- Respekt vor der Natur entlang der Sieg
- Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 25.06.2009
- Rentensprechtag
- Erfassung gefährdeter Bäume
- Entsorgung von Pferdekot
- Entsorgung von Hundekot
- Hundehalterpflichten
- Hallenbad Öffnungszeiten in den Ferien
- Straßenreinigung in der Gemeinde Ruppichteroth
- Müllabfuhr KW 30
- Notdienste der Gemeinde Ruppichteroth
Respekt vor der Natur entlang der Sieg
Landschaftsbehörde bittet Erholungssuchende um Rücksicht
Rhein-Sieg-Kreis (kl/hei) – Glasscherben, Rest vom Grillgut, Ketchupflaschen, Papier: Müll entlang der Sieg – Bilanz eines Wochenendes mit schönem Wetter. „Viele Menschen suchen am Wochenende Erholung an der Sieg. Das ist auch von uns gewünscht“, sagt Bernd Zimmermann von der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises, „wir appellieren jedoch an alle, die sich entlang der Sieg bewegen und aufhalten, respektvoll mit der Natur umzugehen und Rücksicht zu nehmen.“
Respekt gegenüber der Natur, denn die Siegaue steht unter Naturschutz und daher ist das Verlassen der Wege und das Grillen verboten. Für das Lagern sind bestimmte Erholungsbereiche ausgeschildert. Vor allem die Kiesbänke in der Sieg und an den Siegufern sollen dadurch geschützt werden, denn gerade hier brütet der seltene Flussregenpfeiffer. Diese Vogelart baut kein Nest, sondern vertraut auf die Sprenkelung der Eier, die sich kaum vom Kies unterscheiden.
Die Untere Landschaftsschutzbehörde bittet folgendes zu beachten:
- das Baden in der Sieg ist nur an den ausgewiesenen Stellen, den so genannten „Gewässernahen Erholungsbereichen“ erlaubt. Eine Übersichtskarte mit diesen Bereichen gibt es auf der Internetseite http://www.rhein-sieg-kreis.de/
- Hunde sind innerhalb der Naturschutzgebiete generell an die Leine zu nehmen
- wer bei seinen Ausflügen rastet, sollte dies mit gebührendem Respekt für die Natur tun. Grillen, Lagerfeuer und Zelten sind grundsätzlich nicht erlaubt. Abfälle sollten selbstverständlich wieder mitgenommen werden
- die Sieg darf, vorausgesetzt die Flüsse führen genug Wasser, mit Kanus, Schlauch- und Ruderbooten befahren werden. Für das Ein- und Ausheben der Boote sind spezielle Bootsanlegestellen ausgewiesen. Auch diese sind beschildert.
„Fragen zu den nächstgelegenen Erholungsbereichen beantworten auch gerne die Landschaftswarte, die in unserem Auftrag unterwegs sind oder werden im Internet beantwortet“, ergänzt Bernd Zimmermann. Ein kostenloser Flyer mit allen Informationen liegt im Kreishaus aus und kann von der Homepage des Kreises herunter geladen werden.
Niederschrift Rat
Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 25.06.2009 gemäß § 26 der Geschäftsordnung bekannt gegeben.
Anlegung von Kunstrasenplätzen in Ruppichteroth, Schönenberg und Winterscheid;
a) Anregung der Partei „DIE LINKE – Ortsverband Ruppichteroth“ vom 22.04.2009 gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Ruppichteroth
b) Ausbaubeschluss
Aufgrund einer Empfehlung des Kultur- und Sportausschusses beschließt der Rat
der Gemeinde nach kurzer Diskussion
a)der Anregung der Partei „DIE LINKE – Ortsverband Ruppichteroth“ vom 22.04.2009 zur Vertagung des Ratsbeschlusses zu den Kunstrasenplätzen in Ruppichteroth, Schönenberg und Winterscheid nicht zu folgen.
einstimmig bei 2 Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
b)vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzung 2009 und der Förderung aus dem Konjunkturpaket II den Bau von Kunstrasenplätzen in Ruppichteroth, Schönenberg und Winterscheid wie im Haushalt 2009 vorgesehen.
Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei
14 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 1 Ja-Stimme des Bürgermeisters, 7 Nein-Stimmen der SPD-Fraktion, 2 Nein-Stimmen der FDP-Fraktion und 2 Nein-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes für den Zeitraum 2009 bis 2014
Aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses beschließt der Rat der Gemeinde die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes für den Zeitraum 2009 bis 2014. Die jährlichen Investitions- u. Unterhaltungsaufwendungen werden mit 125.000,-- € angesetzt.
einstimmig
Europäische Wasserrahmenrichtlinie
hier: Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zu den Entwürfen des Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms
Aufgrund der Empfehlungen des Ausschusses für Planung und Umweltschutz sowie des Betriebsausschusses beschließt der Rat der Gemeinde die als Anlage 1 dieser
Niederschrift beigefügte Stellungnahme zur europäischen Wasserrahmenrichtlinie im Rahmen der Anhörung zu den Entwürfen des Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms.
einstimmig
Fahrbahnsanierung der Landstraße Ruppichteroth-Herchen (L 312);
hier: Verabschiedung einer Resolution
Nach kurzer Erläuterung durch Bürgermeister Drawz und Hinweis auf zwei noch vorzunehmende kleinere redaktionelle Änderungen beschließt der Rat der Gemeinde die als Anlage 2 dieser Niederschrift beigefügte Resolution zur Fahrbahnsanierung der Landstraße Ruppichteroth-Herchen (L 312).
einstimmig
Hausärztliche Versorgung in der Gemeinde Ruppichteroth;
hier: Verabschiedung einer Resolution
Bürgermeister Drawz erläutert die von ihm in dieser Sitzung vorgelegte Resolution.
Gemeindevertreter Alenfelder beantragt für die SPD-Fraktion aufgrund der kurzfristigen Vorlage der Resolution eine Vertagung dieses Tagesordnungspunktes in die nächste Sitzung des Rates.
Gemeindevertreterin Winkler beantragt für die CDU-Fraktion die Sitzung zu unterbrechen. Bürgermeister Drawz unterbricht die Sitzung in der Zeit von 19.30 Uhr bis 19.35 Uhr.
Nach ausführlicher Diskussion wird über den Antrag der SPD-Fraktion abgestimmt.
einstimmig bei 7 Enthaltungen der CDU-Fraktion
Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
hier: Fahrbahnmarkierungen
Gemeindevertreter Smielick erläutert den Antrag der FDP-Fraktion vom 10.06.2009 zur Aufbringung von Fahrbahnmarkierungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der Straße „Sonnenhang“ zwischen „Köttinger Hecke“ und Landstraße 312 in Ruppichteroth und auf der Straße „Am Südhang“ in Winterscheid in Richtung Kindergarten.
Bürgermeister Drawz informiert darüber, dass aufgrund der Anregungen von Bürger/innen am 15.04.2009 ein Ortstermin mit dem Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises, der Kreispolizeibehörde und dem Ordnungsamt der Gemeinde stattgefunden hat, in welchem geeignete Fahrbahnmarkierungen für die vorgenannten Bereiche festgelegt wurden. Der Markierung von PKW-Stellflächen auf der Straße „Am Südhang“ stimmt das Straßenverkehrsamt nicht zu.
Es ist vorgesehen, die Markierungsarbeiten in den Sommerferien abzuschließen.
Aufgrund des vorgetragenen Sachverhaltes stellt der Bürgermeister fest, dass der Antrag der FDP-Fraktion vom 10.06.2009 seine Erledigung gefunden hat, da entsprechende Maßnahmen eingeleitet worden sind.
In nichtöffentlicher Sitzung wurde über
Anschaffung eines neuen Unimog für den Bauhof;
hier: Auftragsvergabe
Grundstückstausch/Kauf und Verkauf im Zuge des Ausbaues der Brölstraße in Ruppichteroth
Verkauf eines Grundstückes in Ruppichteroth
Vertretung des Bürgermeisters im Amt
Beförderung von Beamten
beraten bzw. beschlossen.
Ruppichteroth, den 09. Juli 2009
Der Bürgermeister
D r a w z
Stellungnahme zur europäischen Wasserrahmenrichtlinie im Rahmen der Anhörung zu den Entwürfen des Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms
Die Gemeinde Ruppichteroth unterstützt grundsätzlich die wesentlichen Inhalte der europäischen Wasserrahmenrichtlinie mit den Zielen einer ökologisch orientierten Entwicklung der Flüsse und Seen durch die nachhaltige Bewirtschaftung von Grundwasser und Oberflächenwasser.
Für die im Bewirtschaftungsplan aufgeführten Maßnahmen der WKG_SIE_1302 wird für die Maßnahmenträger der Gewässerunterhaltung grundsätzlich auf die fachlichen Ausführungen des Aggerverbandes und für die PE_SIE_1000 auf die Stellungnahme des Wasserverband Rhein-Sieg-Kreis verwiesen, deren Mitglied die Gemeinde Ruppichteroth jeweils ist.
Die zeitlichen Umsetzungsfristen müssen in der Art abgestimmt werden, dass die Durchführung von Maßnahmen mit den vorhandenen Personal- u. Sachmittelressourcen der Maßnahmenträger abzuwickeln sind.
Die finanziellen Belastungen, die bei der Durchführung von Maßnahmen entstehen, dürfen die jährlich zu zahlenden Verbandsbeiträge nicht weiter erhöhen. Zusätzliche Kostenbelastungen durch Maßnahmen im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie müssen durch Mittel der Abwassergabe, des Wasserentnahmeentgeltes u.a. finanziert werden.
Gleiches gilt für siedlungswasserwirtschaftliche Maßnahmen im Bezug auf den Bau und Betrieb von Kanälen und Kläranlagen des Aggerverbandes.
Zu folgenden Maßnahmen wird konkret Stellung genommen:
PQ_OW_U07:
Die Reduzierung von Frachteinträgen der gemeindlichen Kanalisation erfolgt permanent im Rahmen der Umsetzung der Selbstüberwachungsverordnung Kanal und unter Inanspruchnahme dafür vorgesehener Mittelansätze im Wirtschaftsplan für die Abwasserbeseitigung sowie in Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes. Zusätzliche oder weitergehende Maßnahmen im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie sind aus Sicht der Gemeinde Ruppichteroth nicht notwendig.
PQ_OW_U46:
Mit Verweis auf das Abwasserbeseitigungskonzept sind keine Maßnahmen zum Neubau und zur Anpassung von Anlagen zur Ableitung, Behandlung und zum Rückhalt von Niederschlagswasser in Trennsystem durch die Gemeinde Ruppichteroth als Maßnahmenträger angezeigt.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass hier generell auf jeden Fall der überörtliche Straßenbaulastträger (Straßen NRW) als Maßnahmenträger aufgeführt werden muss, da im Rahmen der Umsetzung des Trennerlasses wohl der wesentliche Schwerpunkt bei den überörtlichen Land- u. Bundesstraßen mit einer hohen Verkehrsfrequenz liegen dürfte.
PQ_OW_K58:
Das Brölprojekt des Landes zur Entwicklung der Bröl zum Lachslaichgewässer darf zu keiner Kostenbelastung der Gemeinde Ruppichteroth führen. Die zur Umsetzung des Projektes notwendigen Maßnahmen müssen durch entsprechende Fördermittel finanziert werden. Somit ist hier eine Änderung des Maßnahmenträgers in der Art vorzunehmen, dass der Maßnahmenträger Kommune/Stadt gestrichen wird und hier lediglich der Aggerverband als Maßnahmenträger verbleibt, der wiederum die Maßnahmen zu 100 % über die Fördermittel umsetzt, damit der Gemeinde Ruppichteroth durch diese Maßnahmen keine weiteren Belastungen über die Verbandsumlage entstehen.
Resolution
des Rates der Gemeinde Ruppichteroth
Fahrbahnsanierung der Landstraße 312 von Ruppichteroth nach Herchen
Die Landstraße 312 von Ruppichteroth nach Herchen ist seit Jahren auf größeren Teilstrecken in einem desolaten Zustand. Erhebliche Fahrbahnrisse, die in jedem Winter umfangreicher werden und sehr tiefe Absenkungen in vielen Bereichen sind Gefahrenstellen für Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrzeuge.
Der Zustand großer Teilstrecken der L 312 liegt im Grenzbereich der Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht.
Die berechtigen Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern häufen sich seit langer Zeit. Die zuständige Straßenmeisterei des Landesbetriebes Straßenbau kann die gravierenden Schäden im Rahmen der allgemeinen Unterhaltungsarbeiten nicht beheben.
Die Bevölkerung hat kein Verständnis dafür, dass im Jahr 2008 eine aufwendige Fahrbahnerneuerung auf einer langen Strecke der B 478 im Bröltal durchgeführt worden ist, und demnächst fortgesetzt werden soll, obwohl die Fahrbahn im Gegensatz zur L 312 keine für den Laien erkennbaren groben Fahrbahnschäden aufwies und aufweist. Wenn die Griffigkeit der Fahrbahn ein entscheidendes Kriterium für die Sanierung einer kurvenreichen Bundesstraße in der Tallage ist, müsste das erst recht für die mit erheblichen Fahrbahnschäden belasteten kurvenreichen Gefällestrecken der L 312 gelten.
Die unterschiedliche Bewertung des Erneuerungsbedarfes der Bundesstraße im Vergleich zur Landstraße ist nicht vermittelbar,
Die Verkehrssicherheit der L 312 von Ruppichteroth nach Herchen ist von besonderer Bedeutung für den Schülerspezialverkehr. Dies gilt sowohl für den gemeindeinternen Schulbusverkehr der Grund- und Hauptschüler als auch für den interkommunalen Schulbusverkehr zur Realschule und zum Gymnasium in Herchen.
Eine durchgehende Sanierung der rd. 10 km langen Teilstrecke der L 312 durch eine neue Fahrbahndecke, beginnend am Kreisverkehr der B 478 in Ruppichteroth bis zur Einmündung in die L 333 in Herchen würde eine dringend notwendige nachhaltige Verbesserung bringen.
Der Landesbetrieb Straßenbau sieht den Sanierungsbedarf, ist aber auf Grund fehlender Finanzausstattung nicht in der Lage, in angemessener Zeit für eine Verbesserung der desolaten Verhältnisse zu sorgen.
Der Rat der Gemeinde bittet deshalb die Landesregierung und den Minister für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, die erforderlichen Finanzmittel kurzfristig bereitzustellen und damit die dringend notwendige Fahrbahnerneuerung der Landstraße 312 unverzüglich zu ermöglichen.
Rentensprechtag
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland führt an jedem dritten Mittwoch eines Monats Rentensprechtage für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg durch.
Der nächste Rentensprechtag findet somit am
19. August 2009 in der Zeit von 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 121, statt.
Bei Ihrer Vorsprache bitte ich Ihre Versicherungsnummer und Ihren Personalausweis mitzubringen.
Eine Beratung findet nur nach vorhergehender Terminverein-
barung statt.
Terminvereinbarungen sind unmittelbar mit dem Service-Zentrum Gummersbach unter der Telefon Nr. 02261 / 805-269
oder 805-01 zu treffen.
Erfassung gefährdeter Bäume
Die Gemeinde Ruppichteroth beabsichtigt, die im gemeindlichen Eigentum stehenden Bäume, die durch ihre Umgebung und Lebensbedingungen beeinträchtigt oder geschädigt sind, zu erfassen. Ziel ist es, durch Begutachtung und gegebenenfalls erforderliche Sanierungsmaßnahmen die betroffenen Bäume zu erhalten. Bei der Erfassung dieser Bäume ist die Gemeinde auch auf Ihre Mithilfe angewiesen. Sollten Ihnen Bäume bekannt sein oder in Zukunft auffallen, die beeinträchtigt oder geschädigt sind, bitte ich um Mitteilung. Diese kann erfolgen: schriftlich an die Gemeinde Ruppichteroth, Rathausstraße 18, 53809 Ruppichteroth, per e-mail an michael.brettholle@ruppichteroth.de oder fernmündlich an Herrn Brettholle unter der Telefonnummer 02295/4927.
Für Ihre Mithilfe bedanke ich mich.
Reiten im Walde und in der freien Landschaft, Entsorgung von Pferdekot
In der letzten Zeit wurde zunehmend festgestellt, dass auf Wanderwegen, aber auch in der freien Landschaft auf unbefestigten Wegen erhebliche Beschädigungen durch Reitpferde entstanden sind. Beeinträchtigungen für Erholungssuchende insbesondere Wanderer und auch für Wild sind die Folge.
Die Wanderwege werden im Auftrage der Gemeinde regelmäßig für alle Erholungssuchenden eindeutig gekennzeichnet und sollen insbesondere auswärtige Besucher zum Verweilen in der Gemeinde einladen.
Die Beseitigung der von Reitpferden verursachten Schäden ist mit einem großen personellen und finanziellen Aufwand für die Gemeinde verbunden. Auch durch das sog. Querfeldeinreiten werden erhebliche Schäden verursacht und andere Erholungssuchende beeinträchtigt.
Nachstehend gebe ich die Regelungen für das Reiten im Walde und in der freien Landschaft nochmals bekannt, die im Landschaftsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen festgelegt sind:
a.Das Reiten ist danach erlaubt
1.in der freien Landschaft (außerhalb von Wäldern)
auf allen öffentlichen Verkehrsflächen
auf allen privaten Straßen, Wegen und Plätzen
2.im Wald
auf den gekennzeichneten Reitwegen
auf allen privaten Straßen, Wegen und öffentlichen Verkehrsflächen
in den Waldgebieten im rechtsrheinischen Teil des Rhein-
Sieg-Kreises ( so auch in der Gemeinde Ruppichteroth ), die
durch besondere Rechtsverordnung für das Reiten freigegeben
sind.
b. Das Reiten ist nicht erlaubt.
auf allen Flächen, Straßen, Wegen und Plätzen, auf denen Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung das Reiten verbieten,
auf Wanderwegen, Wander-, Sport- und Lehrpfaden im Wald,
in Gärten, in Hofräumen, auf Flächen, die zum privaten Wohnbereich gehören und auf Flächen die einem öffentlichen oder gewerblichen Betrieb dienen.
Kennzeichnung von Reitpferden
Wer reitet muß im Besitz eines Reitkennzeichens ( Reitplakette mit gültigen Jahresaufklebern) sein.
Diese Kennzeichen müssen an beiden Seiten des Pferdes gut sichtbar geführt werden.
- 2 -
- 2 -
Der Aufkleber auf dem Kennzeichen gilt für das jeweilige Kalenderjahr.
Reiter erhalten die Kennzeichen und Aufkleber bei der
Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises
- Untere Landschaftsbehörde -
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Tel: 02241/133420 bis 25.
Für die Kennzeichen wird pro Kalenderjahr eine Reitabgabe erhoben. Sie beträgt derzeit je Kennzeichensatz und Kalenderjahr 38,38 €, für Reiterhöfe 88,38 €.
Das Kennzeichen bezieht sich auf den Halter/ Halterin des Pferdes.
Diese/r muss dafür sorgen, dass aufgezeichnet wird, wer mit dem Pferd geritten ist.
Entsorgung von Pferdekot
Durch die von den Pferden hinterlassenen Kothaufen entsteht auf den öffentlichen Verkehrsflächen eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die Gefährdung besteht darin, dass durch das Abkoten der Pferde eine Verunreinigung der öffentliche Fläche entsteht, welche nach Kreislauf –Wirtschafts-Abfallgesetz (KRW-/AbfG) zu entsorgen sind.
Ordnungswidrig handelt, wer
in der freien Landschaft außerhalb von Wegen oder im Wald außerhalb von Reitwegen oder ohne Zulassung auf anderen Wegen reitet,
kein am Pferd zu befestigendes Kennzeichen führt.
öffentliche Verkehrsflächen verunreinigt
Die Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbuße geahndet werden.
Die Wanderwege in der Gemeinde Ruppichteroth sind gekennzeichnet ( mit Buchstaben, Zahlen und Symbolen ).
Für Reiter mitnutzbare Wanderwege sind mit einem Hufeisen ( Farbmarkierung auf den Bäumen etc. ) gekennzeichnet.
Entsorgung von Hundekot
In der letzten Zeit wurde zunehmend festgestellt, dass auf öffentlichen Straßen , Wegen und Flächen, aber auch in der freien Landschaft zunehmende Verunreinigungen durch Hundekot entstanden sind. Beeinträchtigungen für Passanten, Erholungssuchende insbesondere Wanderer sind die Folge.
Durch die von den Hunden hinterlassenen Kothaufen entstehen auf den öffentlichen Verkehrsflächen eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die Gefährdung besteht darin, dass durch das Abkoten der Hunde eine Verunreinigung der öffentliche Fläche entsteht, welche nach Kreislauf –Wirtschafts-Abfallgesetz (KRW-/AbfG) zu entsorgen sind.
Ordnungswidrig handelt, wer öffentliche Verkehrsflächen verunreinigt
Die Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbuße geahndet werden.
Sehr geehrte Hundhalterinnen und Hundehalter,
ich möchte hier noch mal die Hundehalterpflichten nach dem Landeshundegesetz NRW, (LHundG NRW) welches am 01.01.2003 in Kraft getreten ist, und der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Ruppichteroth, aufzeigen.
Alle Hunde, egal welche Rasse, Größe, Gewicht usw., sind beim Ordnungsamt und beim Steueramt der Gemeinde Ruppichteroth anzumelden.
Für alle Hunde gelten:
- Anzeigepflicht bei Steuer- und Ordnungsamt
- Grundpflicht zum gefahrenvermeidenden Umgang
- ALLE Hunde sind innerhalb einer zusammenhängenden Orts- bzw. Wohnlage (z.B. innerhalb geschlossener Ortschaft) an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen!!!
- Anleinpflicht in Örtlichkeiten und Situationen mit typischerweise erhöhtem Publikumsverkehr (z.B. Volksfesten)
- Verbot der Agressionsausbildung, -zucht und -kreuzung
Das LHundG NRW unterscheidet nach Rassen und körperlichen Merkmalen in nunmehr vier verschiedene Hundegruppen,
1.) „gefährliche Hunde“ §3 LHundG,
2.) „Hunde bestimmter Rassen“ §10 LHundG,
3.) „große Hunde“ §11 LHundG und
4.) die anderen („kleinen“) Hunde.
1.) Zu den „gefährlichen Hunden“ zählen Hunde der Rassen:
Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bulterrier.
Zudem Kreuzungen der Rassen untereinander, sowie Kreuzungen mit anderen Rassen.
Zusätzlich gehören zu den „gefährlichen Hunden“ noch Hunde bei denen die Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt worden ist.
2.) Die „Hunde bestimmter Rassen“ gehören Hunde der Rassen:
Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
3.) „Große Hunde“ sind die Mehrzahl aller Hunde und werden über die folgenden körperlichen Merkmale zugeordnet:
Sie müssen ausgewachsen ein Gewicht von mindestens 20 kg oder eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm erreichen.
Zu den „großen Hunden“ gehören z.B. Hunde der Rassen Schäferhund, Labrador, Dobermann, Golden Retriever usw.
4.) Unter die Gruppe der anderen („kleinen“) Hunde fallen alle Hunde, die nicht einer der zuvor genannten Gruppe zuzuordnen sind.
Hundehalterpflichten:
Hunde der Gruppen 1.) und 2.) dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde (Ordnungsamt der Gemeinde Ruppichteroth) gehalten werden.
Die Erlaubnis muss von den Hundehaltern beantragt werden. Sie kann im Einzelfall versagt werden.
Sollten Sie beabsichtigen, sich einen Hund dieser Gruppen zuzulegen, halten Sie bitte unbedingt vorher Rücksprache mit dem Ordnungsamt, da geprüft werden muss, ob Sie einen Hund dieser Rassen überhaupt halten bzw. anschaffen dürfen.
Neue Haltungen von „gefährlichen Hunden“ der Gruppe 1.) dürfen nur bei Vorliegen eines besonderen privaten oder öffentlichen Interesses erlaubt werden.
Hieran sind sehr strenge Vorgaben gestellt!!!
Zudem dürfen die Hunde der Gruppen 1.) und 2.) nur mit Leine und Maulkorb ( Maulkorb ab dem siebtem Lebensmonat) ausgeführt werden!!!
Eine Befreiung von dieser Pflicht kann beantragt werden, wenn der Hund erfolgreich an einer amtlichen Verhaltensprüfung teilgenommen hat.
Anforderungen an den Umgang mit Hunden der Gruppen 1.) - 3.) sind:
Sachkundenachweis, soweit nicht dreijährige unbeanstandete Haltung oder Zugehörigkeit zu sachkundigen Personenkreisen oder Berufsgruppen, Sachkundebescheinigung durch anerkannte Stellen (z.B. Hundesportvereine) oder benannte Tierärztinnen/Tierärzte
Nachweis der Zuverlässigkeit; Vorlage eines Führungszeugnisses (Gruppe 1.)+2.) und bei Anhaltspunkten für Unzuverlässigkeit)
Haftpflichtversicherung für den Hund
Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip
Sollten Sie als Hundehalter Ihren Hund bisher noch nicht ordnungsgemäß gemeldet haben, so bitte ich Sie dies umgehend nachzuholen, um so einem etwaigen Ordnungswidrigkeitenverfahren zu entgehen.
Verstöße (wie z.B. das Nichtanmelden eines Hundes oder unangeleintes umherlaufen lassen innerhalb geschlossener Ortschaften) gegen die Vorschriften des Landeshundegesetzes sind Ordnungswidrigkeiten, diese können gemäß §20 Abs.3 LHundG NRW mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass zukünftig die Einhaltung der Vorschriften des Landeshundegesetzes durch Außendienstmitarbeiter der Gemeinde Ruppichteroth strenger überprüft und im Falle eines Verstoßes ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wird.
Das Hallenbad ist in der Zeit vom
02. Juli bis 16. August 2009
wie folgt geöffnet:
Schwimmbad
Sonnenbank
Wärmekabine (InfraRotCenter)
montags
wegen Reinigungsarbeiten geschlossen
dienstags
14.00 – 19.00 Uhr
14.00 – 19.15 Uhr
mittwochs
14.00 – 19.00 Uhr
14.00 – 19.15 Uhr
donnerstags
14.00 – 21.00 Uhr
14.00 – 20.45 Uhr
freitags
14.00 – 20.00 Uhr
14.00 – 20.00 Uhr
samstags
09.00 – 12.00 Uhr
09.00 – 12.00 Uhr
sonntags
09.00 – 12.00 Uhr
09.00 – 12.00 Uhr
Letzter Einlass zur Sonnenbank 15 min und in Wärmekabine 30 min vor Schluss.
ANGEBOTE DES HALLENBADES:
Bei gutem Wetter ist die Liegewiese geöffnet.
Sonnenschirme sind vorhanden.
Das Beach-Volleyball-Feld kann genutzt werden.
Der Ferienpass bietet wieder einige Aktionen an.
Für Eis und Getränke ist gesorgt.
Wegen der Sommerferien können das Vereinsschwimmen und die Kurse nicht stattfinden. Außerdem fällt der Warmbadetag aus Energiespargründen in dieser Zeit weg.
Ab Montag, dem 17. August 2009 gilt wieder der normale Öffnungszeitenplan.
Straßenreinigung
in der Gemeinde Ruppichteroth
Die Gemeindestraßen werden wegen der Kirmes in Schönenberg erst am
Mittwoch, dem 22.07.2009,
gereinigt.
Halten Sie bitte an diesem Tag nach Möglichkeit die Verkehrsflächen von Fahrzeugen frei. Zeitliche Angaben können leider nicht gemacht werden. Ich bitte um Ihr Verständnis.
Müllabfuhr KW 30
Abfuhr der Restmülltonne (14tägig)
am Donnerstag, dem 23.07.2009, AB 3,
am Freitag , dem 24.07.2009, AB 4.
Abfuhr der Papiertonne
Abfuhr der Biotonne / des Grünabfalls
inkl. sommerl. Zusatzleerung, AB 3 + 4
(hierbei keine Mitnahme von Bündeln/gefüllten Kartons)
am Donnerstag, dem 23.07.2009, AB 1,
am Freitag , dem 24.07.2009, AB 2.
Service-Telefon der RSAG: 02241 / 306-306
Reklamationen 02241 / 306-240
Kompostierung/Bioabfall: 02241 / 306-272
Abfuhr der gelben Säcke
am Montag, dem 20.07.2009, AB 1,
am Dienstag, dem 21.07.2009, AB 3,
am Donnerstag, dem 23.07.2009, AB 2 und 4.
Bei allen Fragen oder Beschwerden zum gelben Sack, z. B. Verteilung, Abholung oder Abfuhrreklamationen, wenden Sie sich bitte an die Firma Remondis unter der Tel. 0 18 01 / 78 78 78.
Notdienste der Gemeinde Ruppichteroth
Polizei-Notruf 110
Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112
Krankentransporte 02241/19-222
GEMEINDEWERKE RUPPICHTEROTH
VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE
Störfall – Telefon- Nummer
0800/ 7766655
Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für
die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes
NOTDIENST DES RWE
Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr. 0180/2112244
Notruf-Nummer der Rhenag 0180/2484848
Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der
zentralen Rufnummer 0180 5044 100
Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen: 112
ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700
Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
- wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
- mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
- freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240
APOTHEKEN-NOTDIENST:
Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:
Ruppichteroth und Umgebung
Von Samstag, 18.07.2009 – Freitag, 24.07.2009
Rathaus-Apotheke, Hauptstraße 72, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/920170
Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.
Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.
Samstag, 18.07.2009
Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626
Nachtapotheke: Burg Apotheke, St. Augustin-Menden, Burgstr. 20, Tel.: 02241/312623
Sonntag, 19.07.2009
Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714
Nachtapotheke: Schloß Apotheke, St. Augustin-Birlinghoven, Birlinghovener Str. 8,
Tel.: 02241/333300
Montag, 20.07.2009
Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a, Tel.: 02242/82943
Nachtapotheke: Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a, Tel.: 02242/82943
Dienstag, 21.07.2009
Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstr. 1, Tel.: 02242/3211
Nachtapotheke: Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstr. 1, Tel.: 02242/3211
Mittwoch, 22.07.2009
Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234
Nachtapotheke: Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234
Donnerstag, 23.07.2009
Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Nachtapotheke: Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Freitag, 24.07.2009
Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626
Nachtapotheke: Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626
Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.
CARITAS
Caritas-Pflegestation Much-Ruppichteroth
Kirchstr. 14, 53804 Much,
Tel.: 02245/912580
Fax: 02245/912582
Familienunterstützender Dienst des Caritasverbandes (FUD)
Sprechzeiten: jeden Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr
Ansprechpartnerin: Frau Brigitte Krahe, Tel.: 02241/1209458
LEUCHTTURM
Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen
Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg
Telefon: 02241/1209-0
Fax: 02241/1209-195
Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
www.caritas-rheinsieg.de
Ansprechpartnerinnen: Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311
Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305
E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de
E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de
Drogen-Suchthilfen
1.
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2.
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3.
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4.
Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411
5.
Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth
Ansprechpartnerin: Frau Stoquart
Tel.-Nr.: 02295/902301
Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.
SOZIALPSYCHATRISCHES ZENTRUM
Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf
Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Josefshöhe 7, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/82 602
Fax : 02243/82770
Beratungszeiten:
montags + donnerstags, 09.00 h - 12.00 h oder nach Vereinbarung
Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/82670
Fax: 02243/842794
Öffnungszeiten:
montags 09.00 h - 12.00 h: Frühstück
donnerstags 15.00 h - 19.00 h: Offener Treff
Jeden 2. Samstag 9.30 Uhr -13.30 Uhr
( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r
des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises
für Aussiedler und zugezogene Ausländer
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Der Neubürgerbeauftragte L u d w i g N e u b e r bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an:.
a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 2.39
b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.
Anmeldung bitte über:
a) Tel : 02241-13-3161
Fax: 02241-13-3198
Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de
b) Tel : 02295-90 23 18
Fax: 02295-90 23 19
Email: ludwig@neuber.de