- Fundsachen
- Um- und Erweiterungsbau der Sekundarschule feierlich eingeweiht
- Bröltal Bad
- Arbeitskreis Flüchtlingshilfe Ruppichteroth
- Sprechstunden der Schuldnerberatung
- Arbeitskreis „Senioren und behinderte Menschen“
- Bereitschaftsdienste
- Aus dem Rat
Fundsachen
Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurde folgende Fundsache gemeldet:
Strickjacke, Burgstraße Ruppichteroth, 36. Kalenderwoche
Eigentümer bzw. Besitzer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich telefonisch unter den Rufnummern 02295/4924 oder 4956 melden.
Um- und Erweiterungsbau der Sekundarschule Nümbrecht/Ruppichteroth wurde am Standort Ruppichteroth feierlich eingeweiht
Am Donnerstag, dem 1. September 2016 konnte die Einweihung und Grundsteinlegung des Erweiterungsbaues „Mensa“ sowie der damit verbundene Ausbau im „Altbau“ der ehemaligen Gemeinschaftshauptschule bzw. der bestehenden Sekundarschule Nümbrecht/Ruppichteroth am Standort Ruppichteroth gefeiert werden.
Zahlreiche Gäste waren der Einladung von Bürgermeister Mario Loskill gefolgt und bekundeten somit ihr Interesse an der Schule.
Bürgermeister Mario Loskill bedankte sich in seiner Rede bei dem Rat der Gemeinde Ruppichteroth, dem Architekturbüro Planungsgruppe Zacharias, sowie bei den zuständigen Unternehmen, Eltern, Lehrern, Anwohnern und bei dem benachbarten Bürgermeister Hilko Redenius aus Nümbrecht für die gute Zusammenarbeit.
Zunächst übergab die ehemalige Hauptschülerin Sandra Künz (16) den Goldschlüssel an ihre Schwester und jetzige Sekundarschülerin Michelle (14) als Symbol für die Veränderung der Schulform. Dann gab Architekt Michael Herkenrath die Schlüsselgewalt an Schulleiter Jürgen Horn weiter.
Im Anschluss wurde der Neubau und die Mensa von Pfarrer Hans-Wilhelm Neuhaus und Pfarrvikar Erich Linden gesegnet.
Nach weiteren Grußworten und Ansprachen musste noch der Grundstein für das Gebäude gelegt werden. In eine vorbereitete Kupferrolle wurden Wünsche der Schüler, eine Urkunde der Gemeinde, eine aktuelle Tageszeitung, das Mitteilungsblatt der Gemeinde Ruppichteroth und derzeit gültige Zahlungsmittel gesteckt, diese verschlossen und mit einem Stein mit der Jahreszahl 2015 (Baubeginn) eingemauert.
Im Anschluss wurde zu Getränken und einem Imbiss eingeladen.
(v.l.n.r: Architekt Herkenrath, Bürgermeister Loskill, Schulleiter Horn, Bürgermeister Redenius)
Bröltal-Bad aktuell
Aqua Fitness XXL
Der nächste Kurs startet
am Dienstag, dem 20. September 2016, um 16.00 Uhr.
Es sind noch Plätze frei.
Auskünfte erteilen die Kursleiter im Bad (Tel. 0 22 95 – 56 01).
Der Kurs dauert 10 Unterrichtsstunden, die Gebühr beträgt 60,00 €.
Arbeitskreis Flüchtlingshilfe Ruppichteroth
Wir trauen um unser Mitglied Mechthild Braun, die seit Gründung des Arbeitskreises immer sehr engagiert mitgewirkt hat. Insbesondere auf die Kinder der von ihr betreuten Flüchtlingsfamilien ist sie mit viel Freude, Frohsinn und Herzenswärme eingegangen. Unser Mitgefühl gilt ihrer Familie.
Treffen aller Mitglieder des Arbeitskreises am 20. September 2016, 19.00 Uhr
Wir treffen uns im kath. Pfarrheim in der Mucher Straße. Hauptthemen werden die Gestaltung des Begegnungsfestes sowie neue Möglichkeiten der Fahrtkostenerstattung sein.
Bisher mussten die Helferinnen und Helfer des Arbeitskreises alle PKW-Fahrten mit Zuwanderinnen und Zuwanderern, z. B. zu Krankenhäusern in Gummersbach, Waldbröl oder Siegburg oder zum Kinderkrankenhaus nach Sankt Augustin aus der eigenen Tasche bezahlen. Nun ist der Rhein-Sieg-Kreis dem Antrag des Arbeitskreises gefolgt und hat aus einem Projektbudget des Landes NRW eine Summe abgezweigt, die für die Erstattung der regelmäßig entstehenden Fahrtkosten genutzt werden kann.
Einladung zum Erfahrungsaustausch für Menschen, die ehrenamtlich Deutschunterricht geben
Ort: evangelisches Gemeindehaus, die Arche, Ruppichteroth, Burgstr. 8 (oberste Etage)
Termin: Samstag, 24. September 2016
Uhrzeit: 09:00 – 11:30 Uhr
Sie geben ehrenamtlich Zuwanderern und Zuwandererinnen Deutschunterricht?
Sie überlegen, ob Sie so etwas in Zukunft machen wollen?
Sie sind noch unsicher, möchten aber mal vorbeischauen?
Der Arbeitskreis Flüchtlingshilfe der Gemeinde Ruppichteroth möchte den Erfahrungsaustausch unter den Helferinnen und Helfern stärken. Daher sind alle, die schon ehrenamtlich Deutschunterricht geben und solche, die dies gerne zukünftig machen möchten, zu einer weiteren Veranstaltung am 24. September von 09.00 – 11.30 Uhr ins evangelische Gemeindehaus Ruppichteroth eingeladen.
Schwerpunktthema an diesem Samstag wird die gezielte Vorbereitung auf die telc-Prüfungen nach A1/ A2 usw. sein
Die Veranstaltung wird von Frau Anke Mengede, ausgebildete Sprachlehrerin für Deutsch als Fremdsprache und Dozentin der Volkshochschule Rhein-Sieg und des katholischen Bildungswerkes, geleitet.
Zu diesem Treffen sind auch die ehrenamtlich in der Sprachförderung aktiven Flüchtlinge eingeladen, da wir festgestellt haben, dass der gegenseitige Erfahrungsaustausch sehr hilfreich ist.
Wenn Sie also schon ehrenamtlich Menschen dabei begleiten, die deutsche Sprache zu erlernen oder sich für diese Aufgabe interessieren, schauen Sie doch einfach vorbei. Bitte bringen Sie auch ggf. Materialien mit, die Sie schon für Ihren Sprachunterricht einsetzen.
Ihr Arbeitskreis Flüchtlingshilfe Ruppichteroth
Sprechstunden der Schuldnerberatung des SKM Siegburg (Katholischer Verein für soziale Dienste im Rhein-Sieg-Kreis e.V.) im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth
Die nächste Sprechstunde der Schuldnerberatung des SKM Siegburg findet am
Dienstag, den 27. September 2016 in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr
im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth, Zimmer 121 statt.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass über das Sekretariat der Schuldnerberatung
(Telefon-Nr. 02241/1778-16, Frau Kranzpiller oder Frau Marlinghaus) eine
Terminvereinbarung erforderlich ist.
Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) müssen beim JOBCENTER Rhein-Sieg die Ausstellung eines Berechtigungsscheines gem. § 16 Abs. 2 SGB II für die Schuldnerberatung beantragen.
Der Arbeitskreis „Senioren und behinderte Menschen“ informiert!
Sommerfest des Café Alte Schule Ruppichteroth
"Loß mer zusamme stonn un singen"
Ein Benefiz und Mitsingkonzert am 24.9.2016 um 19:30 im evangelischen Gemeindehaus Arche Ruppichteroth.
Wolfgang Eilmes am Klavier, Arno Schiefen Gesang, der MGV Winterscheid und Flüchtlinge aus der Gemeinde laden mit ihren Liedern ein zum Mitsingen, Klatschen und Schunkeln. Wir hören Heiteres, Besinnliches, Nostalgisches und natürlich kölsche Tön.
Der Erlös geht zugunsten der Tafel Ruppichteroth, der Flüchtlingshilfe und der Seniorenarbeit "Café Alte Schule"
Café Alte Schule ist ein Projekt der evangelischen Kirchengemeinde
mit Unterstützung des katholischen Pfarrverbandes und des Arbeitskreises
Senioren und behinderte Menschen der Gemeinde Ruppichteroth.
Bereitschaftsdienste
Polizei-Notruf 110
Polizeibezirksdienststelle 02295/5425
(Sankt-Florian-Straße 8)
Bürgersprechstunde nach telefonischer
Vereinbarung unter der Rufnummer 0173/5624217
Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112
Krankentransporte 02241/19-222
GEMEINDEWERKE RUPPICHTEROTH
VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE
Störfall – Telefon- Nummer
0800/ 7766655
Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes
NOTDIENST DES RWE
Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr. 0800/4112244
Notruf-Nummer der Rhenag 0180/2484848
Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der
zentralen Rufnummer 116 117
Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen: 112
ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700
Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
- wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
- mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
- freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240
APOTHEKEN-NOTDIENST:
Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth, vom 17.09.2016 bis 23.09.2016
Samstag, 17. September 2016
Siegtal-Apotheke, Siegtalstr. 34, 51570 Windeck (Herchen), 02243/2503
Falken-Apotheke, Drabenderhöher Str. 35, 51674 Wiehl (Drabenderhöhe), 02262/701464
Aesculap-Apotheke, Bahnhofstr. 16, 51597 Morsbach, 02294/327
Stallberg Apotheke, Zeithstr. 311, 53721 Siegburg (Stallberg), 02241/385980
Sonntag, 18. September 2016
Markt-Apotheke, Am Markt 7, 53783 Eitorf, 02243/80088
Sonnen-Apotheke, Im Weiher 21, 51674 Wiehl, 02262/9567
Die Bahnhof-Apotheke, Hauptstr. 66, 51491 Overath, 02206/2857
Mozart-Apotheke, Gummersbacher Str. 20, 51645 Gummersbach (Niederseßmar), 02261/23233
Montag, 19. September 2016
Bröltal-Apotheke OHG, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, 02295/5171
Ginkgo-Apotheke, Siebenbürger Platz 13, 51674 Wiehl, 02262/999111
Die Linden-Apotheke, Zeithstr. 109, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/97510
Malteser-Apotheke, Frankfurter Str. 72, 53773 Hennef, 02242/81234
Dienstag, 20. September 2016
St. Laurentius-Apotheke, Auf der Niedecke 4, 51570 Windeck (Dattenfeld), 02292/2340
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 24-26, 53804 Much, 02245/91920
Agger-Apotheke, Königstr. 6, 51645 Gummersbach (Dieringhausen), 02261/98450
Linden-Apotheke OHG, Waldbröler Str. 65, 51597 Morsbach, 02294/900401
Mittwoch, 21. September 2016
Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 1, 53783 Eitorf, 02243/2894
Falken-Apotheke, Drabenderhöher Str. 35, 51674 Wiehl (Drabenderhöhe), 02262/701464
Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 21, 51580 Reichshof (Denklingen), 02296/1200
St. Rochus-Apotheke, Hohkeppeler Str. 19, 51491 Overath (Heiligenhaus), 02206/3155
Donnerstag, 22. September 2016
Adler-Apotheke OHG, Rathausstr. 25, 51570 Windeck (Rosbach), 02292/5058
Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 72, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/920170
Medica Apotheke im Ärztehaus, Marie-Juchacz-Str. 2, 51645 Gummersbach, 02261/8175633
Aggertal-Apotheke, Bahnhofsplatz 4, 51766 Engelskirchen, 02263/3750
Freitag, 23. September 2016
Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 26A, 53783 Eitorf, 02243/6177
Viktoria-Apotheke, Dieringhauser Str. 99, 51645 Gummersbach (Dieringhausen), 02261/77297
St. Rochus-Apotheke, Hauptstr. 53, 53721 Siegburg (Kaldauen), 02241/381855
Steinhof Apotheke, Hauptstraße 42, 51491 Overath, 02206/912830
ALZHEIMERSPRECHSTUNDE
kostenfrei
im Seniorenzentrum Siegburg
Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg
Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats
Um 16.30 – 18.00 Uhr.
(Parkmöglichkeiten vorhanden)
Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.
Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: 02241/2504-1036 oder 2504-2000
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@gmail.com
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
Drogen-Suchthilfen
1. |
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V. Ansprechpartner: Herr Pöplau Tel.-Nr. (02241) 1209-302 |
2. |
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe -Zentrale und Beratungsstelle- Ansprechpartner: Herr Wolf Tel.-Nr.: 02241/66656 |
3. |
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg Herr Seeger Tel.-Nr.: 02241/541-4715 |
4. |
Kriminalkommissariat 41 Siegburg Ansprechpartner: Herr Krist Tel.-Nr.: 02241/541-4411 |
Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.
SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM
Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/84758-0
Fax : 02243/84758-11
Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !
Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/82670
Fax: 02243/842794
Öffnungszeiten:
montags 11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags 15.00 h - 19.00 h: Offener Treff
Jeden 2. Samstag 9.30 Uhr -12.00 Uhr
( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:
Telefon: 08000 116 016 sowie
über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.
Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.
Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,
zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth
Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.
Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Frau Schlüssel für Schönenberg und Winterscheid.
Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.
Die Sprechstunde von Frau Schlüssel ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247/9215-5518,
Frau Schlüssel: 02247/9215-5528.
Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r
Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.
Aus dem Rat:
Sitzung des Rates
Am Montag, den 19. September 2016, um 18.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg eine Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:
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Öffentlicher Teil |
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1. |
Fragestunde für Einwohner |
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2. |
Unterbringung von Flüchtlingen |
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3. |
Vorstellung der Sozialpädagogen des IB Waldbröl |
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4. |
Mitteilungen und Anfragen |
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Nichtöffentlicher Teil |
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5. |
Unterbringung von Flüchtlingen |
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6. |
Grundstücksangelegenheiten; |
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7. |
Grundstücksangelegenheiten; |
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8. |
Mitteilungen und Anfragen |
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Niederschrift des Betriebsausschuss
Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Betriebsausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 6. September 2016 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.
Öffentlicher Teil
Tagesordnungspunkt:
Feststellung des Jahresabschlusses 2015 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abwasser der Gemeindewerke Ruppichteroth
Herr Rudert von Rödl & Partner, Köln, erläutert den Jahresabschluss 2015 des Abwasserbetriebes.
Der Betriebsausschuss erteilt der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2015 des Abwasserbetriebes Entlastung.
einstimmig
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW, den Jahresabschluss des Abwasserbetriebes der Gemeindewerke Ruppichteroth für das Jahr 2015 mit einer Bilanzsumme von 23.838.754,15 € und einem Jahresgewinn in Höhe von 175.105,44 € festzustellen und zu beschließen, den Jahresgewinn wie folgt zu verwenden:
|
Zuführung in die allgemeine Rücklage |
175.105,44 € |
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Feststellung des Jahresabschlusses 2015 für den Eigenbetrieb Energie der Gemeindewerke Ruppichteroth
Herr Rudert von Rödl & Partner, Köln, erläutert den Jahresabschluss 2015 des Energiebetriebes.
Der Betriebsausschuss erteilt der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2015 des Energiebetriebes Entlastung.
einstimmig
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde, vorbehaltlich der Genehmigung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW, den Jahresabschluss des Energiebetriebes der Gemeindewerke Ruppichteroth für das Jahr 2015 mit einer Bilanzsumme von 339.078,21 € und einem Jahresgewinn in Höhe von 9.442,13 € festzustellen und zu beschließen, den Jahresgewinn in die allgemeine Rücklage einzustellen.
einstimmig
Nichtöffentlicher Teil
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgenden Tagesordnungspunkt beraten bzw. beschlossen:
- Änderung des Betriebsführungsvertrages für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde
Ruppichteroth
Niederschrift des Hauptausschusses
Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Hauptausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 7. September 2016 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.
Öffentlicher Teil
Tagesordnungspunkt:
Kreishaushalt 2017/2018 - Benehmensherstellung gemäß § 55 Kreisordnung zur Festsetzung der Kreisumlage
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde, den Bürgermeister zu beauftragen, zum Entwurf des Kreishaushalts 2017/18 und der darin vorgesehenen Festsetzung der Kreisumlagesätze die Zustimmung der Gemeinde Ruppichteroth zu erteilen.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Erlass eines IV. Nachtrages zur Zweitwohnungssteuersatzung
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde, den Erlass des 4. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Ruppichteroth in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung zu beschließen.
einstimmig
Nichtöffentlicher Teil
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgende Tagesordnungspunkte beraten bzw. beschlossen:
- Unterhaltung von Gemeindestraßen;
hier: Auftragsvergabe der Straßenbauarbeiten im Rahmen der Deckensanierung
- Grundstücksangelegenheiten;
hier: Verkauf eines gemeindeeigenen Grundstücks
- Niederschlagung von Gewerbesteuerforderungen
- Höhergruppierung eines Beschäftigten
4. Nachtrag
zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der
Gemeinde Ruppichteroth vom 13.09.2016
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung von 14. Juli 1994 (GV.NRW. 1994, S. 666), in der z.Zt. gültigen Fassung und der §§ 1, 2, 3 und 20 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW. 1969, S. 712), in der z.Zt. gültigen Fassung, hat der Rat der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 08.09.2016 folgenden 4. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Ruppichteroth beschlossen:
§ 1
§ 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung (die neu eingefügten und geänderten Sätze 1 und 3 sind unterstrichen dargestellt):
„Eine Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung ist jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung (§ 21 Abs. 2, § 22 Bundesmeldegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.05.2013, BGBl, I, S. 1084, zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 02.02.2016, BGBl. I, S. 130) für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den seiner Familienmitglieder innehat. Keine Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung ist eine berufsbedingt gehaltene Nebenwohnung eines verheirateten, nicht dauerhaft von seiner Familie getrennt lebenden Berufstätigen. Eine Zweitwohnung liegt auch dann nicht vor, wenn der Inhaber die Wohnung im Veranlagungszeitraum weniger als 6 Wochen für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den seiner Familienmitglieder nutzt oder vorhält.“
§ 2
§ 2 Abs. 3 erhält folgende Fassung (Ergänzung ist unterstrichen dargestellt):
„Als Wohnung im Sinne dieser Satzung gelten auch alle Mobilheime, Wohnmobile, Wohn- und Campingwagen, die zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfes oder den seiner Familienmitglieder auf einem eigenen oder fremden Grundstück abgestellt werden.“
§ 3
§ 7 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt (unterstrichen dargestellt):
„Wer eine Zweitwohnung bezieht, für den persönlichen Lebensbedarf vorhält oder aufgibt, hat dies der Gemeinde innerhalb eines Monats anzuzeigen. Wer bei Inkrafttreten dieser Satzung eine Zweitwohnung innehat, hat die der Gemeinde innerhalb von einem Monat anzuzeigen. Die Anzeige hat unabhängig von den melderechtlichen Pflichten zu erfolgen.“
§ 4
Die §§ 1 – 3 dieses Nachtrages treten mit dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Der 4. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Ruppichteroth wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
- eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
- diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
- der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
- der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.