Erstkommunion oder Erste heilige Kommunion (im Rheinland auch verbreitet Kinderkommunion; oft verkürzt „Kommunion“ genannt) heißt in der altkatholischen und römisch-katholischen Kirche der meist festlich begangene erste Kommunionempfang der Kinder. An diesem Tag nehmen sie zum ersten Mal am Empfang des Altarsakraments durch die Gemeinde teil. Die Erstkommunion gehört zusammen mit der Taufe und der Firmung zu den Initiationsriten, also zu den Sakramenten, die in die katholische Kirche eingliedern. Die Erstkommunion wird vorbereitet durch eine theoretische und praktische Einführung in den christlichen Glauben, den Kommunionunterricht oder auch die Katechese, und durch den Empfang des Bußsakraments. Sie wird besonders feierlich gestaltet; kirchenrechtlich ist allerdings keine besondere Form vorgeschrieben; es ist auch möglich, dass die Vorbereitung durch die Eltern erfolgt und die Erstkommunion in einem anderen Gottesdienst als dem für die Erstkommunikanten stattfindet.
Kirchenrechtlich findet sich dazu lediglich (Can. 914): Pflicht vor allem der Eltern und derer, die an Stelle der Eltern stehen, sowie des Pfarrers ist es, dafür zu sorgen, daß die Kinder, die zum Vernunftgebrauch gelangt sind, gehörig vorbereitet werden und möglichst bald, nach vorheriger sakramentaler Beichte, mit dieser göttlichen Speise gestärkt werden. Der Pfarrer hat auch darüber zu wachen, daß nicht Kinder zur heiligen Kommunion hinzutreten, die den Vernunftgebrauch noch nicht erlangt haben oder die nach seinem Urteil nicht ausreichend darauf vorbereitet sind.