Die Büros der Gemeindeverwaltung Ruppichteroth sind am Donnerstag den 23. Februar 2017 (Weiberfastnacht) ab 12.00 Uhr, am Freitag, den 24. Februar 2017 (Rathausstürmung) ab 11.00 Uhr und am Montag den 27. Februar 2017 (Rosenmontag) ganztägig geschlossen.
- Nachruf
- Fundsachen
- Wahl einer Schiedsperson
- Teil-Aufhebung der Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest
- Sirenenüberprüfung
- Bröltal Bad
- Bereitschaftsdienste
Nachruf
Am 21. Januar 2017 verstarb
Frau Emma Zanders
aus Ruppichteroth
im Alter von 93 Jahren.
Die Verstorbene war in der Zeit vom 16.01.1974 bis 31.10.1988 als Schulsekretärin an der Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth beschäftigt.
Frau Zanders hat während ihrer langjährigen Tätigkeit die vielfältigen Aufgaben einer Schulsekretärin stets gewissenhaft und pflichtbewusst erledigt. Bei ihrer Arbeit zeichnete sie sich durch große Hilfsbereitschaft aus und verbreitete mit ihrem ausgeglichenen Wesen eine freundliche Atmosphäre im Schulalltag.
Bei dem Lehrerkollegium, den Eltern und Schülern war Frau Zanders beliebt und geachtet.
Unsere Gedanken sind bei ihrer Familie, mit der wir um einen lieben Menschen trauern, den wir in guter Erinnerung behalten werden.
Wir werden ihr stets ein ehrendes Andenken bewahren.
Fundsachen
Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurden folgende Fundsachen gemeldet:
2 Armbänder und 1 Kette, Turnhalle Schönenberg, 31.01.2017
Brille, Rathaus Schönenberg, 03.02.2017
Eigentümer bzw. Besitzer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich telefonisch unter den Rufnummern 02295/4924 oder 4956 melden.
Wahl einer Schiedsperson und der Stellvertreterin bzw. des Stellvertreters für das Schiedsamt in der Gemeinde Ruppichteroth
Die Amtszeit der Schiedsfrau Christina Ottersbach und deren Stellvertreter Herrn Hans-Dieter Theuer wird gemäß § 3 Abs. 3 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (Schiedsamtsgesetz - SchAG NRW) mit Ablauf des 28. Juni 2017 enden. Somit ist die Wahl einer neuen Schiedsperson und deren Stellvertretung erforderlich.
Nach den Bestimmungen des SchAG NRW in der z.Zt. geltenden Fassung wird eine Schiedsperson bzw. stellvertretende Schiedsperson für die Dauer von fünf Jahren vom Rat der Gemeinde gewählt.
Das Schiedsamt hat neben seinen bisherigen Zuständigkeiten als Vergleichsbehörde bei den Tatbeständen
-
Hausfriedensbruch,
-
Beleidigung,
-
Körperverletzung,
-
Bedrohung und
-
Sachbeschädigung
durch das Gesetz zur Modernisierung und Bereinigung von Justizgesetzen im Land Nordrhein-Westfalen vom 26. Januar 2010 wesentliche neue Aufgaben für außergerichtliche Streitschlichtung erhalten. Schiedsämter sind hiernach Gütestellen im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) geworden.
Die Erhebung einer Klage ist erst zulässig, nachdem von einer Gütestelle versucht worden ist, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen.
Gemäß § 2 Abs. 1 SchAG NRW muss eine Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Schiedsperson kann nicht sein (§ 2 Abs. 2 SchAG NRW):
- wer die Fähigkeiten zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
- wer unter Betreuung steht.
Schiedsperson soll nicht sein (§ 2 Abs. 3 und 4 SchAG NRW):
- wer das 30. Lebensjahr nicht und das 70. Lebensjahr bereits vollendet hat;
- wer in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat;
- durch sonstige, nicht unter Absatz 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Wer an der Tätigkeit als Schiedsperson in der Gemeinde Ruppichteroth interessiert ist, kann sich bis zum 3. März 2017 bewerben bei:
Gemeinde Ruppichteroth
Der Bürgermeister
Schönenberg
Rathausstraße 18
53809 Ruppichteroth.
Teil-Aufhebung der Allgemeinverfügung für den Rhein-Sieg-Kreis zum Schutz gegen die Geflügelpest
-Aufstallung des Geflügels-
Aufgrund § 13 Abs. 1 in Verbindung mit der Risikobewertung gemäß Abs. 2 Geflügelpest-Verordnung hebe ich meine Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 21.12.2016, in Kraft getreten am 24.12.2016, für folgende 16 kreisangehörige Kommunen auf:
Alfter
Bad Honnef
Bornheim
Eitorf
Hennef
Königswinter
Meckenheim
Much
Neunkirchen-Seelscheid
Ruppichteroth
Sankt Augustin
Siegburg
Swisttal
Troisdorf
Wachtberg
Windeck.
Die Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhalter gemäß der Verordnung des Bundes über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen vom 18. November 2016 bleiben ebenfalls unabhängig von der Aufhebung der Stallpflicht für alle Geflügelhalter verbindlich zu beachten.
Für die Geflügelhalter in den Kommunen Lohmar, Niederkassel und Rheinbach gilt die Verpflichtung zur Aufstallung des Geflügels unverändert weiter.
Ausnahmen können auf Antrag nur in begründeten Einzelfällen unter besonders engen
Voraussetzungen und mit strengen Auflagen gemäß § 13 Abs. 3 GeflPestVO genehmigt
werden.
Begründung:
Mit Erlass vom 20.12.2016 hatte das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen nach Ausbruch der Geflügelpest in einer Putenhaltung im Kreis Soest und auf Grund der anhaltenden Dynamik der
Seuchenentwicklung in der Wildvogelpopulation eine flächendeckende Aufstallung nach
§ 13 Geflügelpest-Verordnung angeordnet.
Mit Allgemeinverfügung vom 21.12.2016, in Kraft getreten am 24.12.2016, habe ich diese Verpflichtung zur Aufstallung für alle Geflügelhalter auf dem Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises umgesetzt.
Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat zum 24.01.2017 eine neue Risikobewertung vorgelegt. Danach ist nach wie vor von einem hohen Eintragsrisiko des Virus in Nutzgeflügelbestände auszugehen. Bei den bisher in Deutschland verzeichneten 54 Ausbrüchen (Stand: 01.02.2017) geht das FLI in den meisten Fällen von einem direkten oder indirekten Eintrag über kontaminiertes Material (Schuhwerk, Fahrzeuge, Gegenstände) als wahrscheinlichste Infektionsquelle aus. Von den 54 Ausbrüchen entfallen bislang 5 Ausbrüche auf Nordrhein-Westfalen.
Diese Ausbrüche entfallen jeweils auf Gebiete mit einer hohen Geflügeldichte (> 1.000 Stück/qkm) oder auf Risikogebiete (Sammelplätze von durchziehenden Wildvögeln sowie Rast- und Ruheplätze an oder in der Nähe von Seen, Flüssen und Feuchtbiotopen).
Für Nordrhein-Westfalen zeichnet sich damit ein erhöhtes Einschleppungsrisiko für Regionen ab, die sowohl als klassisches Risikogebiet gelten als auch eine hohe Geflügeldichte aufweisen. Die flächendeckende Aufstallung von Nutzgeflügel in Nicht-Risikogebieten mit einer geringeren Geflügeldichte als 300 Stück Geflügel/qkm bietet nach den vorliegenden
Erkenntnissen mithin keinen zusätzlichen Gewinn an Biosicherheit. Insofern ist die nach § 13 Abs. 1 Geflügelpest-Verordnung vorgesehene Risikobewertung für Nordrhein-Westfalen
entsprechend anzupassen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Aufstallung in Einzelfällen zu erheblichen Tierschutzproblemen führen kann.
Entsprechend hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen mit Erlass vom 02.02.2017 verfügt, dass unter Berücksichtigung dieser Erkenntnisse die Aufstallungsverpflichtung für Gebiete aufzuheben ist, in denen die Geflügeldichte unter 300 Stück Geflügel/qkm liegt. Dies trifft für die genannten 16 Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis mit Ausnahme der Kommunen Lohmar, Niederkassel und Rheinbach zu. Insofern ist für die drei letztgenannten Kommunen die
Aufstallungsverpflichtung bis auf weiteres aufrechtzuerhalten.
Inkrafttreten:
Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Überprüfung der Sirenen zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth
Am Samstag, den 11. Februar 2017 zwischen 12.00 Uhr und 12.15 Uhr erfolgt eine Überprüfung der Sirenen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth in den Orten Ruppichteroth, Schönenberg und Winterscheid durch einen Probealarm.
Für den Probealarm wird das einheitliche Signal für Feueralarm verwendet. Hierbei handelt es sich um den zweimal unterbrochenen Dauerton von 1 Minute.
Bei einem erforderlichen Feuerwehreinsatz während des Probealarms wird das Signal „Feueralarm“ wiederholt.
Öffnungszeiten des Bröltal-Bades an den Karnevalstagen
Das Bröltal-Bad ist an Weiberfastnacht, dem 23. Februar 2017 bis 12.00 Uhr geöffnet. Aus Energiespargründen wird auf den Warmbadetag verzichtet.
An Rosenmontag, dem 27. Februar 2017, ist das Bad von 6.00 bis 8.00 Uhr geöffnet. Das Vereinsschwimmen am Nachmittag entfällt.
Bereitschaftsdienste
Polizei-Notruf 110
Polizeibezirksdienststelle 02295/5425
(Sankt-Florian-Straße 8)
Bürgersprechstunde nach telefonischer
Vereinbarung unter der Rufnummer 0173/5624217
Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112
Krankentransporte 02241/19-222
GEMEINDEWERKE RUPPICHTEROTH GmbH
VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE
Störfall – Telefon- Nummer
0800/ 7766655
Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.
NOTDIENST DES RWE
Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr. 0800/4112244
Notruf-Nummer der Rhenag 0180/2484848
Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der
zentralen Rufnummer 116 117
Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen: 112
ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700
Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
- wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
- mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
- freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240
APOTHEKEN-NOTDIENST:
Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth, vom 11.02.2017 bis 17.02.2017
Samstag, 11. Februar 2017
Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 26A, 53783 Eitorf, 02243/6177
Die Linden-Apotheke, Zeithstr. 109, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/97510
Linden-Apotheke, Oberwiehler Str. 53, 51674 Wiehl (Oberwiehl), 02262/93535
Aggertal-Apotheke, Bahnhofsplatz 4, 51766 Engelskirchen, 02263/3750
Sonntag, 12. Februar 2017
Kur-Apotheke, Hauptstr. 23, 51588 Nümbrecht, 02293/91340
Heide-Apotheke, Pastor-Biesing-Str. 2B, 53797 Lohmar (Birk), 02246/913650
Antonius-Apotheke, Schulstraße 25, 53757 Sankt Augustin (Niederpleis), 02241/334510
Siebengebirgs-Apotheke, Dollendorfer Str. 7, 53639 Königswinter (Oberpleis), 02244/2010
Montag, 13. Februar 2017
Markt-Apotheke, Am Markt 7, 53783 Eitorf, 02243/80088
Hirsch-Apotheke OHG, Wahlscheider Str. 25, 53797 Lohmar (Wahlscheid), 02206/7937
Löwen-Apotheke, Wülfringhausener Str. 1-5, 51674 Wiehl, 02262/93308
Neue-Apotheke, Kaiserstr. 34, 53721 Siegburg, 02241/63522
Dienstag, 14. Februar 2017
Max und Moritz Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen (Seelscheid), 02247/300707
St. Laurentius-Apotheke, Auf der Niedecke 4, 51570 Windeck (Dattenfeld), 02292/2340
Adler-Apotheke, Bielsteiner Str. 117, 51674 Wiehl (Bielstein), 02262/72150
Adler-Apotheke, Kaiserstr. 126, 53721 Siegburg, 02241/52740
Mittwoch, 15. Februar 2017
Bröltal-Apotheke OHG, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, 02295/5171
Bergische Apotheke, Bielsteiner Str. 111, 51674 Wiehl (Bielstein), 02262/2010
Stallberg Apotheke, Zeithstr. 311, 53721 Siegburg (Stallberg), 02241/385980
Adler-Apotheke, Hauptstr. 231, 51503 Rösrath (Hoffnungsthal), 02205/2357
Donnerstag, 16. Februar 2017
Falken-Apotheke, Drabenderhöher Str. 35, 51674 Wiehl (Drabenderhöhe), 02262/701464
Adler-Apotheke OHG, Rathausstr. 25, 51570 Windeck (Rosbach), 02292/5058
Rats-Apotheke, Nogenter Platz 3, 53721 Siegburg, 02241/51132
Herz-Apotheke, Hauptstr. 253, 51503 Rösrath (Hoffnungsthal), 02205/1323
Freitag, 17. Februar 2017
Burg-Apotheke, Dr.-Wirtz-Str. 3, 53804 Much, 02245/91650
Burg-Apotheke, Waldbröler Str. 24, 51570 Windeck (Schladern), 02292/2900
easyApotheke Siegburg City Dr. Irene Pigulla e.K., Neue Poststr. 1-3, 53721 Siegburg, 02241-8663620
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 34, 51766 Engelskirchen (Ruenderoth), 02263/96110
ALZHEIMERSPRECHSTUNDE
kostenfrei
im Seniorenzentrum Siegburg
Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg
Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats
Um 16.30 – 18.00 Uhr.
(Parkmöglichkeiten vorhanden)
Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.
Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: 02241/2504-1036 oder 2504-2000
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@gmail.com
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
Drogen-Suchthilfen
1. |
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V. Ansprechpartner: Herr Pöplau Tel.-Nr. (02241) 1209-302 |
2. |
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe -Zentrale und Beratungsstelle- Ansprechpartner: Herr Wolf Tel.-Nr.: 02241/66656 |
3. |
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg Herr Seeger Tel.-Nr.: 02241/541-4715 |
4. |
Kriminalkommissariat 41 Siegburg Ansprechpartner: Herr Krist Tel.-Nr.: 02241/541-4411 |
Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.
SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM
Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/84758-0
Fax : 02243/84758-11
Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !
Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/82670
Fax: 02243/842794
Öffnungszeiten:
montags 11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags 15.00 h - 19.00 h: Offener Treff
Jeden 2. Samstag 9.30 Uhr -12.00 Uhr
( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:
Telefon: 08000 116 016 sowie
über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.
Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.
Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,
zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth
Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.
Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Frau Schlüssel für Schönenberg und Winterscheid.
Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.
Die Sprechstunde von Frau Schlüssel ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247/9215-5518,
Frau Schlüssel: 02247/9215-5528.
Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r
Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.