

Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg

 

Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats

Um 16.30 – 18.00 Uhr.

(Parkmöglichkeiten vorhanden)

Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.

Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: 02241/2504-1036 oder 2504-2000 

 

Multiple Sklerose

DMSG Betroffenen-Berater

Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02295-902118

e-mail: Uwe.Stommel@gmail.com

Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02243-80373

e-mail: mianwe@t-online.de

www.mskreis-ruppichteroth.de

 

Drogen-Suchthilfen

 

1.

Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Ansprechpartner: Herr Pöplau

Tel.-Nr. (02241) 1209-302

2.

Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe

-Zentrale und Beratungsstelle-

Ansprechpartner: Herr Wolf

Tel.-Nr.: 02241/66656

3.

Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg

Herr Seeger

Tel.-Nr.: 02241/541-4715

4.

Kriminalkommissariat 41 Siegburg

Ansprechpartner: Herr Krist

Tel.-Nr.: 02241/541-4411

 

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

 

 

SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

 

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge

 

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0    

Fax : 02243/84758-11  

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !


Tagesstätte & Kontaktstelle:

Siegstrasse 16, 53783 Eitorf

Telefon: 02243/82670

Fax: 02243/842794

 

Öffnungszeiten:
montags 11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags 15.00 h - 19.00 h: Offener Treff

Jeden 2. Samstag 9.30 Uhr -12.00 Uhr

( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )

 

 

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:

Telefon: 08000 116 016 sowie

über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.

Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.

 

 

Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,

zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

 

Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.

Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Frau Schlüssel für Schönenberg und Winterscheid.

Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.

Die Sprechstunde von Frau Schlüssel ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:

Frau Wagner: 02247/9215-5518,

Frau Schlüssel: 02247/9215-5528.

 

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung

 

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

 

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung

Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.