Herzlichen Glückwunsch Frau Margareta Halber, Ruppichteroth, Winterscheid, Hauptstraße 29, zur Vollendung des 97. Lebensjahres am 15. Januar 2017.
- Öffnungszeiten Kleiderkammer
- Fundsachen
- Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
- Bürgermeistersprechstunde am 19. Januar
- Straßenreinigung in der Gemeinde Ruppichteroth
- Überprüfung der Sirenen
- Sprechstunden Schuldnerberatung
- Bröltal-Bad
- Bereitschaftsdienste
- Aus dem Rat
Die Annahme und Abgabe der Kleiderkammer in Ruppichteroth, Mucher Straße 13, findet zu folgenden Öffnungszeiten statt:
Dienstags 10.00 – 12.00 Uhr
Donnerstags 14.00 – 16.00 Uhr
Das Angebot der Kleiderkammer richtet sich an alle Bedürftigen in der Gemeinde Ruppichteroth! Sie ist nicht ausschließlich für die Flüchtlingshilfe!
Zu der kalten Jahreszeit wird wieder warme Winterbekleidung benötigt. Sachspenden werden zu den o.g. Öffnungszeiten gerne entgegengenommen.
Für Ihre Hilfe und Unterstützung bereits jetzt vielen Dank!
Fundsachen
Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurde folgende Fundsache gemeldet:
Haustürschlüssel, Gießelbach, 52. Kalenderwoche
Eigentümer bzw. Besitzer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich telefonisch unter den Rufnummern 02295/4924 oder 4956 melden.
Bekanntmachung der Gemeinde Ruppichteroth über das Recht auf Einsicht in das
Wählerverzeichnis (Verzeichnis der Eintragungsberechtigten)
und die Erteilung von Eintragungsscheinen zur Listenauslegung für ein
VOLKSBEGEHREN
nach dem Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (VIVBVEG)
-
Die Landesregierung NRW hat durch Beschluss vom 13.12.2016 die amtliche Listenauslegung und die parallele Durchführung der freien Unterschriftensammlung für das Volksbegehren
„Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung (Kurzform: G 9 jetzt!)“
zugelassen. Die Zulassung wurde am 05.01.2017 im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.
Nach Zuleitung der Eintragungslisten durch die Initiatoren des Volksbegehrens besteht die Möglichkeit, sich in diese Listen im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth zur Unterstützung des Volksbegehrens in der Zeit vom 02.02.2017 – 07.06.2017 einzutragen.
2. Das für die Möglichkeit der Eintragung in die Listen maßgebende sogenannte Wählerverzeichnis
(Verzeichnis der Eintragungsberechtigten) wird in der Zeit vom
24.01.2017 – 27.01.2017
während der Dienststunden
-
montags – freitags
08.30 Uhr – 12.00 Uhr
dienstags
14.00 Uhr – 17.00 Uhr
donnerstags
14.00 Uhr – 18.00 Uhr
im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth, Schönenberg, Rathausstraße 18, Zimmer 208, für Eintragungsberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Jeder Eintragungsberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis (Verzeichnis der Eintragungsberechtigten) eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses (Verzeichnisses der Eintragungsberechtigten) ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Eintragungsberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis (Verzeichnis der Eintragungsberechtigten) wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
3. Wer das Wählerverzeichnis (Verzeichnis der Eintragungsberechtigten) für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der oben aufgeführten Einsichtsfrist
spätestens am 27.01.2017, bis 12.00 Uhr,
beim Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth, Schönenberg, Rathausstraße 18, Zimmer 208, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
4. Eine Benachrichtigung über die Eintragung in das Wählerverzeichnis (Verzeichnis der Eintragungs-berechtigten) durch Übersendung einer individuellen Benachrichtigung findet nicht statt.
5. Eintragungsberechtigt ist, wer am Tage der Eintragung wahlberechtigt zum Landtag in Nordrhein-Westfalen ist oder bis zum letzten Tag der Eintragungsfrist wahlberechtigt wird.
Zur Eintragung wird zugelassen
-
wer in das Wählerverzeichnis (Verzeichnis der Eintragungsberechtigten) eingetragen ist, es sei denn, dass sie oder er das Stimmrecht verloren hat oder
-
wer einen Eintragungsschein hat.
6. Stimmberechtigte (Eintragungsberechtigte) können auch durch den zuvor erwähnten Eintragungs-schein ihre Unterstützung für das Volksbegehren erklären, sofern sie den Eintragungsschein der Gemeinde des Wohnorts so rechtzeitig übersenden, dass er dort spätestens am letzten Tag der Eintragungsfrist innerhalb der Auslegungszeit (07.06.2017, 12.00 Uhr) für die Eintragungslisten eingeht. Auf dem Eintragungsschein haben die Stimmberechtigten gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt zu versichern, dass die Erklärung der Unterstützung des Volksbegehrens von ihnen persönlich abgegeben worden ist.
Stimmberechtigte (Eintragungsberechtigte), die des Schreibens oder Lesens unkundig sind oder durch körperliches Gebrechen gehindert sind, den Eintragungsschein zu unterzeichnen, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Auf dem Eintragungsschein hat die oder der Stimmberechtigte (Eintragungsberechtigte) oder die Hilfsperson gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt zu versichern, dass die Erklärung der Unterstützung des Volksbegehrens persönlich oder gemäß dem erklärten Willen der oder des Stimmberechtigten (Eintragungsberechtigten) abgegeben worden ist.
Eintragungsscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Eintragungsberechtigten in der Zeit vom
01.02.2017 bis 31.05.2017, 12.00 Uhr,
beim Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth, Schönenberg, Rathausstraße 18, 53809 Ruppichteroth, Zimmer 206 oder 208, schriftlich (auch per Telefax unter 02295/4939 oder per E-Mail ausschließlich an rathaus@ruppichteroth.de) mit Angabe der persönlichen Daten (Name, Vorname, Adresse, Geb.-Datum) sowie mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Behinderte Eintragungsberechtigte können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
7. Der Eintragungsschein wird übersandt oder amtlich überbracht. Versichert eine stimmberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Eintragungsschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum 31.05.2017, 12.00 Uhr, ein neuer Eintragungsschein erteilt werden.
8. Der Eintragungsschein kann auch durch die eintragungsberechtigte Person persönlich abgeholt werden. An andere Personen kann der Eintragungsschein nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Eintragungsberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor dem Empfang der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Einen Eintragungsschein erhält auf Antrag
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jeder in das Wählerverzeichnis (Verzeichnis der Eintragungsberechtigten) eingetragene Eintragungsberechtigte,
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ein nicht in das Wählerverzeichnis (Verzeichnis der Eintragungsberechtigten) eingetragener Eintragungsberechtigter,
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wenn er nachweist, dass er aus einem von ihm nicht zu vertretenen Grund die Einspruchsfrist versäumt hat;
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er aus einem von ihm nicht zu vertretenen Grund nicht in das Wählerverzeichnis (Verzeichnis der Eintragungsberechtigten) aufgenommen worden ist;
-
seine Eintragungsberechtigung erst nach der Einspruchsfrist entstanden oder herausgestellt hat.
Bürgermeistersprechstunde am 19. Januar 2017 –
Ich bin für Sie da!
An jedem dritten Donnerstag eines Monats – jeweils in der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr – stehe ich für Fragen und Probleme der Bürgerinnen und Bürger, die sich auf das gemeindliche Geschehen beziehen, im persönlichen Gespräch zur Verfügung. Gerne komme ich auch mit Ihnen vor Ort ins Gespräch.
Zur Koordination der Sprechstunde bitte ich, die Termine unter der Telefonnummer 02295/4921 zu vereinbaren. Gleichzeitig bitte ich zur Vorbereitung des Termins, mir die Themen Ihrer Fragen, Anregungen und Hinweise vorab mitzuteilen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, mit mir die Gesprächstermine per E-Mail unter der Adresse buergermeister-sprechstunde@ruppichteroth.de abzustimmen.
Folgende weitere Sprechstunden sind vorgesehen:
Donnerstag, den 16. Februar 2017, 14.00 – 17.00 Uhr.
Donnerstag, den 16. März 2017, 14.00 – 17.00 Uhr.
Straßenreinigung
in der Gemeinde Ruppichteroth
Die Gemeindestraßen werden voraussichtlich am
Montag, dem 16. Januar 2017
gereinigt.
Halten Sie bitte an diesem Tag nach Möglichkeit die Verkehrsflächen von Fahrzeugen frei.
Zeitliche Angaben sind leider nicht möglich. Ich bitte um Verständnis dafür, dass die Straßenreinigung je nach Wetterlage (auch bei Minustemperaturen ohne Schneefall) kurzfristig verschoben werden muss.
Überprüfung der Sirenen zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth
Am Samstag, den 14. Januar 2017 zwischen 12.00 Uhr und 12.15 Uhr erfolgt eine Überprüfung der Sirenen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth in den Orten Ruppichteroth, Schönenberg und Winterscheid durch einen Probealarm.
Für den Probealarm wird das einheitliche Signal für Feueralarm verwendet. Hierbei handelt es sich um den zweimal unterbrochenen Dauerton von 1 Minute.
Bei einem erforderlichen Feuerwehreinsatz während des Probealarms wird das Signal „Feueralarm“ wiederholt.
Sprechstundentermine der Schuldnerberatung des SKM Siegburg (Katholischer Verein für soziale Dienste im Rhein-Sieg-Kreis e.V.) im Jahre 2017 im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth
Die Sprechstundentermine der Schuldnerberatung des SKM Siegburg im Jahre 2017
finden am
- Dienstag, den 28. März 2017
- Dienstag, den 27. Juni 2017
- Dienstag, den 26. September 2017
- Dienstag, den 19. Dezember 2017
jeweils in der Zeit von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth, Zimmer 121, statt.
Eine nochmalige Bekanntgabe der zuvor genannten Termine erfolgt in dem jeweiligen Monat.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass über das Sekretariat der Schuldnerberatung (Tel.-Nr.:
02241/1778-16, Frau Bolz oder Frau Willmeroth) eine Terminvereinbarung erforderlich ist.
Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) müssen für die Schuldnerberatung beim Jobcenter Rhein-Sieg die Ausstellung eines Berechtigungs-scheines nach Maßgabe des Gesetzes beantragen.
Bröltal-Bad AKTUELL
In nachstehenden Kursen sind noch Plätze frei:
Wassergewöhnung für Kinder ab 3 Jahren
Start: Dienstag, 24. Jan. 2017, 14.00 – 15.00 Uhr (inkl. Dusch- u. Umkleidezeit)
Schwimmkurse für Kinder ab 6 Jahren
Start: Mittwoch, 18. Jan. 2017, 14.00 – 15.00 Uhr (inkl. Dusch- u. Umkleidezeit)
Start: Freitag, 3. Febr. 2017, 14.00 – 15.00 Uhr (inkl. Dusch- u. Umkleidezeit)
Aqua Fitness XXL
Start: Dienstag, 17. Jan. 2017, 16.00 – 17.00 Uhr (inkl. Dusch- u. Umkleidezeit)
Aqua Power
Start: Freitag, 3. Febr. 2017, 19.00 – 20.00 Uhr (inkl. Dusch- u. Umkleidezeit)
Ein Kinderkurs dauert 15 Unterrichtstunden, ein Erwachsenenkurs 10 Unterrichtsstunden und kostet jeweils 60,00 €. Weitere Infos und Anmeldeformulare finden Sie auf der Homepage unter www.broeltalbad.de oder im Bad
unter 0 22 95 – 56 01.
Öffnungszeiten
ab dem 17. Januar 2017
montags |
06 00 – 08 00 Uhr |
Frühschwimmen |
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dienstags |
14 00 – 15 00 Uhr |
Wassergewöhnung |
ab 3 Jahren |
15 00 – 16 00 Uhr |
Aqua Sport + Spaß |
Einsteiger (Nichtschwimmer / Ungeübte / Senioren) |
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16 00 – 17 00 Uhr |
Aqua Fitness XXL |
gewichtige Menschen |
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mittwochs |
06 00 – 08 00 Uhr |
Frühschwimmen |
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14 00 – 15 00 Uhr |
Kinderschwimmkurs |
ab 6 Jahren |
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15 00 – 18 30 Uhr |
Damenbad |
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19 00 – 20 00 Uhr |
Aquarobic |
Einsteiger und Fortgeschrittene (Schwimmer mit etwas Kondition) |
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donnerstags |
08 00 – 13 00 Uhr |
Allgemeinheit |
Wassertemperatur: 30° C Wassertiefe ab 19.00 Uhr: 1,30 – 2,00 m |
15 00 – 21 00 Uhr |
Allgemeinheit |
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freitags |
14 00 – 15 00 Uhr |
Kinderschwimmkurs |
ab 6 Jahren |
15 00 – 18 30 Uhr |
Allgemeinheit |
Während der VHS-Semester ist der Nichtschwimmerbereich in der Zeit von 16 00 Uhr - 18 30 Uhr gesperrt. |
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19 00 – 20 00 Uhr |
Aqua Power |
Fortgeschrittene (Schwimmer mit Kondition u. Vorkenntnissen) |
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20 00 – 22 00 Uhr |
Allgemeinheit |
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samstags |
08 00 – 12 00 Uhr |
Allgemeinheit |
8 00 – 09 00 Uhr Bahnenschwimmen |
sonntags |
09 00 – 12 00 Uhr |
Allgemeinheit |
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InfraRotCenter (Wärmekabine) |
Zusätzlich zu den angegebenen Öffnungszeiten kann das IRC während der Schulzeiten dienstags bis freitags zwischen 8 00 und 13 00 Uhr genutzt werden. Eine Anmeldung ist in jedem Fall sinnvoll. |
Preise und Gebühren |
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Einzelkarte |
Zehnerkarte (und 15er-Karte, siehe Info über Treue-Karte*) |
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Schwimmen allgemein |
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Erwachsene |
3,00 € |
27,00 € |
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vergünstigt |
1,50 € |
12,50 € |
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Vergünstigen Zugang erhalten Kinder und Jugendliche von 4 – 16 Jahren, Schüler, Behinderte – GdB mind. 80 % und auf Hilfe angewiesen – Vermerk im Ausweis, mit Nachweis. |
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Familienkarte |
8,00 € |
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Eintritt frei
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Warmbadetag Zuschlag je Eintritt |
0,50 € |
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InfraRotCenter 30 Minuten |
Einzelkarte 5,20 € |
11er-Karte 52,00 € |
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Kurse der Gemeinde (kein zusätzlicher Eintritt) |
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Wassergewöhnung Kinderschwimmkurs |
15 UStd. |
60,00 € |
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Aqua Kurs (Erw.-Schwimmkurs, Aqua Sport + Spaß, Aqua Fitness XXL, Aquarobic, Aqua Power u. a.) |
10 UStd. |
60,00 € |
*) Sie besuchen das Bröltal-Bad regelmäßig? Dann holen Sie sich beim nächsten Mal die Treuekarte.
Für jede gekaufte 10er-Karte bekommen Sie einen Stempel; nach fünf Stempeln bekommen Sie
eine 15er-Karte zum Preis der 10er-Karte.
Telefon Bad: 0 22 95 – 56 01
Anmeldevordrucke, Flyer und weitere Infos erhalten Sie im Bröltal-Bad, im Rathaus, Zimmer 104, und unter www.broeltalbad.de .
Bereitschaftsdienste
Polizei-Notruf 110
Polizeibezirksdienststelle 02295/5425
(Sankt-Florian-Straße 8)
Bürgersprechstunde nach telefonischer
Vereinbarung unter der Rufnummer 0173/5624217
Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112
Krankentransporte 02241/19-222
GEMEINDEWERKE RUPPICHTEROTH GmbH
VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE
Störfall – Telefon- Nummer
0800/ 7766655
Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.
NOTDIENST DES RWE
Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr. 0800/4112244
Notruf-Nummer der Rhenag 0180/2484848
Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der
zentralen Rufnummer 116 117
Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen: 112
ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700
Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
- wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
- mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
- freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240
APOTHEKEN-NOTDIENST:
Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth, vom 14.01.2017 bis 20.01.2017
Samstag, 14. Januar 2017
Burg-Apotheke, Dr.-Wirtz-Str. 3, 53804 Much, 02245/91650
St. Laurentius-Apotheke, Auf der Niedecke 4, 51570 Windeck (Dattenfeld), 02292/2340
Malteser-Apotheke, Frankfurter Str. 72, 53773 Hennef, 02242/81234
Bergische Apotheke, Bielsteiner Str. 111, 51674 Wiehl (Bielstein), 02262/2010
Sonntag, 15. Januar 2017
Siegtal-Apotheke, Siegtalstr. 34, 51570 Windeck (Herchen), 02243/2503
Forellen-Apotheke, Zeithstr. 137, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/6033
Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 2A, 51545 Waldbröl, 02291/2574
Aggertal-Apotheke, Bahnhofsplatz 4, 51766 Engelskirchen, 02263/3750
Montag, 16. Januar 2017
Max und Moritz Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen (Seelscheid), 02247/300707
Siegtal-Apotheke, Hauptstr. 110, 53721 Siegburg, 02241/383897
Adler-Apotheke, Kaiserstr. 26, 51545 Waldbröl, 02291/92190
Sülztal-Apotheke in Forsbach, Bensberger Str. 268, 51503 Rösrath (Forsbach), 02205/9049150
Dienstag, 17. Januar 2017
Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 26A, 53783 Eitorf, 02243/6177
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 24-26, 53804 Much, 02245/91920
Adler-Apotheke, Kaiserstr. 126, 53721 Siegburg, 02241/52740
Viktoria-Apotheke, Dieringhauser Str. 99, 51645 Gummersbach (Dieringhausen), 02261/77297
Mittwoch, 18. Januar 2017
Markt-Apotheke, Am Markt 7, 53783 Eitorf, 02243/80088
Bergische Apotheke, Hauptstr. 44-46, 53804 Much, 02245/1498
Apotheke im Siegburgmed, Wilhelmstr. 55-63, 53721 Siegburg, 02241/265230
Charlotten-Apotheke, Lindlarer Str. 122, 51491 Overath (Immekeppel), 02204/73561
Donnerstag, 19. Januar 2017
Bröltal-Apotheke OHG, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, 02295/5171
Die Linden-Apotheke, Zeithstr. 109, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/97510
Falken-Apotheke, Drabenderhöher Str. 35, 51674 Wiehl (Drabenderhöhe), 02262/701464
St. Georgs Apotheke, Oberdorfstr. 42, 53757 Sankt Augustin (Buisdorf), 02241/50280
Freitag, 20. Januar 2017
Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 72, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/920170
Adler-Apotheke OHG, Rathausstr. 25, 51570 Windeck (Rosbach), 02292/5058
Marien-Apotheke, Bonner Str. 81, 53773 Hennef, 02242/2714
Peter und Paul Apotheke, Bahnhofsplatz 7, 51766 Engelskirchen, 02263/3622
ALZHEIMERSPRECHSTUNDE
kostenfrei
im Seniorenzentrum Siegburg
Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg
Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats
Um 16.30 – 18.00 Uhr.
(Parkmöglichkeiten vorhanden)
Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.
Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: 02241/2504-1036 oder 2504-2000
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@gmail.com
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
Drogen-Suchthilfen
1. |
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V. Ansprechpartner: Herr Pöplau Tel.-Nr. (02241) 1209-302 |
2. |
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe -Zentrale und Beratungsstelle- Ansprechpartner: Herr Wolf Tel.-Nr.: 02241/66656 |
3. |
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg Herr Seeger Tel.-Nr.: 02241/541-4715 |
4. |
Kriminalkommissariat 41 Siegburg Ansprechpartner: Herr Krist Tel.-Nr.: 02241/541-4411 |
Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.
SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM
Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/84758-0
Fax : 02243/84758-11
Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !
Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/82670
Fax: 02243/842794
Öffnungszeiten:
montags 11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags 15.00 h - 19.00 h: Offener Treff
Jeden 2. Samstag 9.30 Uhr -12.00 Uhr
( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:
Telefon: 08000 116 016 sowie
über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.
Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.
Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,
zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth
Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.
Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Frau Schlüssel für Schönenberg und Winterscheid.
Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.
Die Sprechstunde von Frau Schlüssel ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247/9215-5518,
Frau Schlüssel: 02247/9215-5528.
Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r
Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.
Aus dem Rat:
Niederschrift des Rates
Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 7. Dezember 2016 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.
Öffentlicher Teil
Tagesordnungspunkt:
Feuerwehrsirene in der Ortslage Ruppichteroth, Otto-Willach-Straße
hier: Versetzung an einen anderen Standort
Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth beschließt aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses, dass auf dem Gebäude „Otto-Willach-Straße 4“ eine neue Sirenenanlage installiert wird. Der jetzige Standort der Warnsirene (Scheunengebäude hinter Objekt „Otto-Willach-Straße 5“) wird aufgegeben.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2017
Wie in der Sitzung des Hauptausschusses am 30.11.2016 im Rahmen der Beratung dieses Tagesordnungspunktes erbeten, präsentiert der Kämmerer, Herr Schwamborn, die Umfrage zu den Gewerbesteuerhebesätzen in den Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises.
Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses den
Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2017.
Damit werden die Steuersätze für die Gemeindesteuern für das Haushaltsjahr 2017 wie
folgt festgesetzt:
-
Grundsteuer
-
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 275 v.H.
-
für die Grundstücke (Grundsteuer B) 495 v.H.
-
Gewerbesteuer 450 v.H..
Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei
1 Ja-Stimme des Bürgermeisters, 12 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 6 Ja-Stimmen der SPD-Fraktion, 2 Ja-Stimmen der FDP-Fraktion, 1 Nein-Stimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 2 Nein-Stimmen der Fraktion DIE LINKE
Hinweis:
Die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2017 wurde im Mitteilungsblatt (Amtsblatt) für die Gemeinde Ruppichteroth am 16. Dezember 2016, Kalenderwoche 50, öffentlich bekannt gemacht.
Tagesordnungspunkt:
Erlass eines 26. Nachtrages zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Ruppichteroth;
a) Kalkulation der Gebührensätze für die Straßenreinigung und den Winterdienst
b) Änderung des Straßenverzeichnisses
Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses den
Erlass des 26. Nachtrages zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren der Gemeinde Ruppichteroth (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).
Hierdurch werden die Gebühren je lfd. Meter Grundstücksseite ab dem 01.01.2017 wie folgt festgesetzt:
Winterdienst |
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||
für eine Straße, die überwiegend dem |
|
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- |
überörtlichen Verkehr dient |
0,12 Euro |
|
- |
innerörtlichen Verkehr dient |
0,22 Euro |
|
- |
Anliegerverkehr dient |
0,26 Euro. |
Des weiteren nimmt der Rat der Gemeinde aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses die Ermittlung bzw. Überprüfung der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2017
zur Kenntnis und beschließt, für das Jahr 2017 keine Änderung der Gebührensätze für die
Straßenreinigung vorzunehmen.
einstimmig
Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses ferner,
das Straßenverzeichnis, welches Bestandteil der Satzung der Gemeinde Ruppichteroth über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) ist, wie folgt zu ergänzen:
„Der bisher von den Eigentümern wahrgenommene Winterdienst für die Anliegerstraße in Thilhove (von den Parzellen 105 und 198 bis einschl. der Parzellen 61 und 86) wird auf die Gemeinde übertragen.“
einstimmig
Hinweis:
Der 26. Nachtrag zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Ruppichteroth wurde im Mitteilungsblatt (Amtsblatt) für die Gemeinde Ruppichteroth am 16. Dezember 2016, Kalenderwoche 50, öffentlich bekannt gemacht.
Tagesordnungspunkt:
Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Ruppichteroth bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth
Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Ruppichteroth bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth.
Bei der Beratung und der Beschlussfassung hat die Kalkulation der Kostenersatz- und Entgelttarife vorgelegen.
einstimmig
Hinweis:
Die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Ruppichteroth bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth wurde im Mitteilungsblatt (Amtsblatt) für die Gemeinde Ruppichteroth am 23. Dezember 2016, Kalenderwoche 51, öffentlich bekannt gemacht.
Tagesordnungspunkt:
Satzung über die Festsetzung des Verdienstausfalls der beruflich selbständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth sowie über die Gewährung einer Zulage für private Arbeitgeber
Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses die
Satzung über die Festsetzung des Verdienstausfalls der beruflich selbständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth sowie über die Gewährung einer Zulage für private Arbeitgeber.
einstimmig
Hinweis:
Die Satzung über die Festsetzung des Verdienstausfalls der beruflich selbständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth sowie über die Gewährung einer Zulage für private Arbeitgeber wurde im Mitteilungsblatt (Amtsblatt) für die Gemeinde Ruppichteroth am 16. Dezember 2016, Kalenderwoche 50, öffentlich bekannt gemacht.
Tagesordnungspunkt:
Unterstützung der Resolution für die Errichtung einer Radfahrbrücke zum Lückenschluss des Siegradweges zwischen Dreisel und Schladern in der Gemeinde
Windeck
hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 12.11.2016
Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses, die Resolution des Rates der Gemeinde Windeck für die Errichtung einer Radfahrbrücke zum Lückenschluss des Siegradweges zwischen Dreisel und Schladern in der Gemeinde Windeck in vollem Umfang zu unterstützen.
einstimmig bei 1 Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Tagesordnungspunkt:
Jahresabschluss 2015;
Beschlussfassung über den Entwurf des Jahresabschlusses 2015
Aufgrund einer Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses beschließt der Rat der Gemeinde:
-
den Jahresabschluss der Gemeinde Ruppichteroth zum 31.12.2015 in der Fassung, die dem zugeleiteten Prüfungsbericht beiliegt, festzustellen,
-
die Abdeckung des Jahresfehlbetrages 2015 in Höhe von 2.592.955,74 € durch Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage vorzunehmen,
einstimmig bei 2 Enthaltungen der Fraktion DIE LINKE
Tagesordnungspunkt:
Jahresabschluss 2015;
Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2015
Der Bürgermeister nimmt gemäß § 40 Abs. 2 Satz 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW an der
Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. Aufgrund dessen übernimmt der 1. stellvertretende Bürgermeister, Herr Breuer, den Vorsitz im Rat.
Aufgrund einer Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses beschließt der Rat der
Gemeinde, dem Bürgermeister für den Jahresabschluss 2015 uneingeschränkte Entlastung
zu erteilen.
einstimmig bei 2 Enthaltungen der Fraktion DIE LINKE
Der 1. stellvertretende Bürgermeister, Herr Breuer, gibt den Vorsitz im Rat der Gemeinde anschließend wieder an Bürgermeister Loskill ab.
Tagesordnungspunkt:
Kalkulation des Beitragssatzes für Niederschlagswasser
Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses, den Anschlussbeitrag für Niederschlagswasser gemäß § 3 Absatz 6, Buchstabe c) der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung nicht zu ändern. Der Beitragssatz beträgt somit weiterhin 1,90 € je Quadratmeter.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Erlass eines 46. Nachtrages der Beitrags- u. Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
a) Gebührenfestsetzung
Aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses nimmt der Rat der Gemeinde die vorliegenden Gebührenbedarfsberechnungen vom 11.11.2016 gemäß Anhang 1 und Anhang 2 der maßgebenden Verwaltungsvorlage zur Kenntnis und beschließt,
-
dass der Prozentsatz für die Auflösung der Ertragszuschüsse bei der Gebührenkalkulation weiterhin unverändert 0,95 % von den bilanziellen Auflösungsbeträgen der Zugänge bis 2003 beträgt,
-
den Erlass des 46. Nachtrages der Beitrags- u. Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Ruppichteroth mit den nachfolgenden Gebührensätzen:
einstimmig
b) Änderung der Fälligkeiten
Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses, die Fälligkeiten bei der Abschlagserhebung für die Abwassergebühren von bisher 5 Fälligkeiten auf 11 Fälligkeiten (monatlich von Mitte Februar bis Mitte Dezember) festzusetzen.
Die hierzu notwendigen Änderungen des § 12 –Fälligkeiten- der Beitrags- u. Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung sind ebenfalls im 46. Nachtrag normiert.
einstimmig
Hinweis:
Der 46. Nachtrag der Beitrags- u. Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wurde im Mitteilungsblatt (Amtsblatt) für die Gemeinde Ruppichteroth am 16. Dezember 2016, Kalenderwoche 50, öffentlich bekannt gemacht.
Tagesordnungspunkt:
Feststellung des Wirtschaftsplanes Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2017
Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses, den Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigung für das Jahr 2017
im Erfolgsplan mit Aufwendungen von 2.474.500,-- €
und Erträgen von 2.605.000,-- €
im Vermögensplan
mit einem Finanzbedarf und
einer Finanzabdeckung von je 2.091.600,-- €
sowie einem Kreditbedarf von insgesamt 1.609.700,-- €
1. für Neuaufnahme 1.593.300,-- €
2. für Umschuldung 16.400,-- €
festzusetzen.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 2.000.000,-- € festgesetzt.
Die Stellenübersicht wird beschlossen.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Feststellung des Wirtschaftsplanes Energie für das Wirtschaftsjahr 2017
Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth beschließt aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses, den Wirtschaftsplan Energie für das Jahr 2017
im Erfolgsplan mit Aufwendungen von 37.500,-- €
und Erträgen von 42.500,-- €
im Vermögensplan
mit einem Finanzbedarf und
einer Finanzabdeckung von je 18.700,-- €
sowie einem Kreditbedarf von insgesamt 0,-- €
1. für Neuaufnahme 0,-- €
2. für Umschuldung 0,-- €
festzusetzen.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 100.000,-- € festgesetzt.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Umbenennung der Eigenbetriebe "Gemeindewerke Ruppichteroth";
hier: Erlass einer Betriebssatzung für die Eigenbetriebe der Gemeinde Ruppichteroth
Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses, die Bezeichnung der kommunalen Eigenbetriebe von derzeit Gemeindewerke Ruppichteroth – Ver- u. Entsorgungsbetriebe ab dem 01.01.2017 in
Eigenbetriebe Ruppichteroth
zu ändern und in diesem Zusammenhang den Erlass der Betriebssatzung für die Eigenbetriebe der Gemeinde Ruppichteroth.
einstimmig
Hinweis:
Die Betriebssatzung für die Eigenbetriebe der Gemeinde Ruppichteroth wurde im Mitteilungsblatt (Amtsblatt) für die Gemeinde Ruppichteroth am 16. Dezember 2016, Kalenderwoche 50, öffentlich bekannt gemacht.
Tagesordnungspunkt:
Windenergie-Potenzialanalyse für die Gemeinde Ruppichteroth;
hier: Beschlussfassung
Gemeindevertreter Smielick beantragt für die FDP-Fraktion analog der Antragstellung in der Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz am 29.11.2016, dass der Rat der Gemeinde die am 11.11.2016 an die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter sowie die weiteren Mitglieder des Ausschusses für Planung und Umweltschutz zugesandte Windenergie-Potenzialanalyse als gesamträumliches schlüssiges Planungskonzept für die Nutzung der Windenergie im Gemeindegebiet zur Kenntnis nimmt.
Ablehnung durch Mehrheitsbeschluss bei
2 Ja-Stimmen der FDP-Fraktion, 1 Ja-Stimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
1 Nein-Stimme des Bürgermeisters, 13 Nein-Stimmen der CDU-Fraktion,
6 Nein-Stimmen der SPD-Fraktion, 2 Nein-Stimme der Fraktion DIE LINKE
Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz die am 11.11.2016 an die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter sowie die weiteren Mitglieder des Ausschusses für Planung und Umweltschutz zugesandte Windenergie-Potenzialanalyse als gesamträumliches schlüssiges Planungskonzept für die Nutzung der Windenergie im Gemeindegebiet.
Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei
1 Ja-Stimme des Bürgermeisters, 13 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 6 Ja-Stimmen der SPD-Fraktion, 2 Ja-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 2 Nein-Stimmen der FDP-Fraktion, 1 Nein-Stimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Tagesordnungspunkt:
26. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bauzentrums Ortseingangs der Ortslage Köttingen;
hier: a) Entscheidung über die anlässlich der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen
b) erneuter Feststellungsbeschluss
Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz,
-
über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB – wie aus den Anlagen 1 und 2 dieser Niederschrift ersichtlich – zu entscheiden,
einstimmig
-
die erneute Feststellung der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich
des Bauzentrums Ortseingangs der Ortslage Köttingen in der vorliegenden Form
zu beschließen.
einstimmig
Die Planzeichnungen der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Begründung haben in der Sitzung ausgelegen.
Tagesordnungspunkt:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1.09 Bauzentrum Köttingen;
hier: a) Entscheidung über die anlässlich der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen
b) erneuter Satzungsbeschluss
Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Ausschuss für Planung und Umweltschutz,
-
über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB – wie aus den Anlagen 1 und 2 dieser Niederschrift ersichtlich – zu entscheiden,
einstimmig
-
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1.09 Bauzentrum Köttingen in der vorliegenden Form gemäß § 10 BauGB als Satzung zu beschließen.
einstimmig
Die Planunterlagen zum vorgenannten Bebauungsplan haben in der Sitzung ausgelegen.
Tagesordnungspunkt:
Widmung eines Straßenteilstückes in Gießelbach, ausgehend von der Gemeindestraße
G 224 zur Erschließung der Hausnummern 3 und 5
Aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz beschließt der Rat der Gemeinde, dass aus dem als Anlage 3 beigefügten Lageplan ersichtliche, grau unterlegte Straßenteilstück an der Erschließungsstraße in Gießelbach gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Absatz 4 Ziffer 2 des Straßen- und Wegegesetzes NRW (Straßen, bei denen die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen) dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
REGIONALE 2022 / 2025;
hier: Bewerbung des Rhein-Sieg-Kreises
Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz, die Bewerbung des Rhein-Sieg-Kreises im Rahmen der öffentlichen
Ausschreibung der REGIONALEN 2022 und 2025 in Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis und dem Oberbergischen Kreis für den Projektraum „Das Bergische Rheinland“ zu befürworten.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Förderprogramm VITAL.NRW;
hier: Sachstandsbericht
Aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz beschließt der Rat der Gemeinde, den Sachstandsbericht zur Kenntnis zu nehmen.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Bildung von Eingangsklassen an den gemeindlichen Grundschulen für das Schuljahr 2017/2018;
hier: Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl
Im Hinblick auf die Bildung von Eingangsklassen an den gemeindlichen Grundschulen
beschließt der Rat der Gemeinde aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Schule
und Sport, die kommunale Klassenrichtzahl für das Schuljahr 2017/2018 mit „5“ festzulegen.
Die Verteilung der Eingangsklassen auf der Grundlage der vorgenannten kommunalen
Klassenrichtzahl stellt sich für das Schuljahr 2017/2018 wie folgt dar:
Gemeinschaftsgrundschule Ruppichteroth:
2 Eingangsklassen
Grundschulverbund Winterscheid-Schönenberg:
2 bzw. optional 3 Eingangsklassen; davon mindestens eine Eingangsklasse am Hauptstandort in Winterscheid und eine Eingangsklasse am Teilstandort in Schönenberg,
mit der Maßgabe, dass das Schulamt des Rhein-Sieg-Kreises der Bildung einer dritten Eingangsklasse bei Vorlage der notwendigen Schülerzahl (= 57 Kinder) aus schulfachlicher Sicht zustimmt.
Für die kommenden Schuljahre, somit erstmals für das Schuljahr 2018/2019, wird die Zuständigkeit für die jährlich zu treffende Entscheidung gemäß § 46 Abs. 3 Schulgesetz NRW über die Bildung von Eingangsklassen an den Grundschulen der Gemeinde Ruppichteroth auf den Bürgermeister übertragen, sofern eine einvernehmliche Regelung zwischen Schulträger und den Schulen getroffen werden kann.
Der Ausschuss für Schule und Sport oder der Rat der Gemeinde ist bei einer einvernehmlichen Regelung einmal jährlich über das Ergebnis zu unterrichten.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Errichtung einer Veranstaltungshalle in der Ortslage Winterscheid;
hier: Sachstandsbericht
Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz, dass das Bauleitplanverfahren zur Erschließung neuer Baugrundstücke im Bereich Winterscheid-Nord vor dem Bauleitplanverfahren zur Errichtung einer Veranstaltungshalle Priorität genießt.
Nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens zur Erschließung neuer Baugrundstücke im
Bereich Winterscheid-Nord soll das Bauleitplanverfahren zur Errichtung einer Veranstaltungshalle fortgeführt werden. Die für die Planungsarbeiten anfallenden Kosten werden nachrichtlich in den Erläuterungen zum Haushaltsplan 2017/2018 dargestellt.
einstimmig
Nichtöffentlicher Teil
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgende Tagesordnungspunkte beraten bzw. beschlossen:
-
Grundstücksangelegenheiten;
Erwerb eines Grundstückes in der Ortslage Schönenberg
-
Grundstücksangelegenheiten;
Verkauf einer Grundstücksteilfläche in der Ortslage Schönenberg
-
Grundstücksangelegenheiten;
Verkauf eines Grundstückes in der Ortslage Ruppichteroth
-
Grundstücksangelegenheiten;
Anpachtung eines Grundstückes in der Ortslage Winterscheid
-
Übernahme Strom- und Gasnetz durch die Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH